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Thema: Reichsstrafgesetzbuch

  1. #11
    Ich bin der Ich bin Benutzerbild von Freddo
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    Standard AW: Reichsstrafgesetzbuch

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Bedaure, das ist lediglich eine Aussage über die Geschichte des Landes. Vom Geltungsbereich steht da nichts.

    Macht aber nichts. Es besteht kein Zweifel darüber, wo Niedersachsen liegt und wo seine Grenzen sind. Innerhalb derer gilt die Verfassung.

    Mit dem Grundgesetz ist es auch nicht anders. Es besteht Einigkeit darüber, wo Deutschland liegt und wie es begrenzt ist. Und dort gilt die Verfassung, die aus historischen Gründen "Grundgesetz" heißt. Aber unter einem Grundgesetz versteht man seit Jahrhunderten im Deutschen nichts anderes als eine Verfassung, eine Konstitution, eine Charta oder wie du das Kind auch immer sonst nennen willst.

    Einen Artikel, dass das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland gilt, gibt es nicht und gab es nie, weil es trivial ist. Und eigentlich schon im Titel steht.
    Ich wüsste nicht dass das GG die Verfassung ist sondern das GG als ich noch auf der Hauptschule war. Hört man ja schon an den Namen GG ist nicht die Verfassung, für mich, weil es anders klingt.

    Wir sind immer noch Kriegs gefangene, meine Ich, weil die Siegermächte die Gesetzt Bereinigt hatten. Daher, meine ich, ist das Völkerrecht für uns zuständig, weil es in der letzen Schlacht zu unnötigen Häuserkämpfen kam.

    Der Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern sagt, meiner Meinung, auch das die Verfassung von 1919 Gültigkeit hat.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
    Ich bin für Frieden, Weisheit, Nächstenliebe, Toleranz, radikale Demokratie, Wahrheit, Einigkeit, Weltbürgertum und Fülle für alle Volker des Universums.

  2. #12
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    Standard AW: Reichsstrafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Ich wüsste nicht dass das GG die Verfassung ist sondern das GG als ich noch auf der Hauptschule war. Hört man ja schon an den Namen GG ist nicht die Verfassung, für mich, weil es anders klingt.
    Schon im 17. Jahrhundert lässt sich der Begriff "Grundgesetz" als Synonym für Verfassung nachweisen. Das Wort bezeichnet ja völlig korrekt die Funktion einer Verfassung.

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Wir sind immer noch Kriegs gefangene, meine Ich, weil die Siegermächte die Gesetzt Bereinigt hatten. Daher, meine ich, ist das Völkerrecht für uns zuständig, weil es in der letzen Schlacht zu unnötigen Häuserkämpfen kam.
    Es gibt seit 1955 keinen Krieg mehr mit irgendeinem der damaligen Alliierten. Das hängt auch nicht von irgendwelchen Gesetzen ab, sondern davon, ob tatsächlich gekämpft wird. Wir haben aber schon seit Jahrzehnten friedliche Beziehungen zu allen ehemaligen Kriegsgegnern. Kriegsgefangene (wessen?) gibt es auch keine mehr. Unnötig wie ein Loch im Kopf war jeglicher Kampf im 2. Weltkrieg und davor und danach. Und schließlich sind Privatpersonen keine Völkerrechtssubjekte.

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Der Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern sagt, meiner Meinung, auch das die Verfassung von 1919 Gültigkeit hat.
    Die Quelle dafür wurde mich wirklich mal interessieren. Meiner Erinnerung nach sagt dieser angesehene Verfassungsrechtler genau das Gegenteil. Bis zum Erweis des Gegenteils erlaube ich mir, deine Aussage über Stern als schlichten Quatsch anzusehen.

  3. #13
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    Standard AW: Reichsstrafgesetzbuch

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Schon im 17. Jahrhundert lässt sich der Begriff "Grundgesetz" als Synonym für Verfassung nachweisen. Das Wort bezeichnet ja völlig korrekt die Funktion einer Verfassung.


