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Thema: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe- noch

  1. #1011
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    Das Kölner Gericht ist selbst nicht einmal befugt, eine "Güterabwägung" hinsichtlich des Alters im Urteil zu erwähnen.
    Das Kölner Gericht ist zu jeglicher ! " Güterabwägung " oder anderen rechtlichen Interpretationen befugt, um ein Urteil zu fällen.

    Das geht aus der Unabhängigkeit des Gerichts hervor , welche hier einmal genutzt wurde !


    Die Kölner Richter hätten ein Verbot selbst mit " archaischem Satanismus " begründen können ........

    Servus Gnom

  2. #1012
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    In Deutschland liegt das Alter ebenfalls bei 14 Jahren. Man sollte sich immer informieren, bevor man anderen Unfug unterstellt und letztlich derjenige ist, der Unfug schreibt.

    Servus umananda
    Habe ich bestritten, dass es 14 Jahre wären?
    Mit Zimt und Zucker

  3. #1013
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von umananda Beitrag anzeigen
    In Deutschland liegt das Alter ebenfalls bei 14 Jahren. Man sollte sich immer informieren, bevor man anderen Unfug unterstellt und letztlich derjenige ist, der Unfug schreibt.
    Bevor du weiterhin deine juristischen Bodenturn-Übungen absolvierst und anderen Usern Uninformiertheit unterstellst, solltest du dich selbst erst mal über die juristischen Hintergründe der Begriffe "Religionsmündigkeit" und "Volljährigkeit" in Kenntnis setzen.

    Wenn ein 14-Jähriger beschließt, sich der Vereinigung der Anhänger des Spaghettimonsters anzuschließen und seine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten keine berechtigten Einwände haben, kann er dies tun. Somit ist seine Religionsmündigkeit gewährleistet. Aber das letzte Wort haben immer noch die Erziehungsberechtigten; erst recht, wenn diese Anhängerschaft erfordert, dass zur Erlangung der Mitgliedschaft das linke Ohrläppchen abgeschnitten werden muss.
    Wenn die Erziehungsberechtigten dagegen sind, können sie dies ihrem Sprößling verbieten.

    Dies gilt aber auch umgekehrt.
    Falls die Eltern Anhänger des Spaghettimonsters sind und ihren Jungen zwingen wollen, das linke Ohrläppchen abschneiden zu lassen, handelt es sich um ein Offizialdelikt (Körperverletzung). Da reicht schon die bloße Tatsache für die Staatsanwaltschaft, einzuschreiten.

    Erst ab Volljährigkeit (volle Geschäftsfähigkeit; in Deutschland ab 18) kann der Junge tun und lassen, was ihm gefällt und benötigt nicht mehr die Zustimmung oder Ablehnung seiner (vorherigen) Erziehungsberechtigten.

    Alles andere ist erpresserischer Mumpitz.

    Basta.

  4. #1014
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Bevor du weiterhin deine juristischen Bodenturn-Übungen absolvierst und anderen Usern Uninformiertheit unterstellst, solltest du dich selbst erst mal über die juristischen Hintergründe der Begriffe "Religionsmündigkeit" und "Volljährigkeit" in Kenntnis setzen.

    Wenn ein 14-Jähriger beschließt, sich der Vereinigung der Anhänger des Spaghettimonsters anzuschließen und seine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten keine berechtigten Einwände haben, kann er dies tun. Somit ist seine Religionsmündigkeit gewährleistet. Aber das letzte Wort haben immer noch die Erziehungsberechtigten; erst recht, wenn diese Anhängerschaft erfordert, dass zur Erlangung der Mitgliedschaft das linke Ohrläppchen abgeschnitten werden muss.
    Wenn die Erziehungsberechtigten dagegen sind, können sie dies ihrem Sprößling verbieten.

    Dies gilt aber auch umgekehrt.
    Falls die Eltern Anhänger des Spaghettimonsters sind und ihren Jungen zwingen wollen, das linke Ohrläppchen abschneiden zu lassen, handelt es sich um ein Offizialdelikt (Körperverletzung). Da reicht schon die bloße Tatsache für die Staatsanwaltschaft, einzuschreiten.

