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Thema: Grundgesetz und Verfassungen

  1. #51
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Verfassung ist dann, wenn ich sie selber unterzeichnet habe.

  2. #52
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    du weißt nicht wirklich, was eine verfassung ist. deine lieblings"verfassung" werden wohl die nürnberger gesetze sein und das ermächtigungsgesetz.
    Ich weiss.............. das wird dem "dummen" Volk immer weisgemacht!

    PS: bestätigt nur meinen Vergleich "Demokratie vs. 3.Reich"
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
    Prof. Dr. Jack D. Forbes

  3. #53
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Harry Krischner Beitrag anzeigen
    Verfassung ist dann, wenn ich sie selber unterzeichnet habe.
    Spooner gelesen oder doch nur Spam?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  4. #54
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von elas Beitrag anzeigen
    Ich weiss.............. das wird dem "dummen" Volk immer weisgemacht!

    PS: bestätigt nur meinen Vergleich "Demokratie vs. 3.Reich"
    das nazis das verbecherregime des dritten reiches besser finden als demokratie ist nun wirklich neu.

  5. #55
    mitGlied Benutzerbild von elas
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    das nazis das verbecherregime des dritten reiches besser finden als demokratie ist nun wirklich neu.
    Nicht besser .....der Schwindel am Staatsvolk ist der Gleiche!
    Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
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  6. #56
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    It is wholly owing to the constitution of the people, and not to the constitution of the government, that the cronw is not as oppressive in England as in Turkey. -- Thomas Paine, Common Sense

    Gleichweis Peter Töpfer dahingehend, dass ein Volk keine Verfassung hat, sondern in (guter oder schlechter) Verfassung ist.

    Die ganze Nazikommunistendemokratendebatte darüber, wer wann was wie wo, ist also eh für die Katz, weil's an uns hängt, nicht an einem mit Chemikalien beschmierten Stück recyceltem Baum.
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  7. #57
    Autonomer Consul Benutzerbild von Gawen
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von hephland Beitrag anzeigen
    du weißt nicht wirklich, was eine verfassung ist. deine lieblings"verfassung" werden wohl die nürnberger gesetze sein und das ermächtigungsgesetz.
    Und Du stehst mehr auf RWG und den WP, so what?

  8. #58
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Spooner gelesen oder doch nur Spam?
    Weder noch. Spooner sagt mir im Moment null.

  9. #59
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen
    Sie sollte eine Selbstverständlichkeit sein! Oder fürchtest du das Volk? Zur Not sollte man sich an Ländern orientieren, wie die Schweiz.
    Shahirrim, ich fürchte gar nichts, nur halte ich nichts davon, wenn ein wichtige Diskussion auf den falschen Fakten aufbaut. Nichts spricht dagegen, darüber zu diskutieren ob Deutschland eine neue Verfassung braucht oder nicht oder ob das Grundgesetz seine Aufgabe gut erfüllt oder ob man es mit Veränderungen behalten soll.

    Es ist aber der falsche Ansatz, etwas eine Eigenschaft abzusprechen, die es aber inne hat.

    Wir haben es mit grundlegendem Recht zu tun, mit den Rechtsnormen, die das Leben des Einzelnen und das Zusammenleben der Gesellschaft und des Volkes grundlegend beeinflusst. Es gebietet einfach der Respekt, so etwas auf einer fehlerhaften Grundlage auf zu bauen.

    Das Grundgesetz hat seine Mängel, rechtliche Mängel und Mängel aus dem historischen Kontext heraus und darauf muss eine Verfassungsdiskussion und weiterführend, die Forderung nach einer Verfassung aufbauen, nicht auf einer falschen Annahme.

    Falsch ist es auch, in eine Rechtsnorm etwas hinein zu interpretieren, was darin nicht steht, weil man sämtliche Regeln der Rechtslehre und Rechtsauslegung missachtet, ob nun absichtlich oder aus Unwissenheit spielt keine Rolle.
    Tschuldigung, Chronos, aber im Artikel 146 steht keine rechtlich bindende Verpflichtung zur einer neuen Verfassung, sondern nur eine rechtliche bindende Klarstellung, wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert und wo durch das GG seine Gültigkeit verlieren kann. Der Versuch das GG durch eine andere, als durch das deutsche Volk beschlossene Verfassung zu ersetzen, ruft automatisch das Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 auf den Plan.