    Es gibt seit 1955 keinen Krieg mehr mit irgendeinem der damaligen Alliierten. Das hängt auch nicht von irgendwelchen Gesetzen ab, sondern davon, ob tatsächlich gekämpft wird. Wir haben aber schon seit Jahrzehnten friedliche Beziehungen zu allen ehemaligen Kriegsgegnern. Kriegsgefangene (wessen?) gibt es auch keine mehr. Unnötig wie ein Loch im Kopf war jeglicher Kampf im 2. Weltkrieg und davor und danach. Und schließlich sind Privatpersonen keine Völkerrechtssubjekte.


    Die Quelle dafür wurde mich wirklich mal interessieren. Meiner Erinnerung nach sagt dieser angesehene Verfassungsrechtler genau das Gegenteil. Bis zum Erweis des Gegenteils erlaube ich mir, deine Aussage über Stern als schlichten Quatsch anzusehen.


    [Links nur für registrierte Nutzer] Link zu dem Herren.
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  4. #14
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    Standard AW: Reichsstrafgesetzbuch

    Danke für den Link - sehr interessant. Aber wo steht, dass die Weimarer Verfassung noch gelten soll? Ich habe stattdessen die Aussagen gefunden:

    Das Grundgesetz und mit ihm seine Grundrechte gelten nunmehr, wie es die Präambel unserer Verfassung sagt, für das „gesamte Deutsche Volk"...

    Das Grundgesetz ist die Verfassung des wiedervereinigten Deutschland...

    Vor wenigen Monaten haben wir den 60. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert. Es war ihm nicht an der Wiege gesungen worden, die deutsche Verfassung zu werden, die die längste Lebensdauer erreicht hat. ... Nach der friedlichen Revolution im östlichen und südöstlichen Mitteleuropa konnte das Grundgesetz seine Bescheidenheit ablegen und richtunggebend für viele neue Verfassungen werden, wie es bereits in den 70er Jahren für Griechenland, Spanien und Portugal der Fall war. Eine deutsche Verfassung als Exportschlager - wer hätte das gedacht! ...

    Möge es in der staatlichen Gemeinschaft Deutschlands und in Europa dazu beitragen, die deutsche Verfassung zu bekräftigen ...
    Habe ich da was verpasst?

  5. #15
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    Standard AW: Reichsstrafgesetzbuch

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Danke für den Link - sehr interessant. Aber wo steht, dass die Weimarer Verfassung noch gelten soll? Ich habe stattdessen die Aussagen gefunden:



    Habe ich da was verpasst?

    Ich finde leider den Link von wiki nicht mehr, wo ich seinen Namen fand. Da stand das dann. Sorry, bin selber für mich noch am Suchen.

    Zu Artikel 23 hier Link:[Links nur für registrierte Nutzer]


    Wortlaut vom 23.Mai.1949:

    „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“


    Was geschah mit diesem Artikel ?

    Vom 3. Oktober 1990 an gab es im Grundgesetz zunächst keinen Artikel 23 mehr. Durch ein Gesetz vom 21. Dezember 1992, das am 25. Dezember 1992 in Kraft trat, wurde der heutige Artikel 23 des Grundgesetzes, der sogenannte Europa-Artikel, an seiner Stelle neu eingefügt.
    Geändert von Freddo (25.12.2012 um 14:37 Uhr)
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  6. #16
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    Standard AW: Reichsstrafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Warum wird eine Verfassung durch ihre Aufgabe definiert und warum gibt es kein Interregnum ? Das GG ist, meiner Meinung nach, nicht mehr gültig weil es keinen Geltungsbereich gibt. Wie es mit den Länderverfassungen aussieht weiss ich nicht. In der Niedersächsischen ist, meiner Meinung nach, der Geltungsbereich wie folgt im Artikel 1 Absatz 1 so formuliert: Das Land Niedersachsen ist hervorgegangen aus den Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe. Ich halte diesen Satz für die Definition des Geltungsbereiches der Verfassung Niedersachsen.

    Wenn schon das GG nicht mehr gültig ist, meine Ich, sind es die Landesverfassungen doch. Aus diesen Gedanke bin ich heute um ca. 13:30 Uhr gekommen.

