Ist die Grundsteuer berechtigt, wenn man bspw. ein Eigenheim besitzt?
Warum sollte man, eurer Meinung nach, für den eigenen Grund und Boden eine Steuer entrichten?
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Ist die Grundsteuer berechtigt, wenn man bspw. ein Eigenheim besitzt?
Warum sollte man, eurer Meinung nach, für den eigenen Grund und Boden eine Steuer entrichten?
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Noch mehr zum Thema: [Links nur für registrierte Nutzer]BVerfG soll Rechtmäßigkeit der Grundsteuer prüfen
Seit dem 01.08.2005 ist am BVerfG eine Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer anhängig. Die Beschwerdeführer, zwei Hauseigentümer aus einer badischen Kleinstadt, wenden sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer auf die von ihnen selbst und ihren Familien bewohnten Grundstücke. Sie sind der Ansicht, die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verbiete es dem Gesetzgeber, auf die Wirtschaftsgüter des persönlichen Gebrauchsvermögens zuzugreifen und berufen sich auf den 1995 ergangenen Vermögenssteuerbeschluß. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer als verfassungswidrig verworfen und sich grundsätzlich zur Zulässigkeit so genannter Sollertragssteuern geäußert. (Az.: 1 BvR 1644/05)
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Es gibt keinen Grund! Nur für die Betroffenen.!Zitat von Dude
Nur für den Staat, dem angesichts leerer Kassen muss er seine Einkünfte breit Streuen und somit darfste halt auch für dein Bereitsbeim Kauf Versteuerten Grund und Boden noch mal Zahlen.
Deutschland hat die Höchsten Nebenkosten der Welt was dieses Betrieft.
Deshalb war die MwsT bei uns auch niedriger als anderswo.
Aber das ändert sich ja auch noch bei uns. !? Die Grundsteuer wird wohl munter weiterexistieren, egal wie laut wir uns beschweren.
Und Höher wird sie sicher auch noch.
Jo unsere Politiker wissen genau wie Zahlen/ Steuern versteckt und verschleiert werden um immer möglichst gut dazustehen vor dem Volk.
Wir würden schon morgen eine Atemsteuer erhalten , wenn die nicht gegen das Menschenrecht verstoßen würde.
Wen wundert es da noch das die die es sich leisten können ihre Häuser abschreiben und die welche es nicht können draufzahlen.
Denken, ist doch noch erlaubt ?
Animal Farm - Aufstand der Tiere
Wenn das Volk kein Brot zum essen hat dann soll es doch Kuchen essen.
Die Klage hat keinerlei Aussicht auf Erfolg, solange die Grundsteuer im konkreten Fall nicht in krassem Missverhältnis zum Wert des Grundstücks samt Gebäuden steht.
Ein Blick ins Grundgesetz erklärt auch, warum die Klage aussichtslos ist:
Art 14, Absatz 2 GG: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen".
Dieser Beitrag könnte Risiken und Nebenwirkungen enthalten und die von ihm ausgehende Gefahr kann man gar nicht genug überschätzen!
Dürfen deswegen die Steuern ins Blaue erhoben werden??Zitat von mentecaptus
ich freue mich sehr das du dich so einbringst. Aber was dir fehlt ( das meine ich nicht abwertend )
Ist der ganze überblick, alles aus mindestens 50 jahren Deutscher Steuergeschichte.
Dein Blickwinkel leigt in der Heutigen Zeit ( was ja soweit gut ist , weil Realzustand )
Das Problem dabei ist allerdings das du nicht schaust , was haben unsere Politiker die ganze Zeit mit den Enormen Steuereinnahmen gemacht.
Und warum haben sie Steuern und Abgaben stetig erhöht.
In welchem zusamenhang stehen Abgaben und Steuern in Deutschland.
Wenn du das durchschaut hast wirst auch du sagen, Komisch is hier schon was. Irgendetwas stimmt hier nicht.
Glaub es mir.
Denken, ist doch noch erlaubt ?
Animal Farm - Aufstand der Tiere
Wenn das Volk kein Brot zum essen hat dann soll es doch Kuchen essen.
Ja.Zitat von Dude
Weils keinen Armen trifft.Zitat von Dude
In bester Kommunisten-Tradition: Eigentum ist Diebstahl. Sobald sich jemand mühsam etwas zusammengespart hat, ist das schon Grund, ihn zur Kasse zu bitten. Wenns aber keiner mehr tut?Zitat von panorama
Nach Abschaffung der Eigenheimzulage wird der Erwerb von Grundeigentum demnächst also doppelt bestraft: erstens über die Grunderwerbssteuer, zweitens über die Grundsteuer.
Na und? Dann mach den Staat doch "richtig feddich" und erwerbe nix, dann wirste auch nicht bestraft.Zitat von derNeue
GG Artikel 14 [Eigentum - Erbrecht - Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
man beachte den zweiten absatz.
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