    Erst ab Volljährigkeit (volle Geschäftsfähigkeit; in Deutschland ab 18) kann der Junge tun und lassen, was ihm gefällt und benötigt nicht mehr die Zustimmung oder Ablehnung seiner (vorherigen) Erziehungsberechtigten.

    Alles andere ist erpresserischer Mumpitz.

    Basta.
    Das ist falsch. Der 14-Jährige ist völlig religionsmündig und kann auch gegen den Willen seiner Eltern der Vereinigung des Spaghettimonsters beitreten.
    Mit Zimt und Zucker

  5. #1015
    Mitglied Benutzerbild von Volker
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Quo vadis Beitrag anzeigen
    Juden wie du und Moslems nehmen Babys in religiöse Geiselhaft, noch bevor sie ein Wort sprechen können, wird deren Körper modifiziert.

    Mit Mädchen wird ja auch sowas ekeliges gemacht, vielleicht hat man das auch mit umananda angestellt, und sie spricht jetzt aus Rache, wer weiß ?
    Wer einen Fehler findet, kann ihn behalten...

  6. #1016
    Faut faire avec Benutzerbild von Xarrion
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Das ist falsch. Der 14-Jährige ist völlig religionsmündig und kann auch gegen den Willen seiner Eltern der Vereinigung des Spaghettimonsters beitreten.
    Wenn mit dem Beitritt jedoch ein verstümmelndes Ritual verbunden ist, greift das Erziehungsrecht der Eltern.
    Gott mit uns

    Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. Niccolò Machiavelli

  7. #1017
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Xarrion Beitrag anzeigen
    Wenn mit dem Beitritt jedoch ein verstümmelndes Ritual verbunden ist, greift das Erziehungsrecht der Eltern.
    Selbstverständlich greift dieses hinsichtlich des Eingriffs.
    Mit Zimt und Zucker

  8. #1018
    Lügenpressegegner Benutzerbild von Quo vadis
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von amiigo Beitrag anzeigen
    Mit Mädchen wird ja auch sowas ekeliges gemacht, vielleicht hat man das auch mit umananda angestellt, und sie spricht jetzt aus Rache, wer weiß ?
    Nein, in einer archaischen Religion wie dem Judentum sind Mädchen viel zu minderwertig um JHWE (symbolisch) geopfert zu werden. Die afrikanischen Mädchenbeschneidungen sind einem Besitzdenken entsprungen.
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

  9. #1019
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Das ist falsch. Der 14-Jährige ist völlig religionsmündig und kann auch gegen den Willen seiner Eltern der Vereinigung des Spaghettimonsters beitreten.
    wir haben doch in Deutschland für (fast) alles ein Gesetz:

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    hier übrigens die Pressemitteilung zum Gerichtsurteil nochmal im Wortlaut! Dort ist nichts von einem Religinsverbot oder dergleichen zu lesen.

    Landgericht Köln
    Amtsgericht Köln

    Pressemitteilung
    Urteile des Amtsgerichts und des Landgerichts Köln zur Strafbarkeit von Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen aus rein religiösen Gründen

    Denn im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung überwiege das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit vorliegend die Grundrechte der Eltern. Ihre Religionsfreiheit und ihr Erziehungsrecht würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten seien abzuwarten, ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet.
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    Geändert von bernhard44 (15.07.2012 um 12:40 Uhr)

  10. #1020
    Mitglied
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    Standard AW: Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Das ist falsch. Der 14-Jährige ist völlig religionsmündig und kann auch gegen den Willen seiner Eltern der Vereinigung des Spaghettimonsters beitreten.
    Deshalb schrieb ich ja, "...falls die Eltern keine berechtigten Einwände gegen die Mitgliedschaft haben".

    Ein berechtigter Einwand könnte beispielsweise der Beitrittswunsch eines 14-Jährigen zu einer als Religion verbrämten, gewalttätigen Organisation sein, die ihre Mitglieder zu ungesetzlichen Handlungen verleitet oder auffordert (vielleicht wird auch Scientology endlich mal verboten, was zu begrüßen wäre).

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