Seit 01. September d.J. ist bei uns die Straßenbeleuchtung nachts ausgeschaltet, weil die Gemeinde sparen muß!
Nur die Hauptdurchgangstraße ist beleuchtet. Ganz schön gruselig! Man sieht die Hand vor Augen nicht.
Grund: die Gemeinde ist hoch verschuldet, pfeift aus dem letzten Loch und muß sparen!
Sparen geht also vor Sicherheit! Ist ja auch hier schon längst nicht mehr so siche, wie früher.
Waffen zur eignen Sicherheit nicht erlaubt! Toll!
Und - die Gemeinde darf das!!!
[Links nur für registrierte Nutzer]Die Entscheidung die Straßenbeleuchtung nachts zu betreiben oder abzuschalten (teils oder ganz) liegt als Selbstverwaltungsangelegenheit im Ermessen der betroffenen Kommune. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob die Gemeinde ihr Ermessen richtig ausgeübt und damit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass im Falle einer Entscheidung für Straßenbeleuchtung die einschlägigen DIN EN - Vorschriften zu beachten sind, um Schadensersatzrisiken zu vermeiden.
Geht übrigens auch anderen Gemeinden so!
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