Das Kölner Gericht ist zu jeglicher ! " Güterabwägung " oder anderen rechtlichen Interpretationen befugt, um ein Urteil zu fällen.
Das geht aus der Unabhängigkeit des Gerichts hervor , welche hier einmal genutzt wurde !
Die Kölner Richter hätten ein Verbot selbst mit " archaischem Satanismus " begründen können ........
Servus Gnom