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Thema: Grundgesetz und Verfassungen

  1. #81
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .
    *** Verfassungsbeschwerde gegen Bundestag: Art. 146 Grundgesetz soll endlich aktiviert werden! ***
    .
    ... Die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ haben in Artikel 146 GG bestimmt, dass das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung beschließen kann. Dieses Versprechen an das deutsche Volk sollte am Tag seiner Wiedervereinigung in Freiheit erfüllt werden. Dieses Versprechen hat der Deutsche Bundestag bis heute nicht eingelöst. Aus diesem Grund wurde die Verfassungsbeschwerde eingereicht. ...
    .
    .
    ... report24.news/verfassungsbeschwerde-gegen-bundestag-art-146-grundgesetz-soll-endlich-aktiviert-werden/ ...
    Der Artikel 146 setzt weder Fristen noch Termine. Er enthält auch kein Verfallsdatum. Das deutsche Volk hat durch seine gewählten Vertreter das Grundgesetz als Verfassung angenommen. Es bedarf keiner Wiederholung.

    Ohnehin kann man zwar Verfassungsbeschwerde gegen staatliches Handeln erheben (nach Ausschöpfung des ordentlichen Rechtsweges), aber ich bezweifle, dass man ein Verfassungsorgan dazu zwingen kann, etwas zu tun, was es offenbar nicht will, wenn es nicht einen expliziten Auftrag gibt. Den gibt es nicht. Art. 146 GG eröffnet die Möglichkeit, das GG durch eine neue Verfassung abzulösen (unter gewissen Bedingungen), enthält aber weder einen Aufruf dazu noch schafft er eine Pflicht, das zu tun.

  2. #82
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Man braucht den Bundestag übrigens gar nichts, es geht auch über eine Nationalversammlung. Müssen dann aber freilich genügend Leute wollen!


    Nachtrag: Und niemand würde gehindert, das GG als Blaupause zu nehmen; man könnte das neue Ding sogar weiterhin "Grundgesetz" nennen, wenn man den Namen so dolle findet!
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #83
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Ich schlage als Artikel 1 mal "Alle Staatsgewalt geht von -jmw- aus." vor. Gegenstimmen?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  4. #84
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Man braucht den Bundestag übrigens gar nichts, es geht auch über eine Nationalversammlung. Müssen dann aber freilich genügend Leute wollen!
    Das erfordert aber ein gesetzliches Verfahren für deren Wahl, und dafür braucht man dann eben doch wieder das bisherige Parlament.

