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Thema: Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers

  1. #31
    GESPERRT
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    Standard AW: Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers

    Zitat Zitat von Reilinger Beitrag anzeigen
    Das, mein Gutester, ist die Sprache der Qualitätszeitung "DIE WELT"



    Könnte man wissen, wenn man den Artikel einfach gelesen hätte.
    Stimmt. Da konnte jemand nicht glauben, was so in bundesrepublikanischen Medien veröffentlicht wird. Ist ja auch schwer zu glauben:

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  2. #32
    GESPERRT
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    Standard AW: Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers

    Das Problem wäre keins, wenn lebenslang auch lebenslang heißen würde. Aber lebenslang heißt in D max. 25 Jahre mit der Möglichkeit, bereits nach 5 Jahren begnadigt zu werden.
    Hätten wir ein Strafrecht, das diese Bezeichnung auch verdient, dann bräuchten wir uns mit der oben genannten Problematik keinen Kopf zu machen.

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Großadmiral
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    Standard AW: Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers

    Zitat Zitat von Aloisius Beitrag anzeigen
    Das Problem wäre keins, wenn lebenslang auch lebenslang heißen würde. Aber lebenslang heißt in D max. 25 Jahre mit der Möglichkeit, bereits nach 5 Jahren begnadigt zu werden.
    Hätten wir ein Strafrecht, das diese Bezeichnung auch verdient, dann bräuchten wir uns mit der oben genannten Problematik keinen Kopf zu machen.
    Mir ist neu das es eine grenze von 25 Jahren gibt.

  4. #34
    Isolani Benutzerbild von Irratio
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    2.030

    Standard AW: Gericht stärkt Rechtsschutz des Vergewaltigers

    Vergewaltiger, die nach wie vor gefährlich sind gehören sowieso in sichere Verwahrung.

    Irratio.
    Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir!

    Ich fürchte mich so vor der Menschen Wort...

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