§ 211
Mord.(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Ich denke da hat sie das meiste davon erfüllt.
§ 212
Totschlag.(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
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Mord aus Rache kann u.U. auch als vorübergehende Affekthandlung ausgelegt werden. Also eine Kurzschlusshandlung, auch wenn sie geplant ist.
Das sind juristische Tricks. Aber normal gilt:
Mord ist eine geplante Tötung, entweder aus niederen Motiven heraus, aus Mordlust oder sonstwas. Wenn du es planst, Beweise vernichtest und/oder die Tat verschleierst, wird es dir sofort als Mord ausgelegt.
Daher gibt es juristisch wie faktisch keinen Selbstmord. Zum Mord gehören immer Opfer und Täter, der Täter kann aber schlecht gleichzeitig Opfer sein. Da kommt mir immer ein Schmunzeln ins Gesicht, wenn Leute von Selbstmord reden, sogar selbsternannte Experten. Der Fachbegriff ist Suizid. Nur Trottel und Deutsche haben den Begriff Selbstmord kultiviert.
Mord ist, wenn Person A die Person B umbringt und es vorher geplant hat, was zu beweisen wäre. Jede bewusste Handlung die dazu führt, dass die Tat vertuscht werden soll, sorgt dafür dass es zum Mord wird, selbst wenn es Totschlag war.
Viele Leute die aber wegen Totschlag sitzen, haben einen Mord begangen, der muss aber zweifelsfrei bewiesen werden. Die Absicht dahinter zumindest, und das wird schwer. Für Mord gibt es lebenslänglich, nichts weiter, Mord heisst automatisch 15+ Jahre.
Viele sitzen 30 Jahre oder länger, selbst wenn sie keine Sicherheitsverwahrung bekommen haben. Die Juristerei ist schon ein ganz eigenes Ding.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
Genau genommen hatte Frau Bachmeier einen Unschuldigen zur Strecke gebracht. Denn solange ein Angeklagter nicht verurteilt wurde gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Nur hatte er keine Gelegenheit mehr seine Unschuld zu beweisen.
Mit dem verhafteten unschuldigen Schüler in Emden verhielt es sich ebenso. Man stelle sich einmal vor, die hätten den Jungen vor Gericht gestellt und er wäre von der Meute vor der Verurteilung gelyncht worden.
Vllt solltest du mal ein wenig über die Tischkante hinaus denken....
Die Unterschiedlichen Bezeichnungen decken ein unterschiedliches Strafmaß ab, mM nach zurecht.
Es ist ein Unterschied ob jemanden bei einem im Streit, bei Handgreiflichkeiten durch eine Sturz so schwer verletzt wird das er stirbt (Fahrlässige Tötung) oder zB
eine Frau die mehrmals über einen längeren Zeitraum vergewaltigt wird ihren Peiniger tötet (Totschlag) oder
jemand langfristig einen Mord plant durchführt um zB an desssen Vermögen zu kommen odwer zwecks sexueller Befriedigung.
Mein Gerechtigkeitssinn sagt mir das diese Fälle unterschiedlich zu behandeln sind, und dementsprechend auch das Strafmaß unterschiedlich zu sein hat, und dementsprechen es sinnvoll ist unterschiedliche Bezeichnungen zu wählen. Wenn du das anders siehst ist dein Gerechtigkeitssinn, sofern vorhanden, eben nicht im Konsens mit einer breiten Mehrheit der Bevölkerung.
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