Die gegenwärtige Krisensituation hat gezeigt, dass die bisherigen Rechtsgrundlagen der EU unzureichend sind, weil sie nicht konsequent angewendet werden!
"Das Bundesverfassungsgericht billigte den Vertrag 1993 und schrieb dabei zur Nichtbeistandsklausel: Diese Konzeption der Währungsunion als Stabilitätsgemeinschaft ist Grundlage und Gegenstand des deutschen Zustimmungsgesetzes. .. Sollte die Währungsunion die bei Eintritt in die dritte Stufe vorhandene Stabilität nicht kontinuierlich im Sinne des vereinbarten Stabilisierungsauftrages fortentwickeln können, so würde sie die vertragliche Konzeption verlassen. Das Gericht kündigte damals an, in einem solchen Fall einzuschreiten."
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Man muß Verrat und Verräter konsequent beim Namen benennen!
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