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Thema: Grundgesetz und Verfassungen

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  1. #1
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    großes Grinsen Grundgesetz und Verfassungen

    Einige hier im Forum akzeptieren ja das Grundgesetz nicht und sehen diese nicht als unsere Verfassung an. Soweit so (un-)gut.

    Wie steht es aber mit den einzelnen Verfassungen der Bundesländer, die ja, meines Wissens nach, ja allesamt vom jeweiligen 'Volk' beschlossen wurden?

    Sind diese Verfassungen akzeptabel für die "Grundgesetzgegner"? Wenn ja oder nein, warum?
    Der Liberalismus (lat. liber: frei, lat. liberalis: die Freiheit betreffend, freiheitlich) ist eine Geisteshaltung sowie die darauf aufbauende politisch-philosophische Lehre und politische Ausrichtung, die die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstrebt.

  2. #2
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Wie steht es aber mit den einzelnen Verfassungen der Bundesländer, die ja, meines Wissens nach, ja allesamt vom jeweiligen 'Volk' beschlossen wurden?
    jaja, dein Wissen

    Die heute gültige Verfassung des Freistaates Sachsen wurde am 26. Mai 1992 vom Sächsischen Landtag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Am 5. Juni 1992 erfolgte die Verkündung der Verfassung, am 6. Juni 1992 trat sie in Kraft
    Volksabstimmung Fehlanzeige.

  3. #3
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    jaja, dein Wissen



    Volksabstimmung Fehlanzeige.
    Stimmt, "beschlossen" ist falsch ausgedrückt. Ich meinte "sich daran beteiligt".
    Der Liberalismus (lat. liber: frei, lat. liberalis: die Freiheit betreffend, freiheitlich) ist eine Geisteshaltung sowie die darauf aufbauende politisch-philosophische Lehre und politische Ausrichtung, die die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstrebt.

  4. #4
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Stimmt, "beschlossen" ist falsch ausgedrückt. Ich meinte "sich daran beteiligt".
    Auch das nicht wirklich. Die Verfassungen wurden "verkündet" und beschlossen, man könnte auch negativ sagen "irgendwo im stillen Kämmerlein ausbaldowert" und dann abgenickt.

    Ich hätte gerne eine grosse Diskussion VORAB, wie denn die politische Beteiligung der Bürger überhaupt aussehen soll, Schweizer Modell oder parlamentarische Rebublik, und dann eben 2 oder 3 verschiedene Verfassungen zur Abstimmung.

    Solche Klopper wie "Gewaltenverschränkung" und Leergut wie "durch Wahlen und Abstimmungen", wobei es weder eine unabhängige Justiz noch Abstimmungen über Grundsatzentscheidungen (ESM, EURO, Migrationspolitik etc) gibt, würden durch eine echte Debatte vielleicht vermieden. Ähnliches gilt für die Ausrichtung er Staatsmedien und die Beherrschung des ganzen Staates durch die Parteien.

    Echte Grundrechte statt GG-Phrasen. Meinungsfreiheit etc.

    Ohne Alternativen eben auch keine Wahlfreiheit, ob nun mit oder ohne Volksabstimmung.

  5. #5
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Auch das nicht wirklich. Die Verfassungen wurden "verkündet" und beschlossen, man könnte auch negativ sagen "irgendwo im stillen Kämmerlein ausbaldowert" und dann abgenickt.

    Ich hätte gerne eine grosse Diskussion VORAB, wie denn die politische Beteiligung der Bürger überhaupt aussehen soll, Schweizer Modell oder parlamentarische Rebublik, und dann eben 2 oder 3 verschiedene Verfassungen zur Abstimmung.

    Solche Klopper wie "Gewaltenverschränkung" und Leergut wie "durch Wahlen und Abstimmungen", wobei es weder eine unabhängige Justiz noch Abstimmungen über Grundsatzentscheidungen (ESM, EURO, Migrationspolitik etc) gibt, würden durch eine echte Debatte vielleicht vermieden. Ähnliches gilt für die Ausrichtung er Staatsmedien und die Beherrschung des ganzen Staates durch die Parteien.

    Echte Grundrechte statt GG-Phrasen. Meinungsfreiheit etc.

