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Thema: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von Volker
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Des woas i ned.;D

    Du weist doch sicher, das ich die friedliche Revolution in der DDR 1989 gemeint habe .....
    Wer einen Fehler findet, kann ihn behalten...

  2. #32
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von amiigo Beitrag anzeigen
    Du weist doch sicher, das ich die friedliche Revolution in der DDR 1989 gemeint habe .....
    Das war keine Revolution. Das war die Aufgabe eines nicht mehr funzenden Besatzungskonstrukts. Und ich erinnere mich schwach, daß irgendein DDR Fuzzy den Schießbefehl zurückgehalten hat. Weil er wußte, es ist vorbei mit der Täterätä.

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Tentakel
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Ich habe das Forum durchsucht, aber keinen Faden gefunden, in dem das, was ich folgend 'reinsetze, aufgeführt ist. Falls ja, bitte dorthin "packen"

    Jedenfalls: Habe heute eine mail bekommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Es war eine pdf-Anlage, die ich kopiert habe, um sie hier 'reinzustellen, da Ich nicht weiß, wie man hier pdf-Anhänge 'reinbringt und bin zu faul, zum Suchen

    Hier isse:

    Und? Machen wir mit?
    Ich habe das Gefühl, der Michel macht erst mit, wenn offiziell verlautbart wird, dass man sich jetzt nach Art. 20 Absatz 4 GG zur Wehr setzen darf, und wenn dies in der "Tagesschau" und im "heute" verkündet wird. Vorher wird das wohl nichts.

  4. #34
    bernhard44
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Tentakel Beitrag anzeigen
    Ich habe das Gefühl, der Michel macht erst mit, wenn offiziell verlautbart wird, dass man sich jetzt nach Art. 20 Absatz 4 GG zur Wehr setzen darf, und wenn dies in der "Tagesschau" und im "heute" verkündet wird. Vorher wird das wohl nichts.
    .........................und wenn er die Aufwendungen von der Steuer absetzen kann!

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von Tentakel
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    .........................und wenn er die Aufwendungen von der Steuer absetzen kann!
    Und den Arbeitsplatz will er trotzdem auch behalten, das Wichtigste überhaupt. Erstmal den Chef fragen, ob man für den Tag Urlaub beantragen kann, oder Überstunden abbauen, oder...

  6. #36
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Tentakel Beitrag anzeigen
    Ich habe das Gefühl, der Michel macht erst mit, wenn offiziell verlautbart wird, dass man sich jetzt nach Art. 20 Absatz 4 GG zur Wehr setzen darf, und wenn dies in der "Tagesschau" und im "heute" verkündet wird. Vorher wird das wohl nichts.
    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    .........................und wenn er die Aufwendungen von der Steuer absetzen kann!
    Ich bin da völlig anders, obwohl ich meine Ahnen in dem Bereich D-Land bis ins 14 Jhdt. zurückverfolgen kann. Aber Ihr habt schon recht. Ein wenig merkwürdig sind unsere Landsleute schon. Sagte Stalin nicht so was mit Bahnsteigkarte, falls man einen Bahnhof stürmen wolle?

  7. #37
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Ich bin da völlig anders, obwohl ich meine Ahnen in dem Bereich D-Land bis ins 14 Jhdt. zurückverfolgen kann. Aber Ihr habt schon recht. Ein wenig merkwürdig sind unsere Landsleute schon. Sagte Stalin nicht so was mit Bahnsteigkarte, falls man einen Bahnhof stürmen wolle?
    Lenin......das schreibt man Lenin zu!

  8. #38
    GESPERRT
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    Lenin......das schreibt man Lenin zu!
    Ich glaube, der hatte leider recht. Ich denke weiterhin, die Deutschen sind nicht zu Revolutionären zu machen. Zu dickes, kühles Blut. Mal sehen, was passiert, wenn sie nichts mehr zu essen und trinken bekommen. Vielleiht merken sie dann was. das wird bestimmt lustig. Heute sagte mir jemand, wenn die deutsche Volksseele überschäumt, fließt in den Strassen das (fremde) Blut knöchelhoch. Wäre ja "eigentlich" nicht so schlecht. Und hoffen wir, daß alle Nichtdeutschen auf anderen planeten wieder reinkanieren.

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Ich lese da Folgendes: "sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.". Also scheint es ja vorher nicht richtig gewesen zu sein. Im Übrigen gilt das auch vor 2011, da damals dier Inhalt des Wahlgesetzes ähnl. war. Auf der anderen Seite spricht das GG von allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Und da enige Leute nicht unmittel- sondern mittelbar gewählt werden, ist m.E. das Wahlgesetz schon seit 1949 verletzt worden Also 15 oder 16 Mal.

    Da wir aber nicht in einer rechtstaatlichen Demokratie leben, ist es eh' egal, oder?
    Aragon, der Umstand, das Entscheidungen nicht nach deinen Vorstellungen erfolgen oder deren Rechtsfolgen nicht deinen persönlichen Vorstellungen entsprechen. Wenn du dich mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes beschäftigen würdest, wäre dir etwas aufgefallen.
    Immer dann, wenn Gesetze verfassungswidrig waren und für nichtig erklärt wurden und die Verfassungswidrigkeit auf Verletzung von Gleichheitsgrundsätzen beruht, hatte das Urteil folgende Rechtsfolgen:
    Die betreffende Rechtsnorm behielt zwar seine Gültigkeit, wurde aber für nicht mehr anwendbar erklärt und der Gesetzgeber ist in die Pflicht gerufen.
    Das mag im ersten Moment zunächst mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sein, nur führt der Umstand, das in solchen Fällen jede andere Handlungsweise zu einer Verfassungsverletzung führen würde, zur einer Vereinbarkeit.

    Die von dir geforderte Auflösung des Bundestages würde zu weiteren Verfassungsverletzungen führen.

    Nun, wie das Urteil besagt, sind die entsprechenden Absätze verfassungswidrig, weil sie Unmittelbarkeits-Grundsatz und Gleichheitsgrundsätze verletzen. Die konkrete Verletzung tritt vereinfacht dargestellt durch das Berechnungsverfahren der Sitzverteilung nach Landeslisten auf Basis der Zweitstimmen auf und durch die Überhangmandatsregelung. Es betrifft nur indirekt die Mandate, die mit der Erststimme vergeben werden.
    Würde man jetzt den Bundestag auf Grund des Urteils auflösen, würden man vereinfacht dargestellt auch verfassungskonform zustande gekommene Mandate für nichtig erklären, damit würden Verfassungsrecht der Wähler aber auch der Gewählten verletzt. Da das zu einem Paradoxon führt, nämlich das eine Entscheidung über Verfassungswidrigkeit zu einer erneuten Verfassungswidrigkeit führt und natürlich überhaupt nicht mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist, greift man zu oben genannten Verfahrensweisen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #40
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Ich habe das Forum durchsucht, aber keinen Faden gefunden, in dem das, was ich folgend 'reinsetze, aufgeführt ist. Falls ja, bitte dorthin "packen"

    Jedenfalls: Habe heute eine mail bekommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Es war eine pdf-Anlage, die ich kopiert habe, um sie hier 'reinzustellen, da Ich nicht weiß, wie man hier pdf-Anhänge 'reinbringt und bin zu faul, zum Suchen

    Hier isse:

    Und? Machen wir mit?
    Hier ist die PDF!
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    Bitte weiterverbreiten! Das muß wie ein Lauffeuer durchs ganze Land gehen!

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