    Wie reorganisieren wir uns den jetzt ? Was müssen wir alle oder jeder einzelne für sich tun damit es eine Reorganisierung geben kann oder es als so eine gilt ?

    Könntest du zu dem Link, den du gesendet hattest, auch noch den Nötigen Absatz Linken, wo die gleiche Identität festgestellt wurde.

    Wenn das GG ein Provisorium ist und die Verfassung von den Ländern eine Verfassung, wie kann dann das GG eine Verfassung darstellen und wie stellt es keine Verfassung da ?
    Freddo, es wäre schön, wenn du dich ein wenig mehr mit dem Recht auseinandersetzen würdest.

    Der Geltungsbereich einer Rechtsnorm kann durch mehrere Arten bestimmt bzw. definiert werden, durch Rechtsakte der Anerkenntnis, z.B. Ratefizierung, durch einen eigenen Bestandteil (Artikel), durch Rechtstradition, durch Bezug auf eine andere Rechtsnorm etc. pp..
    Schau dir mal die Verfassung der Vereinigten Staaten an, schau nach einem Geltungsbereich.
    Hinsichtlich des GG stelle ich dir nun die Frage, sind die Ratefizierungserklärungen der Länder und die Annahme per Erklärung durch Bayern oder die Beitrittserklärung der DDR nicht erfolgt?


    Das eine Verfassung durch ihre Aufgabe definiert wird liegt daran, das die Verfassung eines Staates sowohl ein zentrales Rechtsdokument seien kann, siehe z.B. Verfassung der Vereinigten Staaten oder die Eidgenössische Verfassung, als auch eine Gesetzessammlung bzw. die Summe aller Rechtsnormen, siehe Großbritannien.

    Sollen ich dir sagen worum es eigentlich geht, bei diesen ganzen Geltungsbereichgeschichten, James Baker Stories, Missachtungen der Rechtslehre, Falschauslegung von Vertrags und Gesetzestexten. Es geht einzig und allein darum, das ein gewisser Personenkreis zwar Veränderungen will, sich aber nicht der Problematik stellen will, das man in diesem System dazu Menschen überzeugen muss.

    Freddo, schau dich doch um, die Mehrheit der deutschen Bürger hat seit 1949 gut unter dem Grundgesetz gelebt, was natürlich eine gewisse Akzeptanz fördert. Es ist mühevoll, in solchen Fall, die Leute zu überzeugen, das das Grundgesetz Veränderungen benötigt bzw. eine neue Verfassung besser wäre. Menschen zu überzeugen, fordert, das man diese Menschen respektiert, ihre Wünsche und Nöte erkennt und seine Argumente darauf bezogen einer Selbstreflektion unterzieht und sie entsprechend anpasst.
    Dies gilt nicht nur im Bezug auf Verfassungen sondern grundsätzlich. Ein einfaches Argument, das mit weniger Mühen verbunden ist, ist die Behauptung das GG sei nicht mehr gültig, was einfach Laien theoretisch überzeugen könnte, egal ob es nun stimmt oder nicht.
    Hier wird viel über die Nato-Mitgliedschaft, die EU-Mitgliedschaft oder auch den Verzicht auf Atomwaffen diskutiert. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen dafür, also die Verträge, haben alle Kündigungsoptionen (z.B. Artikel 50 EU-Vertrag). Um sie kündigen zu können, muss man eben in Regierungsmacht kommen. Das ist aber wieder damit verbunden, Menschen überzeugen zu können und damit haperts bei einigen und deswegen flüchten sie sich in eine Scheinwelt, die gewisse Dinge ignoriert. Das verrückte daran ist, das sich die Leute damit keinen Gefallen tun. Das dumme ist, um zu beweisen, das ihre Scheinwelt, keine Scheinwelt ist, sondern Realität, müssten sie aufzeigen, das diese Kündigungsoptionen für Deutschland keine Geltung haben, was wiederum nur geht, wenn man diese Kündigungsoptionen ohne Erfolg wahrnimmt, wo mit wir wieder beim Überzeugungsdilemma wären.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #17
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    Standard AW: Reichsstrafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Freddo, es wäre schön, wenn du dich ein wenig mehr mit dem Recht auseinandersetzen würdest.

