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Thema: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Wie sich zeigt, braucht der Deutsche also selbst für einen Umsturz und eine Revolution eine entsprechende gesetzliche Grundlage.

    Wie geil ist das eigentlich?

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Es gibt im Inneren keine terroristischen Bedrohungen, wofür die BW gebraucht wird. Jede Polizeistation hat schon Antiterrorbrigaden ausgebildet.
    Die BW wird gebraucht, wenn die Deutschen nicht mehr zahlen wollen.......
    Faschisten gibts auch kaum noch, die paar Männekén können noch nicht einmal Sylt besetzen......

  3. #3
    CDU nur ohne Merkel! Benutzerbild von haihunter
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Es gibt im Inneren keine terroristischen Bedrohungen, wofür die BW gebraucht wird. Jede Polizeistation hat schon Antiterrorbrigaden ausgebildet.
    Die BW wird gebraucht, wenn die Deutschen nicht mehr zahlen wollen.......
    Faschisten gibts auch kaum noch, die paar Männekén können noch nicht einmal Sylt besetzen......
    Du hast aber echt Glück, dass Dummgeschwätz nicht strafbar ist. Bei Dir würde das ja sonst lebenslänglich bedeuten!
    "Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"


    FJS in der "Welt" vom 23.09.1974

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Hailhunter, von einem CDU Liebhaber kann man wirklich nichts erwarten. Bez. der Anzahl der Rechten Extremisten empfehle ich dir, vor der Zählung einen Grundkurs in Mathematik bei der VHS zu belegen.
    Dann klappts auch mit den Zahlen
    Warum haben wir wohl eine Krise? Weils zu viele Wähler von deiner Sorte gibt, die sich mit hohlen Sprüchen zufrieden geben.
    Im Grunde brauchen wir überhaupt keine Bundeswehr, umzingelt von Freunden
    Na ja, es gibt immer ein paar Jungs, die gern mit dem Colt spielen möchten

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Ich habe das Forum durchsucht, aber keinen Faden gefunden, in dem das, was ich folgend 'reinsetze, aufgeführt ist. Falls ja, bitte dorthin "packen"

    Jedenfalls: Habe heute eine mail bekommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Es war eine pdf-Anlage, die ich kopiert habe, um sie hier 'reinzustellen, da Ich nicht weiß, wie man hier pdf-Anhänge 'reinbringt und bin zu faul, zum Suchen

    Hier isse:

    Und? Machen wir mit?
    Nutzt der liebe Herr Schaefer, die Einfältigkeit, die Dummheit und die Uninformiertheit eine gewissen Klientel um abzukassieren. Eine kleine Lektüre des [Links nur für registrierte Nutzer]selber könnte einen vor unnötigen Ausgaben bewahren.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #6
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ich lese da Folgendes: "sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.". Also scheint es ja vorher nicht richtig gewesen zu sein. Im Übrigen gilt das auch vor 2011, da damals dier Inhalt des Wahlgesetzes ähnl. war. Auf der anderen Seite spricht das GG von allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Und da enige Leute nicht unmittel- sondern mittelbar gewählt werden, ist m.E. das Wahlgesetz schon seit 1949 verletzt worden Also 15 oder 16 Mal.

    Da wir aber nicht in einer rechtstaatlichen Demokratie leben, ist es eh' egal, oder?

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Ich lese da Folgendes: "sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.". Also scheint es ja vorher nicht richtig gewesen zu sein. Im Übrigen gilt das auch vor 2011, da damals dier Inhalt des Wahlgesetzes ähnl. war. Auf der anderen Seite spricht das GG von allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Und da enige Leute nicht unmittel- sondern mittelbar gewählt werden, ist m.E. das Wahlgesetz schon seit 1949 verletzt worden Also 15 oder 16 Mal.

    Da wir aber nicht in einer rechtstaatlichen Demokratie leben, ist es eh' egal, oder?
    Aragon, der Umstand, das Entscheidungen nicht nach deinen Vorstellungen erfolgen oder deren Rechtsfolgen nicht deinen persönlichen Vorstellungen entsprechen. Wenn du dich mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes beschäftigen würdest, wäre dir etwas aufgefallen.
    Immer dann, wenn Gesetze verfassungswidrig waren und für nichtig erklärt wurden und die Verfassungswidrigkeit auf Verletzung von Gleichheitsgrundsätzen beruht, hatte das Urteil folgende Rechtsfolgen:
    Die betreffende Rechtsnorm behielt zwar seine Gültigkeit, wurde aber für nicht mehr anwendbar erklärt und der Gesetzgeber ist in die Pflicht gerufen.
    Das mag im ersten Moment zunächst mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sein, nur führt der Umstand, das in solchen Fällen jede andere Handlungsweise zu einer Verfassungsverletzung führen würde, zur einer Vereinbarkeit.

