Ich bin da völlig anders, obwohl ich meine Ahnen in dem Bereich D-Land bis ins 14 Jhdt. zurückverfolgen kann. Aber Ihr habt schon recht. Ein wenig merkwürdig sind unsere Landsleute schon. Sagte Stalin nicht so was mit Bahnsteigkarte, falls man einen Bahnhof stürmen wolle?
Ich glaube, der hatte leider recht. Ich denke weiterhin, die Deutschen sind nicht zu Revolutionären zu machen. Zu dickes, kühles Blut. Mal sehen, was passiert, wenn sie nichts mehr zu essen und trinken bekommen. Vielleiht merken sie dann was. das wird bestimmt lustig. Heute sagte mir jemand, wenn die deutsche Volksseele überschäumt, fließt in den Strassen das (fremde) Blut knöchelhoch. Wäre ja "eigentlich" nicht so schlecht. Und hoffen wir, daß alle Nichtdeutschen auf anderen planeten wieder reinkanieren.
Aragon, der Umstand, das Entscheidungen nicht nach deinen Vorstellungen erfolgen oder deren Rechtsfolgen nicht deinen persönlichen Vorstellungen entsprechen. Wenn du dich mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes beschäftigen würdest, wäre dir etwas aufgefallen.
Immer dann, wenn Gesetze verfassungswidrig waren und für nichtig erklärt wurden und die Verfassungswidrigkeit auf Verletzung von Gleichheitsgrundsätzen beruht, hatte das Urteil folgende Rechtsfolgen:
Die betreffende Rechtsnorm behielt zwar seine Gültigkeit, wurde aber für nicht mehr anwendbar erklärt und der Gesetzgeber ist in die Pflicht gerufen.
Das mag im ersten Moment zunächst mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sein, nur führt der Umstand, das in solchen Fällen jede andere Handlungsweise zu einer Verfassungsverletzung führen würde, zur einer Vereinbarkeit.
Die von dir geforderte Auflösung des Bundestages würde zu weiteren Verfassungsverletzungen führen.
Nun, wie das Urteil besagt, sind die entsprechenden Absätze verfassungswidrig, weil sie Unmittelbarkeits-Grundsatz und Gleichheitsgrundsätze verletzen. Die konkrete Verletzung tritt vereinfacht dargestellt durch das Berechnungsverfahren der Sitzverteilung nach Landeslisten auf Basis der Zweitstimmen auf und durch die Überhangmandatsregelung. Es betrifft nur indirekt die Mandate, die mit der Erststimme vergeben werden.
Würde man jetzt den Bundestag auf Grund des Urteils auflösen, würden man vereinfacht dargestellt auch verfassungskonform zustande gekommene Mandate für nichtig erklären, damit würden Verfassungsrecht der Wähler aber auch der Gewählten verletzt. Da das zu einem Paradoxon führt, nämlich das eine Entscheidung über Verfassungswidrigkeit zu einer erneuten Verfassungswidrigkeit führt und natürlich überhaupt nicht mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist, greift man zu oben genannten Verfahrensweisen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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