    Der Geltungsbereich einer Rechtsnorm kann durch mehrere Arten bestimmt bzw. definiert werden, durch Rechtsakte der Anerkenntnis, z.B. Ratefizierung, durch einen eigenen Bestandteil (Artikel), durch Rechtstradition, durch Bezug auf eine andere Rechtsnorm etc. pp..
    Schau dir mal die Verfassung der Vereinigten Staaten an, schau nach einem Geltungsbereich.
    Hinsichtlich des GG stelle ich dir nun die Frage, sind die Ratefizierungserklärungen der Länder und die Annahme per Erklärung durch Bayern oder die Beitrittserklärung der DDR nicht erfolgt?


    Das eine Verfassung durch ihre Aufgabe definiert wird liegt daran, das die Verfassung eines Staates sowohl ein zentrales Rechtsdokument seien kann, siehe z.B. Verfassung der Vereinigten Staaten oder die Eidgenössische Verfassung, als auch eine Gesetzessammlung bzw. die Summe aller Rechtsnormen, siehe Großbritannien.

    Sollen ich dir sagen worum es eigentlich geht, bei diesen ganzen Geltungsbereichgeschichten, James Baker Stories, Missachtungen der Rechtslehre, Falschauslegung von Vertrags und Gesetzestexten. Es geht einzig und allein darum, das ein gewisser Personenkreis zwar Veränderungen will, sich aber nicht der Problematik stellen will, das man in diesem System dazu Menschen überzeugen muss.

    Freddo, schau dich doch um, die Mehrheit der deutschen Bürger hat seit 1949 gut unter dem Grundgesetz gelebt, was natürlich eine gewisse Akzeptanz fördert. Es ist mühevoll, in solchen Fall, die Leute zu überzeugen, das das Grundgesetz Veränderungen benötigt bzw. eine neue Verfassung besser wäre. Menschen zu überzeugen, fordert, das man diese Menschen respektiert, ihre Wünsche und Nöte erkennt und seine Argumente darauf bezogen einer Selbstreflektion unterzieht und sie entsprechend anpasst.
    Dies gilt nicht nur im Bezug auf Verfassungen sondern grundsätzlich. Ein einfaches Argument, das mit weniger Mühen verbunden ist, ist die Behauptung das GG sei nicht mehr gültig, was einfach Laien theoretisch überzeugen könnte, egal ob es nun stimmt oder nicht.
    Hier wird viel über die Nato-Mitgliedschaft, die EU-Mitgliedschaft oder auch den Verzicht auf Atomwaffen diskutiert. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen dafür, also die Verträge, haben alle Kündigungsoptionen (z.B. Artikel 50 EU-Vertrag). Um sie kündigen zu können, muss man eben in Regierungsmacht kommen. Das ist aber wieder damit verbunden, Menschen überzeugen zu können und damit haperts bei einigen und deswegen flüchten sie sich in eine Scheinwelt, die gewisse Dinge ignoriert. Das verrückte daran ist, das sich die Leute damit keinen Gefallen tun. Das dumme ist, um zu beweisen, das ihre Scheinwelt, keine Scheinwelt ist, sondern Realität, müssten sie aufzeigen, das diese Kündigungsoptionen für Deutschland keine Geltung haben, was wiederum nur geht, wenn man diese Kündigungsoptionen ohne Erfolg wahrnimmt, wo mit wir wieder beim Überzeugungsdilemma wären.
    Ich habe es noch nicht ganz verstanden was du mir mit der EU schreiben wolltest ? Meintest du die zwei Jahres Kündigung der Truppen ?

    Leider gibt es für mich immer noch keinen Beweis dass das GG eine Verfassung ist und du hast immer noch keinen Link zu den entsprechenden Textstellen verlinkt so wie es gebeten hatte.
    Könntest du das bitte noch machen damit ich weiß von welchen Texten du ausgehst ? Danke.
    Bin Ich der Antichrist oder nur ein Antichrist unter Antichristen ?
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  8. #18
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    Standard AW: Reichsstrafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Ich finde leider den Link von wiki nicht mehr, wo ich seinen Namen fand. Da stand das dann. Sorry, bin selber für mich noch am Suchen.
    Na, dann such mal. Bin gespannt.


