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Thema: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

  1. #1
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    Standard WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Ich habe das Forum durchsucht, aber keinen Faden gefunden, in dem das, was ich folgend 'reinsetze, aufgeführt ist. Falls ja, bitte dorthin "packen"

    Jedenfalls: Habe heute eine mail bekommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Es war eine pdf-Anlage, die ich kopiert habe, um sie hier 'reinzustellen, da Ich nicht weiß, wie man hier pdf-Anhänge 'reinbringt und bin zu faul, zum Suchen

    Hier isse:
    Aufruf an das deutsche Volk zum WIDERSTAND nach Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

    Am 25. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig und damit für nichtig befunden. Damit steht fest, daß unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes NOCH NIE (I) der verfassungsmäßige Gesetzgeber am Werk war!
    Der VERFASSUNGSWIDRIG GEWÄHLTE „BUNDESTAG“ ist somit als VERFASSUNGSWIDRIGES BRD-Organ NICHT BEFUGT, einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) zu beschließen!
    Jedes Verfahren, dem nach konstitutionelles Recht zugrunde liegt, ist wegen des VERFASSUNGSWIDRIGENZUSTANDEKOMMENS dieses Gesetzes selbst VERFASSUNGSWIDRIG und DAMIT NICHTIG!
    BUNDESTAG ILLEGAL!

    Der gesamte „Bundestag“, nebst der deutschfeindlichen Merkel-“Regierung“, IST SOFORT AUFZULÖSEN!
    Diese verfassungshochverräterische Figuren der illegalen Merkel-“Regierung“, die von mehreren Tausend mutigen Deutschen mittlerweile wegen Hochverrat, Hehlerei und Bildung einer kriminellen Organisation bei diversen Staatsanwaltschaften angezeigt worden ist, hätten uns Deutsche ohne verfassungsmäßige Grundlage (!) eiskalt an den ESM VERRATEN UND VERKAUFT, ohne daß sich auch nur ein einziger Staatsanwalt dafür interessiert.
    Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, dem KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz), dem neuen BGB,
    dem Sozialgesetzbuch und vor allem STEUERSACHEN nach der AO 77, sind darauf zu überprüfen,
    ob die angewandten Gesetze überhaupt vom verfassungsmäßigen Gesetzgeber erlassen wurden,
    oder immer nur von ein paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben,
    um deutsche Interessen zu verkaufen, um kräftig Diäten abzukassieren und den „Gesetzgeber“ zu spielen!
    Es ist umfassend zu überprüfen ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind bzw. ob und welche
    Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-(Schein-)“Staat“ geltend zu machen sind.
    Welche Besoldungs-, welche Pensions- oder gar welche Diätengesetze haben überhaupt Gültigkeit?
    IN ALL DIESEN BEREICHEN
    IST JETZT SO ZIEMLICH JEDE GESETZLICHE GRUNDLAGE WEGGEBROCHEN!!
    Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen
    und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!
    Jedem Einzelnen sei nun geraten, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen
    in Zweifel zu ziehen, aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit.
    Aus der Karlsruher Entscheidung folgt, daß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter setzen wir gedanklich einmal voraus) bestehende Verfahren sofort unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht (Bundesgrundgesetzgericht) durchführen muß. Dies gilt für nahezu 99% (!) aller anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des „Bundeswahlgesetzes“ stattfanden! MERKEL IST KEINE KANZLERIN!

