Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
Ah, aber ein Grundgesetz ist doch per Definition etwas anderes als eine Verfassung?
Die sog. Väter des Grundgesetzes, haben sich was dabei gedacht, die Sache Grundgesetz zu nennen.
MfG
H.Maier
Nun, HansMaier, das sie sich bei der Namenswahl etwas gedacht haben, ergibt sich schon aus dem historischen Kontext heraus. Nur ändert sich daraus nicht die rein rechtliche Eigenschaft des GG.
Es ist der falsche Ansatz, etwas eine Eigenschaft abzusprechen, die es inne hat.