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Thema: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Tja, auch wenn mich der Streit der ARGE mit der BEK um das kleine Wort "unmittelbar" während meiner HartzIV-Zeit beinahe die Privatinsolvenz gekostet hätte und so in den absoluten Ruin, muss ich sagen, ich bin froh das es ihn gegeben hat und das Sozialgericht entschieden hat, sonst wäre ich immer noch Patient 3. Klasse.
    Was ist ein Patient 3. Klasse, das ist ein Privatversicherter, den die Versicherungen und Ärzte genauso verarschen, wie sie den Gesetzgeber verarschen und der merkt es nicht mal oder will es nicht merken.
    Mit der Krankenversicherungspflicht wurde auch der Basistarif bei den privaten Krankenversicherungen eingeführt. Ein Tarif ohne Alters- und Risikozuschläge mit den gleichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung, zu einem Beitrag, der dem Höchstbeitrag bei freiwilliger gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
    Für diesen Tarif haben die privaten Versicherer mit den Ärzten andere Gebührensätze vereinbart, als sie bei normalen Privatpatienten abgerechnet werden, mit einer Besonderheit, zu der wir später kommen.

    Man könnte meinen, das dieser Tarif im Grunde genommen ein "gesetzliche" Versicherung mit den Zahlungseigenheiten der privaten Krankenversicherung ist und der versicherte Patient genau wie ein gesetzlich Versicherte behandelt wird. In der Realität ist es aber so, das ein solch versicherte Patient, wenn er überhaupt behandelt wird, Glück hat, wenn er wie ein gesetzlich Versicherter behandelt wird.

    Folgendes ist nämlich die Realität:

    1. Ein Arzt ist nur verpflichtet einen nach Basistarif Versicherten zu behandeln, wenn ein Notfall vorliegt, ansonsten liegt diese Entscheidung im Ermessen des Arztes.

    2. Wenn ein Arzt einen Basistarifler behandelt, ob nun wegen Notfall oder Entscheidung, ist er nicht verpflichtet diese Behandlung nach den gesondert vereinbarten Gebührensätzen zu berechnen. Er kann ganz normal mit den weit höheren Gebührensätzen für normale Privatpatienten abrechnen. Die Versicherung erstattet nur den gesonderten Gebührensatz, auf der Differenz bleibt der Patient sitzen.

    3. Bei kleinsummigen Behandlungsformen braucht der Arzt nicht mal darauf zu achten, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen diese Leistung anbieten. Werden sie nicht angeboten, bleibt der Patient auf diesen Kosten sitzen.

    4. Der Tarif soll die selben Leistungen abdecken, wie sie auch die gesetzliche Krankenversicherung bieten. Es ist verwunderlich, das hierbei ein Großteil der Vorsorgeuntersuchgen von den privaten Versicherern ausgeschlossen wurde. Diese Kosten hat der Patient zu tragen.

    5. Egal was ein Arzt verschreibt, es obliegt dem Patienten die Preise für die drei günstigsten Varianten des Medikamentes der Versicherung vorzulegen. Findet die Versicherung trotzdem eine günstigere Variante, bleibt der Patient auf den vollständigen Kosten sitzen. Das ganze geht so weit, das bei Medikamenten für chronische Erkrankungen, z.B. bei Diabetes, der Patient selbstständig darauf achten muss, das der Arzt ihm die günstigste Packungsgröße verschreibt.

    6. Den privaten Versicherern steht es frei Änderungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu übernehmen oder nicht. Gebunden sind sie nur an den Leistungskatalog, der bei der Verabschiedung der verantwortlichen Gesetze galt.

    Sicherlich werden jetzt einige sagen, selbst Schuld, warum musste man in die private Versicherung wechseln, des rechtfertigt aber nicht, das das ganze ein Betrug ist.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #2
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    Standard AW: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Wurde eine Grundsatzentscheidung getroffen oder bist "nur" Du aus dem Schneider, was natürlich auch erfreulich wäre.
    Angebot und Nachfrage...das ist es, worauf ihr Menschen des nächsten Jahrhunderts stolz sein werdet. Friedrich Nietzsche

