Zitat von
Chronos
Das wusste ich nicht!
Ich bin von der 183-Tage-Regelung ausgegangen, nach der ein in Deutschland erzieltes Einkommen nur dann versteuert werden muss, wenn sich der Betreffende mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland aufhält.
Das haben doch auch schon C-Promis wie Boris Becker und andere probiert und sind damit teilweise gut davongekommen.
Wie verhält es sich dann beispielsweise bei einem Michael Schuhmacher, der in Deutschland bei einem Autorennen ein Startgeld erhält, aber seinen Wohnsitz in der Schweiz hat? Muss der sein Startgeld hier als Einkommen versteuern?