so ein schwachsinn! wenn sie als deutscher ihren ersten wohnsitz im ausland nehmen, dann werden sie auch dort besteuert und basta.
die 183-tage-regelung betrifft doch nur deutsche, die ihren ersten wohnsitz in deutschland haben und im ausland tätig sind.
schuhmacher hat seinen ersten wohnsitz in der schweiz = besteuerung in der schweiz.