  3. #3
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    Standard AW: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Zitat Zitat von Bettmaen Beitrag anzeigen
    Wurde eine Grundsatzentscheidung getroffen oder bist "nur" Du aus dem Schneider, was natürlich auch erfreulich wäre.
    Nun eine Entscheidung brauchte nicht mehr gefällt werden. Der Richter hat die BEK zunächst per einstweiliger Verfügung verdonnert mich zunächst bis zur endgültigen Entscheidung in die gesetzliche aufzunehmen. Die Debeka hatte zuvor die Bereitschaft erklärt, bei einer rückwirkenden gesetzlichen Versicherung (Beginn meines HartzIV-Bezuges) auf ihre Beitragsforderungen zu verzichten.
    Kurz danach folgte die Aussage der BEK mich ab Zeitpunkt der Verfügung freiwillig vollständig aufzunehmen. Nach einem Schriftwechsel mit meinem Anwalt ,der Intervention meines Insolvenzverwalters und einem zusätzlichen Schreiben des Richters (kein Urteil sondern eine Empfehlung) wurde daraus die rückwirkende Versicherung, das Verfahren wurde eingestellt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
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    Standard AW: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun eine Entscheidung brauchte nicht mehr gefällt werden. Der Richter hat die BEK zunächst per einstweiliger Verfügung verdonnert mich zunächst bis zur endgültigen Entscheidung in die gesetzliche aufzunehmen. Die Debeka hatte zuvor die Bereitschaft erklärt, bei einer rückwirkenden gesetzlichen Versicherung (Beginn meines HartzIV-Bezuges) auf ihre Beitragsforderungen zu verzichten.
    Kurz danach folgte die Aussage der BEK mich ab Zeitpunkt der Verfügung freiwillig vollständig aufzunehmen. Nach einem Schriftwechsel mit meinem Anwalt ,der Intervention meines Insolvenzverwalters und einem zusätzlichen Schreiben des Richters (kein Urteil sondern eine Empfehlung) wurde daraus die rückwirkende Versicherung, das Verfahren wurde eingestellt.
    Höchst interessant. Ich habe ähnliches Ramba-Zamba mit der BEK noch vor mir. Seit ich Rentner wurde bin ich dort "freiwillig" versichert, kann aber nicht freiwillig kündigen. Ich kann nur aus der BEK entlassen werden, wenn mich eine andere KV übernimmt, allerdings übernimmt mich keine andere KV so lange die BEK sich an meine freiwillige Zwangs-Mitgliedschaft klammert.

    Seit Jan. 2011 zahle ich keine Beiträge mehr und hoffte die BEK würde mich vor den Kadi zerren. Tat sie aber nicht. Sie schickt monatlich Mahnungen, nachdem ein Pfändungsversuch meiner Rente bei der BfA fruchtlos war. Nun hab ich ein fettes Treuhands-Konto mit nicht an die BEK gezahlten Beiträgen, da ich vor Gericht ja verlieren lönnte, obwohl ich Recht habe.

    In dem Fall möchte ich natürlich nicht zahlungsunfähig sein. Nun nahm ich einen Anwalt, der mir riet mit Privat-Insolvenz zu drohen, was nach dem fruchtlosem Pfändungsversuch bei der BfA glaubwürdig genug ist. Das gibt mehr Verhandlings-Spielraum, meint der Anwalt, denn die BEK wird Gericht und Richter wohl möglichst vermeiden wollen.

    Mein Treuhand-Konto nahm er nicht zur Kenntnis. Das müsse wie bisher geheim bleiben, meint er, weil sonst Begierlichkeiten die Verhandlung erschweren. Ich würde mich gern mal mit Dir telefonisch austauschen, da wir ja beide als 3.-Klasse-Patienten BEK-Erfahrung haben. Ich mußte allerdings schon jahrelang nicht mehr zum Arzt.

    Unser Problem ist die Nichterstattung von Leistungen meiner Holden (BEK pflichtversicherte Rentnerin) wegen meiner angeblichen Schulden, obwohl wir in Gütertrennung leben. Heute reist sie eine Woche nach Polen: im Krankenhaus, in dem ihr Vater Chefarzt war, ist ihre Behandlung kostenlos.


  5. #5
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    Standard AW: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Ich frage mich bis heute warum privat Versicherten die Rückkehr in die Gesetzliche verwehrt wird. Ist das so eine Art Rache der Lobbyparteien nach dem Motto "Willst du uns verlassen lernst du uns kennen"? Ich kenne eine ehemals privat versicherte Frau welche nach Jahren im Ausland wieder nach Dunkeldeutschland zurückkam und ohne Versicherung dastand. Von ihrer Rente in Höhe von 500 Euro konnte sie eine Privatversicherung nicht bezahlen und die Gesetzlichen lehnten frech grinsend ab. Das ging dann so weit dass die Frau einen Herzinfarkt bekam, behandelt wurde und mit einer Rechnung im hohen 5-stelligen Betrag in der Hand das Krankenhaus verlassen durfte. Was soll so ein Scheiss? Die Politiker brüsten sich tagtäglich was Deutschland für ein Sozialstaat doch sei aber wenn man richtig hinschaut tun sich Abgründe auf...
    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“

