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Thema: GG Art. 20 Absatz 4

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  1. #1
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen
    Mit dem ESM-Vertrag wurde die Finanzhoheit der BRD der demokratischen Legitimation entzogen. Noch steht die Entscheidung des BVG aus, aber die werden die Sache sicher nicht kippen wollen. Tritt damit bereits Art 20 Abs 4 in Kraft und alle Deutschen haben, vom GG abgedeckt, das Recht auf Widerstand? Wie kann, darf und sollte dieser Widerstand aussehen? Wenn nicht: Ab wann würde dieser Artikel in Kraft treten?

    Die Frage richtet sich insbesondere an die Demokraten hier, für Nicht-Demokraten ist die Frage vermutlich obsolet.
    Der Art. 20 GG... ...sagt ja Abs. 4 "...diese Ordnung zu beseitigen..."

    Damit sind aber Interpretationen Tür und Tor geöffnet.

    Nehmen wir doch Abs. 2. Dort steht, dass die Staatsgewalt des Volkes "...in Wahlen und Abstimmung..." ausgeübt wird. Nun wird man unzweifelhaft eine "Volksabstimmung" als Abstimmung bezeichnen können - nur, da es dafür auf Bundesebene kein Gesetz gibt, wie denn eine Volksabstimmung zustande kommen könnte hast Du oder ich nie die Chance eine Volksabstimmung zu erzwingen.
    Eine Volksabstimmung kann also nur vom Bundestag mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (und dies demaskiert alle im Bundestag vertretenen Parteien, welche sich heute hinstellen und eine Volksabstimmung fordern - ich kann mich an keinen Antrag im Bundestag erinnern).
    Ich nun "diese Ordnung" beseitigt wenn sich die sogenannten "demokratisch-legitimierten" Parteien im Bundestag einem grundgesetzlich verbrieften Recht verweigern, indem man einfach nichts tut?

    Genauso bzw. ähnlich verhält es sich mit Abs. 4...Du hast das theoretische Recht im Grundgesetz niedergelegt mit Widerstand sich gegen Jemand zu wehren, welcher die Axt an "diese Ordnung" legt...nur...Abs. 2 und 3 machen dies de facto unmöglich...den die Damen und Herren unserer sogenannten "demokratisch-legitimierten" Parteien sorgen schon dafür, dass Abs. 4 ein zahnloser Tiger war, ist und bleibt.

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Rufus.Mueller Beitrag anzeigen
    Mit dem ESM-Vertrag wurde die Finanzhoheit der BRD der demokratischen Legitimation entzogen.
    Die Politiker der BRD waren eigentlich noch nie legitim, man kann ihnen also nichts entziehen, was nicht existent ist. Es kann nicht sein, dass irgendwelche hergelaufenen Kleinkriminellen sich in diesem Staatsgebilde breit machen und Politik betreiben wollen, in einem Staat, der in der jetzigen Form de facto und de jure nicht existiert.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Demokratisch? , sozial?? ich lach mich scheckig. Das dritte Reich war demokratischer und sozialer, als es diese Bunte Republik jemals sein wird. Auch unser verbrecherischer Unrechtsstaat war viel demokratischer und sozialer, auch oder gerade ohne solche Parteien, die sich "Christlich" oder "sozial" schimpfen, aber auch in den nächsten zehntausend Jahren nicht begreifen werden, was diese Worte überhaupt bedeuten.

  4. #4
    Auftragsschreiber Benutzerbild von Flüchtling
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
    In der jetzigen durch fuehrende Politiker verursachten Lage in der BRD
    durchaus neu betrachtungswuerdig, der Widerstands-Artikel.
    "Andere Abhilfe" ist ja offenbar nicht mehr moeglich.

