Das Problem wäre keins, wenn lebenslang auch lebenslang heißen würde. Aber lebenslang heißt in D max. 25 Jahre mit der Möglichkeit, bereits nach 5 Jahren begnadigt zu werden.
Hätten wir ein Strafrecht, das diese Bezeichnung auch verdient, dann bräuchten wir uns mit der oben genannten Problematik keinen Kopf zu machen.
Vergewaltiger, die nach wie vor gefährlich sind gehören sowieso in sichere Verwahrung.
Irratio.
Du gleichst dem Geist, den du begreifst, nicht mir!
Ich fürchte mich so vor der Menschen Wort...
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