    Sämtliche Wahnsinnsbeschlüsse der illegalen Merkel-"Regierung", aber auch die, der vorhergegangenen "Regierungen", wie z.B. der ESM, die EU-Diktatur, die Abkommen von Maastricht bis Schengen, der "Lissabon-Vertrag" uvm. sind per sofort nichtig und hinfällig!
    Handeln Sie deshalb jetzt! Das Deutsche Volk muß die Macht in Deutschland wieder in die eigene Hand nehmen und es müssen dringend Präzedenzfälle geschaffen werden! Das illegale BRD-Politsystem versucht in gewohnter Manier, die fundamentale Bedeutung dieses bahnbrechenden Urteils des Verfassungsgerichtes herunterzuspielen und tut so, als ob es sich beim verfassungswidrigen Bundeswahlgesetz nur um einen "kleinen Betriebsunfall" handeln würde und ansonsten alles in Ordnung wäre. Dem ist aber nicht so! Jetzt kommt plötzlich ans Licht, wie die großen Systemparteien, insbesondere die CDU, dafür gesorgt haben sich unliebsame politische Konkurrenten vom Leibe zu halten, um stets "sauber" als angebliche Mehrheitspartei dazustehen.
    MERKEL IST AB SOFORT KEINE „KANZLERIN“ MEHR (UND WAR ES OFFENSICHTLICH AUCH NIE), sondern nur eine x-beliebige Privatperson, genau wie ALLE Minister, Abgeordneten etc...!
    Dies muß jetzt ganz klar erkannt und herausgestellt werden. Es ist nicht zulässig, daß Merkel sich jetzt mal eben mit der Opposition abstimmt und schnell noch ein neues Wahlgesetz auf den Weg bringt, damit ihre zusammengelogene Beliebtheit und der nächste Wahlsieg nicht gefährdet werden!!
    Kein einziger ABGEORDNETENHANSEL hat ab heute mehr etwas im Bundestag verloren,
    geschweige denn zu besprechen oder zu mauscheln!
    JEDER, der sich jetzt noch ein Amt anmaßt und mit dem Ausverkauf Deutschlands fortfährt,
    IST FESTZUSETZEN bis zur späteren Verhandlung vor einem vom Volk legitimierten Gericht!
    Niemand hat momentan die Legimitation als Vertreter des Deutschen Volkes aufzutreten und / oder irgendwelche internationalen Unterwerfungserklärungen abzugeben oder überhaupt irgendetwas im Namen des Deutschen Volkes zu veranstalten oder zu entscheiden. Wie schon beim Verfassungshochverrat durch die illegale BRD-Regierung im Zusammenhang mit dem ESM, ist leider auch dieses Mal auf weiter Flur nichts von den (abhängigen und weisunggebundenen) „Staats“-Anwälten zu hören und zu sehen! Die gegenwärtige Situation ist die offensichtlichste WIDERSTANDSSITUATION (nach Art. 20 4 GG), in der wir Deutschen uns jemals befunden haben!
    Jetzt muß das gesamte deutsche Volk aufstehen, handeln und sich organisieren.
    SOFORT SCHLUSS MIT BRD-ABZOCKER-FIRLEFANZ WIE „GEZ“ UND ÄHNLICHEM ...!
    SOFORT SCHLUSS MIT ZWANGS-“KAMMERSCHAFTEN“, ZWANGS-“MITGLIEDSCHAFTEN“ u.ä!
    SOFORT SCHLUSS MIT ALLEN ILLEGALEN BRD-“STEUERN“!
    Und vor allem:
    SCHLUSS MIT MERKEL UND IHREM HOCHVERRÄTER-KABINETT!!
    Gleichzeitig ist der Weg sofort zu bereiten, den Art. 146 GG durch das Deutsche Volk umzusetzen und zwar in seiner ursprünglichen Form! Es lebe die wahre und echte Demokratie!
    Alle Staatsgewalt geht ausschließlich vom deutschen Volke aus!

    E Bitte diese Informationen kopieren, ausdrucken und weiträumig verbreiten.
    Von Rechtsanwalt Lutz Schäfer • [Links nur für registrierte Nutzer]
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    Und? Machen wir mit?

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Eloy
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Ich habe das Forum durchsucht, aber keinen Faden gefunden, in dem das, was ich folgend 'reinsetze, aufgeführt ist. Falls ja, bitte dorthin "packen"

    Jedenfalls: Habe heute eine mail bekommen, die ich euch nicht vorenthalten möchte. Es war eine pdf-Anlage, die ich kopiert habe, um sie hier 'reinzustellen, da Ich nicht weiß, wie man hier pdf-Anhänge 'reinbringt und bin zu faul, zum Suchen

    Hier isse:

    Und? Machen wir mit?
    Wurde das versehentlich auch nach Berlin gschickt?

    Karlsruhe erlaubt Einsatz militärischer Mittel im Inland

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    "Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."

    Heinrich von Brentano

  3. #3
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Eloy Beitrag anzeigen
    Wurde das versehentlich auch nach Berlin gschickt?
    Die haben diese Info wahrscheinlich schneller gehabt, als ich. Und ja, jetzt wird es eng. BRD-Soldaten schießen möglicherweise bald auf ihre Landsleute. Das wäre es dann.

  4. #4
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Die Frage nach ex tunc oder ex nunc wird, soweit ich das richtig verstehe, leider mit "steht fest" einfach vorausgesetzt und nicht weiter begründet.
    Warum "steht fest", dass aufgrund der Verfassungswidrigkeit der bisherige Bundestag "illegal" war?
    Ist das rechtslogisch so klar?
    Genauso könnte man doch sagen, vom Tage des Urteils an gelte das Wahlgesetz nicht mehr, oder?
    Geändert von -jmw- (17.08.2012 um 10:17 Uhr)
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Eloy
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Die haben diese Info wahrscheinlich schneller gehabt, als ich. Und ja, jetzt wird es eng. BRD-Soldaten schießen möglicherweise bald auf ihre Landsleute. Das wäre es dann.
    Jetzt versteht man auch, warum man aus der BW eine Söldnertruppe gemacht hat!
    "Wir Deutschen sollten die Wahrheit auch dann ertragen lernen, wenn sie für uns günstig ist."

