Der Art. 20 GG... ...sagt ja Abs. 4 "...diese Ordnung zu beseitigen..."
Damit sind aber Interpretationen Tür und Tor geöffnet.
Nehmen wir doch Abs. 2. Dort steht, dass die Staatsgewalt des Volkes "...in Wahlen und Abstimmung..." ausgeübt wird. Nun wird man unzweifelhaft eine "Volksabstimmung" als Abstimmung bezeichnen können - nur, da es dafür auf Bundesebene kein Gesetz gibt, wie denn eine Volksabstimmung zustande kommen könnte hast Du oder ich nie die Chance eine Volksabstimmung zu erzwingen.
Eine Volksabstimmung kann also nur vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (und dies demaskiert alle im Bundestag vertretenen Parteien, welche sich heute hinstellen und eine Volksabstimmung fordern - ich kann mich an keinen Antrag im Bundestag erinnern).
Ich nun "diese Ordnung" beseitigt wenn sich die sogenannten "demokratisch-legitimierten" Parteien im Bundestag einem grundgesetzlich verbrieften Recht verweigern, indem man einfach nichts tut?
Genauso bzw. ähnlich verhält es sich mit Abs. 4...Du hast das theoretische Recht im Grundgesetz niedergelegt mit Widerstand sich gegen Jemand zu wehren, welcher die Axt an "diese Ordnung" legt...nur...Abs. 2 und 3 machen dies de facto unmöglich...den die Damen und Herren unserer sogenannten "demokratisch-legitimierten" Parteien sorgen schon dafür, dass Abs. 4 ein zahnloser Tiger war, ist und bleibt.