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Thema: Grundgesetz und Verfassungen

  1. #1
    Jetzt auch mit Avatar Benutzerbild von malnachdenken
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    großes Grinsen Grundgesetz und Verfassungen

    Einige hier im Forum akzeptieren ja das Grundgesetz nicht und sehen diese nicht als unsere Verfassung an. Soweit so (un-)gut.

    Wie steht es aber mit den einzelnen Verfassungen der Bundesländer, die ja, meines Wissens nach, ja allesamt vom jeweiligen 'Volk' beschlossen wurden?

    Sind diese Verfassungen akzeptabel für die "Grundgesetzgegner"? Wenn ja oder nein, warum?
    Der Liberalismus (lat. liber: frei, lat. liberalis: die Freiheit betreffend, freiheitlich) ist eine Geisteshaltung sowie die darauf aufbauende politisch-philosophische Lehre und politische Ausrichtung, die die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstrebt.

  2. #2
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Wie steht es aber mit den einzelnen Verfassungen der Bundesländer, die ja, meines Wissens nach, ja allesamt vom jeweiligen 'Volk' beschlossen wurden?
    jaja, dein Wissen

    Die heute gültige Verfassung des Freistaates Sachsen wurde am 26. Mai 1992 vom Sächsischen Landtag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. Am 5. Juni 1992 erfolgte die Verkündung der Verfassung, am 6. Juni 1992 trat sie in Kraft
    Volksabstimmung Fehlanzeige.

  3. #3
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    jaja, dein Wissen



    Volksabstimmung Fehlanzeige.
    Stimmt, "beschlossen" ist falsch ausgedrückt. Ich meinte "sich daran beteiligt".
    Der Liberalismus (lat. liber: frei, lat. liberalis: die Freiheit betreffend, freiheitlich) ist eine Geisteshaltung sowie die darauf aufbauende politisch-philosophische Lehre und politische Ausrichtung, die die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstrebt.

  4. #4
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Ich finde, Grundgestz und Verfassung sind zwei Paar Stiefel. Das Grundgesetz wurde uns auferlegt, ohne die Möglichkeit, gravierende Mängel beseitigen zu dürfen. Die sogen. "Verfassung" wurde rechtswidrig in's Leben gerufen, indem man das GG kurzerhand (ohne Mitsprache des Volkes) zur "Verfassung" erklärte ....
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  5. #5
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    Stimmt, "beschlossen" ist falsch ausgedrückt. Ich meinte "sich daran beteiligt".
    Auch das nicht wirklich. Die Verfassungen wurden "verkündet" und beschlossen, man könnte auch negativ sagen "irgendwo im stillen Kämmerlein ausbaldowert" und dann abgenickt.

    Ich hätte gerne eine grosse Diskussion VORAB, wie denn die politische Beteiligung der Bürger überhaupt aussehen soll, Schweizer Modell oder parlamentarische Rebublik, und dann eben 2 oder 3 verschiedene Verfassungen zur Abstimmung.

    Solche Klopper wie "Gewaltenverschränkung" und Leergut wie "durch Wahlen und Abstimmungen", wobei es weder eine unabhängige Justiz noch Abstimmungen über Grundsatzentscheidungen (ESM, EURO, Migrationspolitik etc) gibt, würden durch eine echte Debatte vielleicht vermieden. Ähnliches gilt für die Ausrichtung er Staatsmedien und die Beherrschung des ganzen Staates durch die Parteien.

    Echte Grundrechte statt GG-Phrasen. Meinungsfreiheit etc.

    Ohne Alternativen eben auch keine Wahlfreiheit, ob nun mit oder ohne Volksabstimmung.

  6. #6
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Die Grundgesetze haben die Funktion einer Verfassung sind aber keine Verfassung sowie ein künstliches Herz die funktionen übernimmt ist es noch lange kein echtes Herz.

    Die Grundgesetze sind mit den Verfassungen der Bundesländer verknüpft, so können die Grundgesetze diese Verfassungen aushebeln.