  5. #85
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
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    *** Verfassungsbeschwerde gegen Bundestag: Art. 146 Grundgesetz soll endlich aktiviert werden! ***
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    ... Die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ haben in Artikel 146 GG bestimmt, dass das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung beschließen kann. Dieses Versprechen an das deutsche Volk sollte am Tag seiner Wiedervereinigung in Freiheit erfüllt werden. Dieses Versprechen hat der Deutsche Bundestag bis heute nicht eingelöst. Aus diesem Grund wurde die Verfassungsbeschwerde eingereicht. ...
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    ... report24.news/verfassungsbeschwerde-gegen-bundestag-art-146-grundgesetz-soll-endlich-aktiviert-werden/ ...
    Sinnlos-Beschwerde, denn durch die Nichtanwendung des Artikels 146 GG werden wohl kaum die Rechte des Beschwerdefführers verletzt.
    Außerdem schreibst du es ja selber, "kann" und nicht "muss".
    Ist dir eigentlich aufgefallen, das der Artikel 146GG nicht der Ewigkeitsklausel unterliegt. Er kann also jederzeit mit den entsprechenden Mehrheiten geändert, gestrichen oder ersetzt werden. Wegen diese kleinen Umstandes kann man keine Verpfflichtung zu einer neuen Verfassung aus ihm ableiten.
    Zusammen mit der ursprünglichen Präambel und dem urspünglichen Artikel 23 GG, war der Artikel 146GG Ausdruck des Wiedervereinigungsgebotes. Mit der Wiedervereinigung hat sich sein Charakter zu einem reinen Revisionsartikel geändert, wie ihn auch die eidgenössische Verfassung kennt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #86
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
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    *** Verfassungsbeschwerde gegen Bundestag: Art. 146 Grundgesetz soll endlich aktiviert werden! ***
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    ... Die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ haben in Artikel 146 GG bestimmt, dass das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung beschließen kann. Dieses Versprechen an das deutsche Volk sollte am Tag seiner Wiedervereinigung in Freiheit erfüllt werden. Dieses Versprechen hat der Deutsche Bundestag bis heute nicht eingelöst. Aus diesem Grund wurde die Verfassungsbeschwerde eingereicht. ...
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    ... report24.news/verfassungsbeschwerde-gegen-bundestag-art-146-grundgesetz-soll-endlich-aktiviert-werden/ ...
    Es ist nur Frage, ob eine "neue Verfassung" dann besser wäre als das Dauerprovisorium Grunzgesetz jetzt, da die Deutschen erfolgreich, im Sinne der Strippenzieher, irre gemacht wurden.
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  7. #87
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Sinnlos-Beschwerde, denn durch die Nichtanwendung des Artikels 146 GG werden wohl kaum die Rechte des Beschwerdefführers verletzt.
    Außerdem schreibst du es ja selber, "kann" und nicht "muss".
    Ist dir eigentlich aufgefallen, das der Artikel 146GG nicht der Ewigkeitsklausel unterliegt. Er kann also jederzeit mit den entsprechenden Mehrheiten geändert, gestrichen oder ersetzt werden. Wegen diese kleinen Umstandes kann man keine Verpfflichtung zu einer neuen Verfassung aus ihm ableiten.
    Zusammen mit der ursprünglichen Präambel und dem urspünglichen Artikel 23 GG, war der Artikel 146GG Ausdruck des Wiedervereinigungsgebotes. Mit der Wiedervereinigung hat sich sein Charakter zu einem reinen Revisionsartikel geändert, wie ihn auch die eidgenössische Verfassung kennt.
    Gehirnnutzer, ist Dir auch schon aufgefallen, dass man das GG imer nur dann ändern will, wenn es darum geht, die Interessen von bestimmten Religionen oder irgendwelchen Minderheiten durchzusetzen ?!
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  8. #88
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Gehirnnutzer, ist Dir auch schon aufgefallen, dass man das GG imer nur dann ändern will, wenn es darum geht, die Interessen von bestimmten Religionen oder irgendwelchen Minderheiten durchzusetzen ?!
    .. @ Bruddler`chen ... ...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  9. #89
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Gehirnnutzer, ist Dir auch schon aufgefallen, dass man das GG imer nur dann ändern will, wenn es darum geht, die Interessen von bestimmten Religionen oder irgendwelchen Minderheiten durchzusetzen ?!
    Ach Bruddler, hier mal eine synoptische Version des GGs.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Man kann ihr die Änderungen seit 1949 entnehmen. Nenne einen Artikel und dessen Änderung, die deine Behauptung belegt.

    Ansonsten frage ich dich, was hat eine politische Richtung hinsichtlich GG-Änderungen mit der rechtlichen Natur des Artikels 146 GG zu tun?

    Macht es Sinn, eine Verpfflichtung einzufordern, wo keine Verpflichtung besteht?

    Macht es Sinn, datzu ein Instrument zu nutzen, das gar nicht daffür vorgesehen ist?

    Macht beides keinen Sinn, aber das verstehst du Bruddler und auch Politikqualle nicht, weil ihr zwischen euren politischen Vorstellungen und einer Sachlage nicht unterscheiden könnt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #90
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ach Bruddler, hier mal eine synoptische Version des GGs.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Man kann ihr die Änderungen seit 1949 entnehmen. Nenne einen Artikel und dessen Änderung, die deine Behauptung belegt.

    Ansonsten frage ich dich, was hat eine politische Richtung hinsichtlich GG-Änderungen mit der rechtlichen Natur des Artikels 146 GG zu tun?

    Macht es Sinn, eine Verpfflichtung einzufordern, wo keine Verpflichtung besteht?

    Macht es Sinn, datzu ein Instrument zu nutzen, das gar nicht daffür vorgesehen ist?

    Macht beides keinen Sinn, aber das verstehst du Bruddler und auch Politikqualle nicht, weil ihr zwischen euren politischen Vorstellungen und einer Sachlage nicht unterscheiden könnt.
    §§§ Lange Rede kurzer Sinn...
    Die Bürger erkennen immer mehr, dass in diesem Land vieles nicht mehr stimmt.
    §§§ Deine Paragrafenreiterei und "Richtigstellungen" sind sicherlich gut gemeint, aber die Bürger kann man damit nicht (mehr) beeindrucken...sie haben einfach die Schnauze voll !
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