    Dalai Lama empfiehlt fuer solchgeartete Zustaende uebrigens
    "Zivilen Ungehorsam".
    Auch Dein Körper gehört der Partei.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Zirrus
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Gewaltsamen Widerstand zu leisten ist nur dann möglich, wenn eine Partei, Gruppe oder andere Konstrukte die Verfassung in ihrem Kern beseitigen würden, aber davon ist weit und breit nichts zu sehen.
    Die Einrichtung einer gemeinsamen Währung rechtfertigen jedoch keinen Widerstand gegen die bestehende Ordnung in diesem Land und das ist leicht zu verstehen, wenn man bedenkt, dass die BRD zu jeder Zeit diese Gemeinschaftswährung verlassen kann. Auch wenn ein Austritt aus der gemeinsamen Währung eigentlich nicht vorgesehen ist, so ist es doch möglich, denn was wollten die anderen Teilnehmer tun, wenn man eine eigene Währung einführt und die Beziehungen zur EZB auf das aller notwendigste begrenzt.


    Noch ein kleiner Hinweis, unsere Verfassung erlaubt es, dass die Bundesregierung bzw. der Bundestag zeitweilig souveräne Rechte an die EU oder gleichwertige Organe überträgt. Das übertragen von souveränen Rechten bedeutet nämlich nicht, dass diese unwiderruflich abgegeben werden, denn das wäre wiederum nicht möglich.
    Wenn die Straße bequem ist, neigt man dazu den falschen Weg einzuschlagen.

  6. #6
    meh
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Tut mir leid, dass ich hier eine Leiche ausgrabe, aber der Artikel 20 GG insgesamt sagt ja schon sehr drollige Dinge, wie

    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"

    Die EU ist ja nicht demokratisch legitimiert, überschreibt aber nationales Recht nach gutdünken. Die Staatsgewalt geht also nicht mehr vom Volke aus. Ergo ist die Ordnung, die in Art. 20 GG vorgeschrieben wird, durch die Union abgeschafft worden, und 20 (4) greift.

    Wir dürfen Widerstand leisten. Aber wir müssen dabei schlau vorgehen, sonst prügelt man uns einfach nieder; wie jedes Mal, wenn sich mündige Bürger gegen ein Terror-Regime erheben müssen.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Leo Navis Beitrag anzeigen
    Tut mir leid, dass ich hier eine Leiche ausgrabe, aber der Artikel 20 GG insgesamt sagt ja schon sehr drollige Dinge, wie

    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"

    Die EU ist ja nicht demokratisch legitimiert, überschreibt aber nationales Recht nach gutdünken. Die Staatsgewalt geht also nicht mehr vom Volke aus. Ergo ist die Ordnung, die in Art. 20 GG vorgeschrieben wird, durch die Union abgeschafft worden, und 20 (4) greift.

    Wir dürfen Widerstand leisten. Aber wir müssen dabei schlau vorgehen, sonst prügelt man uns einfach nieder; wie jedes Mal, wenn sich mündige Bürger gegen ein Terror-Regime erheben müssen.
    Die EU ist schon demokratisch legitimierts, durch die gewählten Volksvertreter, die den Verträge ratifiziert haben. Auch kann die EU deutsches Recht nicht so einfach nationales Recht überschreiben. Im äußersten Fall gibt es auch noch Artikel 50 EUV.

    Wäre dessen Anwendbarkeit durch Deutschland nicht gegeben, sähe es vielleicht anders aus.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die EU ist schon demokratisch legitimierts, durch die gewählten Volksvertreter, die den Verträge ratifiziert haben. Auch kann die EU deutsches Recht nicht so einfach nationales Recht überschreiben. Im äußersten Fall gibt es auch noch Artikel 50 EUV.

    Wäre dessen Anwendbarkeit durch Deutschland nicht gegeben, sähe es vielleicht anders aus.
    Du weißt schon, dass EU-Recht vor nationalem Recht steht???
    Ubd das ist im höchsten Maße undemokratisch, weil die Souveränität eines Staates dadurch extrem in Mitleidenschaft gezogen wird. Es entscheidet eine Kommision über nationales Recht, auf angeblich demokratischer Basis.
    Das hinkt schon, da die EU schon per Definition keine Demokratie sein kann, da: Kein Staat.

    Unterhalt dich mal mit einem Italiener, wie oft und wie weitläufig die EU in nationale Rechte von Italien eingegriffen hat, und wieviel zig Millionen Strafzahlungen Italien zahlen musste, weil sie auf "nationales Recht" gepocht haben...

