[Links nur für registrierte Nutzer]Verwaltungsgericht Dresden hat entschieden: Verein wurden 600 Euro Fördermittel verwehrt
Der Pirnaer Verein hatte sich geweigert, die sogenannte Demokratieerklärung als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern zu unterzeichnen.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versagte ihm daraufhin 600 Euro aus dem Bundesförderprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" für den Druck von Flyern. Das Gericht bewertete den Zuwendungsbescheid mit Auflage zu einem schriftlichen Demokratiebekenntnis als rechtswidrig. Die vorgegebene Erklärung sei demnach zu unbestimmt.
So langsam zeigen diese Vereine ihr "Gesicht". Wer Geld aus der Staatskasse haben will, soll sich gefälligst auch zur Demokratie bekennen!