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Thema: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

  1. #41
    Mitglied
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Gericht unterwandert die Religionsfreiheit?
    Was erlauben Gericht?

    Wird sicher in der nächsten Instanz revidiert werden...
    Laut ARD-Tagesschau hat Graumann schon Widerspruch eingelegt. Das Urteil ist damit schon null und nichtig.
    Schließlich mußte man ja auch den Musels das Schächten erlauben, weil sich die Juden nichts verbieten lassen.

  2. #42
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Mit Sicherheit. Trotzdem ein wegweisendes Urteil. Jetzt MÜSSEN sie lügen um es zu tun. Aus jeder Mauer die fällt wurde irgendwann mal der erste Stein rausgebrochen.
    Du vergisst, dass Lügen und Täuschen von Ungläubigen im Islam keine Sünde ist.
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  3. #43
    Anarchokapitalist Benutzerbild von Gottfried
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    Standard AW: Landgericht Köln hat entschieden - religiöse Beschneidung ist eine Straftat.

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Sehr richtig. Was perverse Erwachsene treiben, ist deren Sache, aber wer Kinder verstümmelt, ist ein Verbrecher.
    MfG
    H.Maier
    Naja, Kinder zum Besuch einer Schule zu zwingen ist aber auch nicht gerade die feine Art.
    Deutschland ist scheiße - und ihr seid die Beweise.


  4. #44
    Verloren Benutzerbild von Brathering
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Wie sähe es bei einem Verbot der Beschneidung in der Bundesrepublik aus mit Beschneidungen hier geborener Kinder im Ausland, was sagt das Strafrecht dazu?
    Auch verboten, siehe weibliche Beschneidung. Aber es kann ja verjähren bevor es bekannt wird. Oder bei einer anderen Staatsbürgerschaft des Kindes kann es auch im Ausland umgangen werden.
    Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!

  5. #45
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von frodo Beitrag anzeigen
    Mir kann´s ja egal sein, aber betroffen sind also Juden und Muslime.
    Oder beschneidet sonst noch wer?
    Manche Neger.

  6. #46
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zentralrat der Juden spricht von "dramatischem Eingriff" in Religionsfreiheit
    Im Gegenteil, dieses Urteil schützt die Religionsfreiheit, und zwar die des Jungen. So kann er selber mit 18 entscheiden ob er sich beschneiden läßt, im Sinne der Religion oder nicht.
    Eine frühzeitige Beschneidung nimmt ihm die Möglichkeit sich gegen dieses Zeichen der Religion zu entscheiden und damit seine Religionsfreiheit.

  7. #47
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Brathering Beitrag anzeigen
    Auch verboten, siehe weibliche Beschneidung. Aber es kann ja verjähren bevor es bekannt wird. Oder bei einer anderen Staatsbürgerschaft des Kindes kann es auch im Ausland umgangen werden.
    In Zusammenhang mit normalen Arztbesuchen, frühkindlichen Pflichtuntersuchungen usw. mag das durchaus interessant werden für die Ermittlungsbehörden!
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  8. #48
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Du hast mal wieder keine Ahnung und laberst Scheiße, Ingeborg! Es hat einen Nachteil, der Mann wird dadurch nämlich am Pimmel unempfindlich (deshalb kann er beschnitten länger). Und Frauen kriegen keinen Gebärmutterhalskrebs von Sex mit unbeschnittenen Männern, sondern durch eine HPV-Infektion.
    eben!

    eben!

  9. #49
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Oh, man kann eine Phimose auch ohne Totalbeschneidung operieren. Dieses Verfahren wird allerdings nicht von der Kasse bezahlt. Zudem kommt, das die männliche Vorhaut der Teil des Mannes ist, der die meisten Stammzellen enthält, weswegen entfernte Vorhäute auch an die Pharmaindustrie verkauft werden.
    MfG
    H.Maier

    Quelle?

  10. #50
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Beschneidung verringert HPV-Infektionsrisiko

    Die Entfernung der Vorhaut des Mannes reduziert die Gefahr einer Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV) im Genitalbereich.
    Das belegen nach Angaben des Berufsverbands der Frauenärzte zwei neue Studien aus den USA und Frankreich. Die Experten schließen daraus, dass daher auch die Sexualpartnerinnen beschnittener Männer weniger gefährdet sind, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Denn als Hauptursache für solche Zervixkarzinome gelten die Papillomviren.

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