  9. #9
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von Leo Navis Beitrag anzeigen
    Tut mir leid, dass ich hier eine Leiche ausgrabe, aber der Artikel 20 GG insgesamt sagt ja schon sehr drollige Dinge, wie

    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"

    Die EU ist ja nicht demokratisch legitimiert, überschreibt aber nationales Recht nach gutdünken. Die Staatsgewalt geht also nicht mehr vom Volke aus. Ergo ist die Ordnung, die in Art. 20 GG vorgeschrieben wird, durch die Union abgeschafft worden, und 20 (4) greift.

    Wir dürfen Widerstand leisten. Aber wir müssen dabei schlau vorgehen, sonst prügelt man uns einfach nieder; wie jedes Mal, wenn sich mündige Bürger gegen ein Terror-Regime erheben müssen.


    Sehe ich unter deinem Beitrag richtig ... das Parteikürzel DIE LINKE. ?

    u. Du willst dich an der Diskussion beteiligen, ein Anhänger einer Partei, welche
    maßgeblich an der Einschleusung von Völkern aller Herren Länder beteiligt ist , sie ausdrücklich befürwortet



  10. #10
    meh
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    Standard AW: GG Art. 20 Absatz 4

    Zitat Zitat von ERNEUERER Beitrag anzeigen
    Sehe ich unter deinem Beitrag richtig ... das Parteikürzel DIE LINKE. ?

    u. Du willst dich an der Diskussion beteiligen, ein Anhänger einer Partei, welche
    maßgeblich an der Einschleusung von Völkern aller Herren Länder beteiligt ist , sie ausdrücklich befürwortet


    Du machst hier einen kleinen aber gewichtigen Fehler. Tatsächlich bin ich Parteimitglied bei den Linken, das bedeutet jedoch nicht, dass ich alles für richtig halte, was sie machen. Auch bedeutet es nicht, dass ich die Linke an der Macht sehen möchte, sondern lediglich, dass meine eigenen Interessen derzeit in Deutschland von niemandem so gut vertreten werden wie eben von der ehemaligen SED (eine Entwicklung, die ich niemals hätte vorhersehen können). Wenn wir uns die Bildungspolitik bspw der ehemaligen DDR angucken, so war diese um ein vielfaches besser als die des heutigen Systems. Vielerlei positive Aspekte der DDR wurden einfach ignoriert und beim Zusammenbruch des Ostblocks nicht genutzt sondern einfach überschrieben.

    Russland ist ja auch erst dann wirklich den Bach runtergekommen als der Kapitalismus dort eingeführt wurde, sodass es eben sehr schnell wieder in eine andere Richtung ging.

    Leider habe ich mich irgendwann in der Situation gesehen zu den "Armen und Schwachen" in diesem System zu gehören. Unschuldig eingesperrt und gefoltert zu werden ist für einen gewissen Menschenschlag in diesem Land leider Normalität, auch wenn die Mehrheitsbevölkerung das gar nicht mitbekommt. Was bspw Flüchtlingspolitik angeht steh ich wohl der CSU am nähesten.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die EU ist schon demokratisch legitimierts, durch die gewählten Volksvertreter, die den Verträge ratifiziert haben. Auch kann die EU deutsches Recht nicht so einfach nationales Recht überschreiben. Im äußersten Fall gibt es auch noch Artikel 50 EUV.

    Wäre dessen Anwendbarkeit durch Deutschland nicht gegeben, sähe es vielleicht anders aus.
    Hmm. Aber die EU selber ist ja nicht demokraitsch, aber ihre Richtlinien und Normen haben trotzdem einen großen Einfluss auf unser Leben. "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" ist da irgendwie nicht mehr gegeben;

    Aber Du magst technisch gesehen Recht haben. ;-) Ich habe den Post hauptsächlich aus der Wut herausgeschrieben. Die EU hat eine Norm für Fahrradlampen erlassen, und nun muss ich eine absolut perfekt funktionierende und für den Zweck auch absolut ausreichende Fahrradlampe umrüsten, und, wie so oft, versteht man einfach nicht warum. Ob die EU mit solcherlei Normen und Vorschriften einfach nur gängeln möchte? Egal. ;-)

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