«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Das ist so nicht ganz richtig, denn das europäische Recht genießt prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht. Das europäische Recht steht zwar nicht über dem GG aber die Vereinbarkeit wird im Art. 23 aufgezeigt. Und die beiden wachenden Instanzen (BVerfG und EuGH) stehen in einem Kooperationsverhältnis gleichberechtigt nebeneinander. Aber so genau definieren kann man das eigentlich gar nicht, denn das EU-Recht hat schon dazu geführt, dass das GG geändert werden musste, weil einzelne Artikel nicht gemeinschaftsrechtskonform waren.
Und dann noch
[Links nur für registrierte Nutzer]Der Vorrang des EU-Rechts
Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.
Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.
Das Verhältnis dieser beiden ist ziemlich tricky
Setzen, 6!
[Links nur für registrierte Nutzer]Der Vorrang des EU-RechtsLaut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der [Links nur für registrierte Nutzer] ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.DefinitionDer EuGH hat den Grundsatz des Vorrangs in seinem Urteilvom 15. Juli 1964 in der Rechtssache Costa gegen Enelanerkannt. In diesem Urteil verkündet der Gerichtshof, dass das von den europäischen Organen verabschiedete Recht in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten übergeht und diese zu seiner Beachtung verpflichtet sind. Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden. Das nationale Recht wird weder für ungültig erklärt noch außer Kraft gesetzt, es wird lediglich seine verbindliche Wirkung ausgesetzt.Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Gerichtshof präzisiert, dass der Vorrang des EU-Rechts für alle nationalen Rechtsakte gilt, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem EU-Rechtsakt angenommen wurden.Indem das EU-Recht mehr Gewicht erhält als das nationale Recht, gewährleistet der Grundsatz des Vorrangs einen einheitlichen Schutz der Bürger durch das EU-Recht im gesamten Hoheitsgebiet der EU.
Ich hoffe wirklich, dass du nicht tatsächlich Jura studierst. Wäre wirklich eine Zeitverschwendung für dich, da du eh durchfallen würdest...
Es gibt kein verfassungsmäßig zugesichertes Widerstandsrecht gegen die herrschende Ordnung. Das Recht zum Widerstand ist kein gesetzliches Recht sondern ein Recht, daß man sich nimmt. Statt eines gesetzlichen Widerstandsrecht gibt es das Naturgesetz, daß nur diejenigen, die erfolgreich Widerstand gegen ihre biologische Verdrängung leisten, überleben und ihre Gene in die Zukunft übertragen können.
Selbst die "revolutionäre" MLPD fleht beim Merkelregime praktisch erstmal um Genehmigung einer Revolution - siehe Aufkleber- und Wahlplakat-Text der MLPD:Alles in bester volldemokratischer Ordnung also.Revolution ist kein Verbrechen!
Weg mit § § 129/a/b!
Oder neudoitsch:Alles gut.
Auch Dein Körper gehört der Partei.
In seinem Innersten weiß er schon das das Gesetz hierarchisch gegliedert ist, also Gesetze über Verordnungen und Anweisungen stehen. Aber wie es so ist, entschieden wird nach der Verordnung und der Richter hält sich daran, was letztendlich aus der Pipe herauskommt. Oft ist es so, die Verfassung sagt ABSOLUT, das Gesetz sagt Ja, die Verordnung sagt JA ABER, die Einzelfallentscheidung sagt NIEMALS. Also im innersten ist das nur seine Rebellion gegen diese Verkehrung, indem er uns genau diese penetrant vorhält,,,bis wir es merken.
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