    Ohne Alternativen eben auch keine Wahlfreiheit, ob nun mit oder ohne Volksabstimmung.
    In Berlin und Bayern waren die Verfassungsgebungen zumindest mit mehr Volksbeteiligung.
    Der Liberalismus (lat. liber: frei, lat. liberalis: die Freiheit betreffend, freiheitlich) ist eine Geisteshaltung sowie die darauf aufbauende politisch-philosophische Lehre und politische Ausrichtung, die die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstrebt.

  6. #6
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    In Berlin und Bayern waren die Verfassungsgebungen zumindest mit mehr Volksbeteiligung.
    Das mag ja sein, ändert aber nichts daran, dass es weder eine grosse Debatte über Inhalte gab noch Alternativen zur Abstimmung standen.

    Die Medien drücken JEDE Verfassung auch in einer Volksabstimmung durch.
    Ich denke Du hast nicht wirklich verstanden, worum es mir eigentlich geht.

  7. #7
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    In Berlin und Bayern waren die Verfassungsgebungen zumindest mit mehr Volksbeteiligung.
    MW wurden in allen " neuen " Bundesländern die Verfassungsentwürfe von den Länderparlamenten in Allparteien -Ausschüssen vorbereitet und zur Volksabstimmung
    vorgelegt und auch mit Mehrheit abgestimmt.
    Natürlich orientieren diese sich sehr am GG und haben wenig eigene , ländertypische Inhalte.

    Allerdings haben die Länderverfassungen mW auch unterschiedliche juristische Qualität .
    Bayern , Hessen , Thüringen oder auch Sachsen haben sog. " Vollverfassungen " beschlossen , dh. diese Länder wären auch ohne Bundesrepublik und GG eigenstaatlich handlungsfähig.

  8. #8
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Ich finde, Grundgestz und Verfassung sind zwei Paar Stiefel. Das Grundgesetz wurde uns auferlegt, ohne die Möglichkeit, gravierende Mängel beseitigen zu dürfen. Die sogen. "Verfassung" wurde rechtswidrig in's Leben gerufen, indem man das GG kurzerhand (ohne Mitsprache des Volkes) zur "Verfassung" erklärte ....
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Arnold
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Ich finde, Grundgestz und Verfassung sind zwei Paar Stiefel. Das Grundgesetz wurde uns auferlegt, ohne die Möglichkeit, gravierende Mängel beseitigen zu dürfen. Die sogen. "Verfassung" wurde rechtswidrig in's Leben gerufen, indem man das GG kurzerhand (ohne Mitsprache des Volkes) zur "Verfassung" erklärte ....

    Großbritannien hat keine Verfassung aus einem Guss, gilt aber dennoch als Verfassungsstaat, weil es verschiedene historische Dokumente gibt, denen Verfassungsrang zukommen.

    Es ist unwichtig, wie eine Verfassung benannt, ob sie überhaupt benannt ist. Unser Grundgesetz ist eine vollständige Verfassung, ihr fehlt nichts. Sie wurde vom Parlamentarischen Rat erarbeitet und von den demokratisch gewählten Parlamenten der Bundesländer in Abstimmungen angenommen. Nirgendwo ist festgelegt, dass eine Verfassung erst gültig ist, wenn sie eine Volksabstimmung durchlaufen hat!
    "Wenn wir irgendetwas beim Nationalsozialismus anerkennen, dann ist es die Tatsache, daß ihm zum erstenmal in der Politik die restlose Mobilisierung der menschlichen Dummheit gelungen ist."

    Kurt Schumacher (1895-1952), deutscher Politiker und Patriot

  10. #10
    Abgehn!! Benutzerbild von Jonny
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    [FONT=Book Antiqua][SIZE=3]Großbritannien hat keine Verfassung aus einem Guss, gilt aber dennoch als Verfassungsstaat, weil es verschiedene historische Dokumente gibt, denen Verfassungsrang zukommen.

    Es ist unwichtig, wie eine Verfassung benannt, ob sie überhaupt benannt ist. Unser Grundgesetz ist eine vollständige Verfassung, ihr fehlt nichts. Sie wurde vom Parlamentarischen Rat erarbeitet und von den demokratisch gewählten Parlamenten der Bundesländer in Abstimmungen angenommen. Nirgendwo ist festgelegt, dass eine Verfassung erst gültig ist, wenn sie eine Volksabstimmung durchlaufen hat!
    Ohne Kommentar, einfach nur Dreck!

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