    Die von dir geforderte Auflösung des Bundestages würde zu weiteren Verfassungsverletzungen führen.

    Nun, wie das Urteil besagt, sind die entsprechenden Absätze verfassungswidrig, weil sie Unmittelbarkeits-Grundsatz und Gleichheitsgrundsätze verletzen. Die konkrete Verletzung tritt vereinfacht dargestellt durch das Berechnungsverfahren der Sitzverteilung nach Landeslisten auf Basis der Zweitstimmen auf und durch die Überhangmandatsregelung. Es betrifft nur indirekt die Mandate, die mit der Erststimme vergeben werden.
    Würde man jetzt den Bundestag auf Grund des Urteils auflösen, würden man vereinfacht dargestellt auch verfassungskonform zustande gekommene Mandate für nichtig erklären, damit würden Verfassungsrecht der Wähler aber auch der Gewählten verletzt. Da das zu einem Paradoxon führt, nämlich das eine Entscheidung über Verfassungswidrigkeit zu einer erneuten Verfassungswidrigkeit führt und natürlich überhaupt nicht mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist, greift man zu oben genannten Verfahrensweisen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Da das zu einem Paradoxon führt, nämlich das eine Entscheidung über Verfassungswidrigkeit zu einer erneuten Verfassungswidrigkeit führt und natürlich überhaupt nicht mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist, greift man zu oben genannten Verfahrensweisen.
    Das ist mir schon klar, beweist mir aber, daß wir nie in einem echten Rechtstaat gelebt haben. Und die ganze Schönredereí, die BRD sei ein international anerkannter Staat, ist nur deshalb faktisch richtig, weil wir ausgenommen werden, wie die sprichwörtliche Weihnachtsgans. Du gehörst ja offenbar zur Fraktion der Leute, die der Meinung sind, alles sei (mehr oder weniger) gut. Ich sage Dir aber, nix ist gut. Wir, die wir mit den "Untaten" des 2 WK nichts zu tun haben, werden heute noch gegängelt (U-Boote, ESM usw u.s.f) und verar.cht.
    Zurück zum Bverg.-Urteil. ich denke, es wird daraus nichts Wesentliches geschehen. Wieder mal 'ne Sau durchs Dorf getrieben. Und ganz im Ernst? Ob Du die Linke, die Grünen, die CD- oder CSU, die FDP oder die SPD wählst, es wird sich für Dich, mich und uns nichts Positives ändern. Gehe zurück zum 1. Kanzler, der 1953 schon das GG brach, als er den Versuch Otto Grothewohls, wieder eine Regierung für D-Land zu bekommen, ablehnte. Sieh' Dir den Weg der BRD seit 1949 bis heute an. Eine Geschichte der Abzocke!

    Grundsätzlich sagte man nichts Falsches, falls man behauptete, daß alle Politiker der BRD seit 1949 kriminell waren. Treibt mich das jetzt in die NaZi Schublade?

    Zitat Zitat von Houseworker Beitrag anzeigen
    Bitte weiterverbreiten! Das muß wie ein Lauffeuer durchs ganze Land gehen!
    Danke. Hatte ich wohl übersehen. Gehirnnutzer ist ja der Meinung, es sei nichts Wesentliches. Ich mag ihm fast recht geben.

  9. #9
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Das ist mir schon klar, beweist mir aber, daß wir nie in einem echten Rechtstaat gelebt haben. Und die ganze Schönredereí, die BRD sei ein international anerkannter Staat, ist nur deshalb faktisch richtig, weil wir ausgenommen werden, wie die sprichwörtliche Weihnachtsgans.
    eben, und sobald wir uns weigern würden, uns ausplündern zu lassen, wären wir ganz plötzlich nicht mehr "international anerkannt".

  10. #10
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Mannheimer hat die 2. Strafanzeige wg. Volksverhetzung bekommen!
    Er hatte zum Widerstand gemäß GG Art. 20.4. aufgerufen!
    Stand heute in PI zu lesen! PI ist seither nicht mehr erreichbar!
    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Und hier ein Aufruf von Al-Azhars Scheich Haschem Islam und Mitglied des Fatwa-Ausschusses bei der Al-Azhar:


    Fatwa:
    “Die am 24. August 2012 gegen die Moslembrüder protestieren werden, müssen getötet werden.
    Und das ist halal“!

    Hat diese Fatwa jetzt auch für Deutschland Gültigkeit???
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Zum Ende des Ramadan will die rechtspopulistische Partei Pro Deutschland vor Berliner Moscheen protestieren. Wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtete, wollen Parteimitglieder bei der Aktion am Samstag unter dem Motto "Hasta la vista, Salafista" Stimmung gegen Salafisten machen und die umstrittenen Mohammed-Karikaturen zeigen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Es wird langsam sehr ungemütlich in Deutschland!
    Besonders türkische und arabische Moslems sorgen für Unruhe im Land!

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