Zitat Zitat von Aragon Beitrag anzeigen
Falls das Bverg entscheidet, daß das Wahlrecht nicht "verfassungskonform" ist, so hat das meiner unmaßgeblichen Meinung nach schon einen Einfluß auf das, was vorher war. Falls ein Rechtsgeschäft z.B. unter falschen rechtlichen Voraussetzungen zustande kam, ist es illegal, auch falls es eine Zeit so aussah, als sei es legal. Aber egal, unsere "Politiker" machen eh' das, was ihnen ganz andere und vor allem keine deutschen Leute sagen.
Es kann Auswirkungen haben auf die Vergangenheit.
Dies hängt u.a. ab davon, wie gross bei einem plötzlichen Wegfall der Regelung die "Lücke" wäre.
Man stelle sich einmal vor, es wäre tatsächlich so, der gewählte Bundestag illegal, die Regierung Merkel illegal usw.
Müsste man dann nicht z.B. den beschlossenen Haushalt rückabwickeln?
Steuern zurückzahlen?
Sozialleistungen zurückverlangen?
Und müssten Gerichtsurteile aufgehoben werden?
Müsste man Verurteilten ggf. Schadensersatz zahlen?
Was wär mit dem Ausland?
Müssten wir internationale Verträge zurücknehmen?
Aber warum sollte unsere Vertragspartner unser internes Verfassungsproblem interessieren?
Was, wenn die auf Erfüllung von Verträgen bestünden, die wir als ungültig betrachten?

Ich lese aus dem Text zumindest, daß es einen Einfluß (ex tunc) hat. Oder bin ich zu doof?
Ich lese daraus, dass der Herr Schäfer das glaubt bzw. behauptet.
Eben leider nicht, wie er's begründet.