    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Zu Artikel 23 ...
    Wortlaut vom 23.Mai.1949:

    „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“


    Was geschah mit diesem Artikel ?

    Vom 3. Oktober 1990 an gab es im Grundgesetz zunächst keinen Artikel 23 mehr. Durch ein Gesetz vom 21. Dezember 1992, das am 25. Dezember 1992 in Kraft trat, wurde der heutige Artikel 23 des Grundgesetzes, der sogenannte Europa-Artikel, an seiner Stelle neu eingefügt.
    Dieser Artikel wurde durch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Einigungsvertrag im September 1990 gestrichen. Die Änderung trat mit dem 3. Oktober 1990 in Kraft. Grund ganz einfach: es gab danach keine "anderen Teile Deutschlands" mehr, auf deren Beitritt zu hoffen war. So war es auch im Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbart worden.

    Dass an Stelle des alten Artikels, der mit dem Wiedervereinigungsgebot im Zusammenhang stand, einer über das Verhältnis der Bundesrepublik zu Europa gesetzt wurde, ist wohl als politische Bekundung des Willens zu sehen, nach der Einigung Deutschlands weiter an der Einigung Europas zu arbeiten.

    Der Artikel 23 a. F. definierte übrigens nie den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Es gab nie ein Land Groß-Berlin, und Baden-Württemberg und das Saarland tauchten dort niemals auf. Er beschrieb den Stand der Dinge im Jahre 1949 ("Dieses Grundgesetz gilt zunächst ...") und wies damit auf die territoriale Unvollständigkeit Deutschlands hin. Wo das Grundgesetz galt, ergab sich damals schon aus seinem Titel.

  9. #19
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    Standard AW: Reichsstrafgesetzbuch

    Zitat Zitat von Freddo Beitrag anzeigen
    Leider gibt es für mich immer noch keinen Beweis dass das GG eine Verfassung ist ...
    Dann lies doch mal die Ausführungen des Herrn Stern, auf die du mich freundlicherweise hingewiesen hast. Der sollte es wissen, gilt er doch als der führende Verfassungsrechtler Deutschlands, zumindest als einer der führenden.

  10. #20
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na, dann such mal. Bin gespannt.




    Dieser Artikel wurde durch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Einigungsvertrag im September 1990 gestrichen. Die Änderung trat mit dem 3. Oktober 1990 in Kraft. Grund ganz einfach: es gab danach keine "anderen Teile Deutschlands" mehr, auf deren Beitritt zu hoffen war. So war es auch im Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbart worden.

    Dass an Stelle des alten Artikels, der mit dem Wiedervereinigungsgebot im Zusammenhang stand, einer über das Verhältnis der Bundesrepublik zu Europa gesetzt wurde, ist wohl als politische Bekundung des Willens zu sehen, nach der Einigung Deutschlands weiter an der Einigung Europas zu arbeiten.

    Der Artikel 23 a. F. definierte übrigens nie den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Es gab nie ein Land Groß-Berlin, und Baden-Württemberg und das Saarland tauchten dort niemals auf. Er beschrieb den Stand der Dinge im Jahre 1949 ("Dieses Grundgesetz gilt zunächst ...") und wies damit auf die territoriale Unvollständigkeit Deutschlands hin. Wo das Grundgesetz galt, ergab sich damals schon aus seinem Titel.
    Ich glaube du hast dich verlesen, schau mal den ersten Text an: Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1949 ist ein inzwischen aufgehobener Grundgesetzartikel, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes in der neu geschaffenen Bundesrepublik Deutschland regelte.[1] Weiterhin gilt er als Beitrittsartikel, der die Übernahme des Grundgesetzes für „andere Teile Deutschlands“ beziehungsweise später hinzugekommene Länder ermöglichte.[2]

    Da steht Geltungsbereich in der BRD regelte.( Kurtz Fassung )

    Was schreibst du nun ?
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