    Konrad Adenauer

  6. #6
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    Standard AW: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Zitat Zitat von Pappenheimer Beitrag anzeigen
    Ich frage mich bis heute warum privat Versicherten die Rückkehr in die Gesetzliche verwehrt wird. Ist das so eine Art Rache der Lobbyparteien nach dem Motto "Willst du uns verlassen lernst du uns kennen"? Ich kenne eine ehemals privat versicherte Frau welche nach Jahren im Ausland wieder nach Dunkeldeutschland zurückkam und ohne Versicherung dastand. Von ihrer Rente in Höhe von 500 Euro konnte sie eine Privatversicherung nicht bezahlen und die Gesetzlichen lehnten frech grinsend ab. Das ging dann so weit dass die Frau einen Herzinfarkt bekam, behandelt wurde und mit einer Rechnung im hohen 5-stelligen Betrag in der Hand das Krankenhaus verlassen durfte. Was soll so ein Scheiss? Die Politiker brüsten sich tagtäglich was Deutschland für ein Sozialstaat doch sei aber wenn man richtig hinschaut tun sich Abgründe auf...
    Für manche ist Deutschland in der Tat ein prächtiger Sozialstaat....wie gesagt, für mache....
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  7. #7
    Verschwörer Benutzerbild von CrispyBit
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    Standard AW: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sicherlich werden jetzt einige sagen, selbst Schuld, warum musste man in die private Versicherung wechseln, des rechtfertigt aber nicht, das das ganze ein Betrug ist.
    Zitat Zitat von Pappenheimer Beitrag anzeigen
    Ich frage mich bis heute warum privat Versicherten die Rückkehr in die Gesetzliche verwehrt wird.
    Wenn man jetzt seit Jahrzehnten in die Private sein Geld pumpt und im Alter, wenn die Probleme und Kosten anfangen, zur der Gesetzlichen wechseln will, dass geht ja auch nicht.

    Die Gesetzliche ist auch nicht Betrugsfrei. Ich war mal 1 Woche im Krankenhaus, nach 4 Tagen sagte mir einer das dieser Scheissefrass da, den ich stehen ließ, 10€ am Tag kosten sollte und das habe ich da von einem Patienten erfahren. Und die Praxisgebühr die ich spätestens nach 6 Monaten abdrücken muss, weil man mit in den nachuntersuchen nichts genaues sagen kann, aber bestimmt in den darauf folgenden 6 Monaten, oder nein auch nicht, kommen Sie in 6 Monaten nochmal wieder und das wohlmöglich für den Rest meines Lebens.
    Der Krieg ist der Vater aller Dinge

  8. #8
    Auf der Sonnenseite☀️ Benutzerbild von Pappenheimer
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    Standard AW: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Zitat Zitat von CrispyBit Beitrag anzeigen
    Wenn man jetzt seit Jahrzehnten in die Private sein Geld pumpt und im Alter, wenn die Probleme und Kosten anfangen, zur der Gesetzlichen wechseln will, dass geht ja auch nicht.
    Jeder hat das Recht sich die Versicherung auszusuchen von welcher er meint die bessere für ihn zu sein und wenn es eine private ist. Dieses beleidigte "Ätschebätsche, du warst privat versichert und kommst jetzt hier nicht rein" der Regierung sollte man in zutiefst korrupten Staaten vermuten aber nicht in Deutschland. Hier wird billigend in Kauf genommen das tausende Privatpatienten zu Sozialfällen werden nur weil sich sich wie in einer Marktwirtschaft üblich für eine Privatversicherung entschieden haben.
    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“

    Konrad Adenauer

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Zitat Zitat von Pappenheimer Beitrag anzeigen
    Ich frage mich bis heute warum privat Versicherten die Rückkehr in die Gesetzliche verwehrt wird. Ist das so eine Art Rache der Lobbyparteien nach dem Motto "Willst du uns verlassen lernst du uns kennen"?
    Welche "Lobbyperteien" verwehren dir eine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung, wenn diese dich aufnehmen will?

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Patient 3. Klasse oder wie der Gesetzgeber Missachtung missachtet.

    Zitat Zitat von Pappenheimer Beitrag anzeigen
    Jeder hat das Recht sich die Versicherung auszusuchen von welcher er meint die bessere für ihn zu sein und wenn es eine private ist. Dieses beleidigte "Ätschebätsche, du warst privat versichert und kommst jetzt hier nicht rein" der Regierung
    Bist du dir sicher, daß die Regierung einer gesetzlichen Krankenkasse verbietet, dich aufzunehmen? Mir wäre das neu.

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