    Heinrich von Brentano

  6. #6
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Die Frage nach ex tunc oder ex nunc wird leider mit "steht fest" ganz lapidar vorausgesetzt und nicht weiter begründet.
    Warum "steht fest", dass aufgrund der Verfassungswidrigkeit der bisherige Bundestag "illegal" war?
    Rechtslogisch ist das nämlich mitnichten so klar!
    Genauso könnte man doch sagen, vom Tage des Urteils an gelte das Wahlgesetz nicht mehr.
    "Eigentlich" ja. Ich bin kein Jurist. Schreib' doch eine Mail an den, der das verfaßt hat. Der ist es: Rechtsanwalt Lutz Schäfer.

    Zitat Zitat von Eloy Beitrag anzeigen
    Jetzt versteht man auch, warum man aus der BW eine Söldnertruppe gemacht hat!
    Es drängt sich der Gedanke auf, ja.

  7. #7
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    "Eigentlich" ja. Ich bin kein Jurist. Schreib' doch eine Mail an den, der das verfaßt hat. Der ist es: Rechtsanwalt Lutz Schäfer.
    Ich neige zu der Ansicht, jemand, der das Problem verstünde, hätte es auch thematisiert.
    Gerade ein Jurist sollte doch wissen, wie das geht, von wegen Subsumption und so!
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  8. #8
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Subsumption und so!
    Wo siehst Du das? Ich habe nichts bemerkt. Bin allerdings alles andere, als ein Jurist. Ivh mine allerdings, mich daran zu erinnern, daß in der Öffentlichkeit irgendwas mit dem Wahlrecht war.

  9. #9
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
    Wo siehst Du das? Ich habe nichts bemerkt. Bin allerdings alles andere, als ein Jurist. Ivh mine allerdings, mich daran zu erinnern, daß in der Öffentlichkeit irgendwas mit dem Wahlrecht war.
    Naja, wie gesagt, m.E. sollte man zumindest anreissen, warum man meint, dass aus der Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Nichtigkeit ex tunc folgt.
    Der juristische Laie - -jmw- z.B. - kann dies nämlich kaum wissen, kann aber wohl wissen, dass es eine Rolle spielt.
    Unterschlägt man so eine dann ja doch wichtige Frage, rückelt das erheblich an der Glaubwürdigkeit des Verfassers.

    Wobei...
    Mir persönlich ist es recht wurscht, ob jemand eine juristisch wasserdichte Begründung hat oder nicht.
    Da, wo ich stehe, billigt man der Bundesrepublik eh nur eine sekundäre Legitimität als faktische Ordnungsmacht zu.
    "Verfassung" ist mir erstmal ganz wurscht, weil eh nur ein Papierwisch, "demokratisch" ist mir auch erstmal ganz wurscht, weil ein Verstandesversagen, usw. usw.
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  10. #10
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    Standard AW: WIDERSTAND GG Art. 20.4.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Naja, wie gesagt, m.E. sollte man zumindest anreissen, warum man meint, dass aus der Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Nichtigkeit ex tunc folgt.
    Falls das Bverg entscheidet, daß das Wahlrecht nicht "verfassungskonform" ist, so hat das meiner unmaßgeblichen Meinung nach schon einen Einfluß auf das, was vorher war. Falls ein Rechtsgeschäft z.B. unter falschen rechtlichen Voraussetzungen zustande kam, ist es illegal, auch falls es eine Zeit so aussah, als sei es legal. Aber egal, unsere "Politiker" machen eh' das, was ihnen ganz andere und vor allem keine deutschen Leute sagen.
    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Der juristische Laie - -jmw- z.B. - kann dies nämlich kaum wissen, kann aber wohl wissen, dass es eine Rolle spielt.
    Unterschlägt man so eine dann ja doch wichtige Frage, rückelt das erheblich an der Glaubwürdigkeit des Verfassers.
    Ich lese aus dem Text zumindest, daß es einen Einfluß (ex tunc) hat. Oder bin ich zu doof?

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wobei...
    Mir persönlich ist es recht wurscht, ob jemand eine juristisch wasserdichte Begründung hat oder nicht.
    Da, wo ich stehe, billigt man der Bundesrepublik eh nur eine sekundäre Legitimität als faktische Ordnungsmacht zu.
    "Verfassung" ist mir erstmal ganz wurscht, weil eh nur ein Papierwisch, "demokratisch" ist mir auch erstmal ganz wurscht, weil ein Verstandesversagen, usw. usw.
    Jupp!

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