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Die Hetzpresse unter Führung des "Tagesspiegels" hatte den Lehrer aus Berlin-Steglitz bereits zum Abschuß freigegeben, auch für seine Dienstbehörde war klar, daß der Gymnasiallehrer nei wieder unterrichten dürfe:
[Links nur für registrierte Nutzer]Berliner Lehrer beleidigt Schülerin rassistisch
Ein Lehrer einer Schule in Steglitz soll eine dunkelhäutige Klassensprecherin mehrfach rassistisch beleidigt und das Schimpfwort sogar groß an die Tafel geschrieben haben. Bei dem Pädagogen soll es sich um einen Wiederholungstäter handeln.
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Karl-Heinz Sch. soll sich am Montag während des Unterrichts an der 7. Integrierten Sekundarschule in Steglitz diskriminierend über Menschen mit dunkler Hautfarbe geäußert haben. Eine 16-jährige dunkelhäutige Schülerin hat ihn deshalb im Beisein ihrer Mutter angezeigt. Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt. „Nach ersten Erkenntnissen kommen weitere gleichgelagerte Vorfälle in Betracht“, die sich in dieser Woche zwischen dem Lehrer und Schülern zugetragen haben sollen.
Auch die "BZ" beteiligte sich an der Treibjagd:
[Links nur für registrierte Nutzer]Lehrer nannte Schülerin "N i g g e r "
07. September 2012 21:03 Uhr, Lukas Hermsmeier
An einer Steglitzer Oberschule sorgte Karl-Heinz S. für einen Rassismus-Eklat. Es war nicht das erste Mal.
[Links nur für registrierte Nutzer]330.000 Euro
Suspendiert: Skandal-Lehrer kassiert trotzdem
10. September 2012 07:15 Uhr, Lukas Hermsmeier | Aktualisiert 21:02
Ein Lehrer bezeichnet eine Schülerin als "N i g g e r". Er wird suspendiert, kassiert aber weiter.
Letzten Montag beschimpfte Karl-Heinz S. (63) eine 16-jährige Schülerin aus Kamerun als "N i g g e r". Montagvormittag wird er sich vor der Schulaufsicht rechtfertigen müssen. Doch um seine Zukunft muss er sich keine Sorgen machen…
Nach B.Z.-Informationen steht fest, dass der Studienrat, gegen den auch die Polizei ermittelt, nie wieder unterrichten darf. Doch genauso sicher ist, dass er die nächsten zwei Jahre bis zur Pension weiter Gehalt bekommt!
Hintergrund: Karl-Heinz S. war bereits von 2000 bis 2007 vom Dienst suspendiert, kassierte in dieser Zeit aber volle Bezüge. Rund 250.000 Euro. Rechnet man das Gehalt der nächsten zwei Jahre hinzu, kommt man auf knapp 330.000 Euro fürs Nicht-Unterrichten!
Kein Wunder, dass er die Vorwürfe gegenüber dem B.Z.-Reporter entspannt abwiegelte: „Ich sehe einer Überprüfung gelassen entgegen.“
Nur wenn dem Lehrer, der bis Freitag auf der 7. Integrierten Sekundarschule in Steglitz unterrichtete, Volkshetze und Rassismus nachgewiesen werden kann, kann er aus dem Dienst entlassen werden.
Doch schon 2007 entschied ein Gericht pro S.
Jetzt stellte sich heraus, daß die Behauptungen der Negerin schlicht gelogen waren:
"Verfahren gegen Lehrer wegen Volksverhetzung eingestellt
Der Steglitzer Lehrer Karl-Heinz S. ist zu Unrecht der Beleidigung und Volksverhetzung beschuldigt worden. Zwei Monate nach seiner Suspendierung hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn eingestellt. Dies bestätigten der Lehrer sowie sein Anwalt Peter De Vito auf Anfrage mit Hinweis auf ein entsprechendes Schreiben der Staatsanwaltschaft. Es wird deshalb damit gerechnet, dass die Suspendierung aufgehoben wird. Die Bildungsverwaltung wollte sich dazu allerdings nicht äußern, da es sich um eine „Personaleinzelangelegenheit“ handele.
Wie berichtet, hatte eine 16-jährige Schülerin behauptet, sie sei Anfang September von S. während des Unterrichts als „******“ diffamiert worden. Dies hatte sie gegenüber der Polizei angezeigt.
Ihre Darstellung der Ereignisse wurde allerdings bei den umfangreichen Zeugenvernehmungen nicht bestätigt. „Ich erwarte von der Schülerin, dass sie sich bei mir entschuldigt“, sagte S. auf Anfrage. Eine Richtigstellung verlange er zudem von all jenen Politikern und Elternvertretern, die ihn vorschnell öffentlich verurteilt hätten, ohne die Klärung der Vorwürfe abzuwarten, sagte S. weiter. Sein Rechtsanwalt kündigte an, dass das Geschehen „juristisch aufgearbeitet“ werden müsse."
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älterer Artikel:
[Links nur für registrierte Nutzer]Der Vorwurf einer rassistischen Beleidigung lässt sich im Fall des Steglitzer Lehrers Karl-Heinz S. offenbar nicht halten. „Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass der Lehrer das Wort ’******’ nicht als Schimpfwort gegenüber der Schülerin benutzt hat“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, dem Tagesspiegel. Er stellte ein baldiges Ende des Ermittlungsverfahrens in Aussicht. Jetzt gehe es noch um die Frage, wie der Begriff „Neger“ zu werten sei – als Beleidigung oder nur als ungeschickte Wortwahl.
Diese Frage wird von den Gerichten unterschiedlich beantwortet. Das Berliner Kammergericht etwa hatte in einem Urteil von 1997 den Begriff „Neger“ wertfrei benutzt. Hingegen befanden das Amtsgericht Schwäbisch Hall und das Landgericht Neuruppin, dass der Begriff „diffamierend“ beziehungsweise „fremdenfeindlich und herabwürdigend“ sei.
Man kann nur hoffen, daß es dem Lehrer gelingt, auch von der Presse Schadensersatz in angemessener Höhe für den Rufmord zu erlangen.
Zum beanstandeten Wort "Neger":
Neger empfinden offenbar die Tatsache als Beleidigung, daß sie als Neger auf die Welt gekommen sind.
Verstehen kann man's ja.
Aber da müßten sie sich an den Schöpfer wenden.