    Wir hatten diese Diskussion schon des öffteren mit dem Artikel 146 und anderen Artikeln, der Grundgesetze. Um es noch mal allen in Gedanken zu rufen.

    Artikel 146 des GG
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
    Habe mal nur den Kern dieses Gesetzes hervorgehoben

  7. #7
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Auch das nicht wirklich. Die Verfassungen wurden "verkündet" und beschlossen, man könnte auch negativ sagen "irgendwo im stillen Kämmerlein ausbaldowert" und dann abgenickt.

    Ich hätte gerne eine grosse Diskussion VORAB, wie denn die politische Beteiligung der Bürger überhaupt aussehen soll, Schweizer Modell oder parlamentarische Rebublik, und dann eben 2 oder 3 verschiedene Verfassungen zur Abstimmung.

    Solche Klopper wie "Gewaltenverschränkung" und Leergut wie "durch Wahlen und Abstimmungen", wobei es weder eine unabhängige Justiz noch Abstimmungen über Grundsatzentscheidungen (ESM, EURO, Migrationspolitik etc) gibt, würden durch eine echte Debatte vielleicht vermieden. Ähnliches gilt für die Ausrichtung er Staatsmedien und die Beherrschung des ganzen Staates durch die Parteien.

    Echte Grundrechte statt GG-Phrasen. Meinungsfreiheit etc.

    Ohne Alternativen eben auch keine Wahlfreiheit, ob nun mit oder ohne Volksabstimmung.
    In Berlin und Bayern waren die Verfassungsgebungen zumindest mit mehr Volksbeteiligung.
    Der Liberalismus (lat. liber: frei, lat. liberalis: die Freiheit betreffend, freiheitlich) ist eine Geisteshaltung sowie die darauf aufbauende politisch-philosophische Lehre und politische Ausrichtung, die die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstrebt.

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von malnachdenken Beitrag anzeigen
    In Berlin und Bayern waren die Verfassungsgebungen zumindest mit mehr Volksbeteiligung.
    Das mag ja sein, ändert aber nichts daran, dass es weder eine grosse Debatte über Inhalte gab noch Alternativen zur Abstimmung standen.

    Die Medien drücken JEDE Verfassung auch in einer Volksabstimmung durch.
    Ich denke Du hast nicht wirklich verstanden, worum es mir eigentlich geht.

  9. #9
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Dagegen argumentieren könnte man bei einigen Bundesländern mit dem Hinweis darauf, dass diese weder organisch gewachsen sind noch durch Mehrheitsbeschluss entstanden, sondern nach dem WK 2 zusammengeführt wurden.
    Man denke da insbesondere an NRW und RP in der BR und an SA und BR in der DDR.
    Das eigentliche Staatsvolk der Preussen hatte da nichts zu sagen, die Teil"völker" der Rheinländer, Westfalen, Brandenburger usw. auch nicht.
    Aktueller Kalenderspruch: You're not important enough to provide me with an instruction manual on how to talk to you! (Rep. Walter Hudson, 2024)

  10. #10
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    Standard AW: Grundgesetz und Verfassungen

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Das mag ja sein, ändert aber nichts daran, dass es weder eine grosse Debatte über Inhalte gab noch Alternativen zur Abstimmung standen.

    Die Medien drücken JEDE Verfassung auch in einer Volksabstimmung durch.
    Ich denke Du hast nicht wirklich verstanden, worum es mir eigentlich geht.
    Welche (deutsche) Verfassung wurde denn nach Deinen Vorstellungen (große Debatte, Alternativen zu Abstimmung) bislang ins Leben gerufen? Und macht es diese Verfassungen wirklich "besser"?
    Der Liberalismus (lat. liber: frei, lat. liberalis: die Freiheit betreffend, freiheitlich) ist eine Geisteshaltung sowie die darauf aufbauende politisch-philosophische Lehre und politische Ausrichtung, die die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstrebt.

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