    Shahirrim, für eine Diskussion hier im Forum mag es keine Bedeutung haben, ob etwas sachlich richtig ist oder nicht, aber wer den Wunsch hat, Veränderung herbei zuführen, kann nur was erreichen, wenn er auf einer sachlich richtigen Basis argumentiert.

    Mal ein paar Ansatzpunkte:

    1. Es gibt diverse Urteile des BVerfG, die sich auf das Wiedervereinigungsgebot des GG beziehen, das sich aus ursprüngliche Präambel, ursprünglicher Artikel 23, Artikel 146 und anderen Artikel ableitet. Nun auf rein rechtlicher-sachlicher Basis ist die Wiedervereinigung abgeschlossen, die ehemaligen Ostgebiete spielen keine Rolle. So gesehen ist man dem Gebot nachgekommen.
    Betrachtet man das ganze auf moralisch-rechtsphilosophischer Ebene, kann man ausführen, das die Wiedervereinigung erst dann abgeschlossen ist, wenn man den Deutschen und ihren Nachkommen, den es 1948/49 verwehrt war, an der verfassungsmäßigen Ordnung mit zu partizipieren, dies nun ermöglicht -> neue Verfassung/Volksentscheid über das GG.

    2. Auch wenn das GG eine Verfassung ist, hängt an ihm das Manko, das es zunächst aus einer Situation fehlender voller Souveränität, als Provisorium für eine Übergangszeit erdacht wurde. Eine neue Verfassung oder auch ein Volksentscheid über das GG selber, wäre direkter Ausdruck der 1990 wiedererlangten Souveränität.

    3. Anderer Ansatzpunkt für eine Argumentation beginnt zwar auf rechtlich sachlicher Basis führt aber weiter.
    Eine Präambel hat keinen rechtlich bindenden Charakter, so mit kann man die Kombination ursprüngliche Präambel und Artikel 146 GG rechtlich-sachlich nur als Wunsch, aber nicht als Verpflichtung zur einer neuen Verfassung sehen. Verstärkt wird das durch den Umstand das der Artikel 146 GG nicht unter die Ewigkeitklausel Artikel 79 Absatz 3 GG fällt.
    Hatten die Väter des Grundgesetzes damals vielleicht in Betracht gezogen, das sich das GG, trotzdem es zunächst als Provisorium gedacht war, als Verfassung bewähren könnte oder war das ganze den Auflagen der Alliierten geschuldet?
    Ein kleiner Punkt sei angemerkt, auch wenn Artikel 79 Absatz 3 GG nicht zu den Grundrechten gehört, ergibt sich aus der Rechtslogik her, das Artikel 79 Absatz 3 auf Grund seiner Funktion, genauso wie die Grundrechte nicht abgeändert werden kann. Durch einen geschickten Bezug auf die Grundrechte in Artikel 146 GG, hätte man ihn Artikel 79 Absatz 3 GG unterwerfen können und so indirekt eine rechtlich bindende Verpflichtung zur einer neuen Verfassung schaffen können.

    Shahirrim und auch fatalist und Chronos, anhand der kleinen Aufzählung, die man ohne Probleme erweitern kann, ergeben sich genug Ansatzpunkte ohne das man sich durch falsche Annahmen oder falsche Rechtsauslegungen in eine schlechte Argumentationsposition manövriert.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #60
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Harry Krischner Beitrag anzeigen
    Weder noch. Spooner sagt mir im Moment null.
    Macht nix.
    Kennt man hierzulande nicht und anderswo (VStvA) auch kaum.

    Stellt sich (mir) aber jetzt die Frage: Wie denn eine Verfassung als Normalbürger unterzeichnen, damit sie für einen gilt?
    Und was mit denen anfangen, die nicht unterzeichnen (wollen)?
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