Was Herr Kurtz schreibt, interessiert mich nicht. Was Herr Stern sagt, auf den du dich berufst, ist weit maßgeblicher. Das Wort "Geltungsbereich" taucht im Grundgesetz nicht auf, jedenfalls nicht mit Bezug auf das GG selbst. Er steht ja im Titel, sollte ich bisher versäumt haben, das zu bemerken.