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Thema: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

  1. #41
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Theoretisch mag das der Fall sein, praktisch wohl nicht, denn die Bundesrepublik ist in überhaupt keinster Weise in einer Lage, wo sie darüber nachdenken müsste, dererlei Massnahmen zu ergreifen.
    Das Sozialstaatsgebot gehört zum Kernbestand der Verfassung; das Existenzminimum zum Kernbestand des Sozialstaats.
    Seine Gewährung ist also unter den Top 10 der Staatspflichten und es gibt reichlich Ausgaben, die man streichen kann, bevor man an der Wohlfahrt knappst.
    Einfachstes Beispiel: Das Grundgesetz schreibt nirgends zwingend vor, dass wir ein Militär unterhalten müssen.
    Dazu Subventionen aller Art, soziale Sonderleistungen, Infrastruktur- und Wirtschaftsprojekte, Steuernachlässe, Bankenrettungen...

    Um hier mal die Perspektive klarzurücken: Ich bin ein Gegner von Steuern und Sozialabgaben, deren Höhe 0,0 überschreitet! (Kein Witz!)
    Jedoch dererlei politische Ansichten können nur eine Richtschnur sein für Veränderungen, können ein Ziel darstellen.
    Etwas anderes ist es, von einer gegebenen Regel aus versuchen zu folgern, welche Agenda diese Regel verlangt.

    Drum ist es auch nachrangig, ob einzelne durch einen Mindestlohn ihre Arbeit verlören.
    Wenn wir wollen, dass Arbeitende mehr haben als Nichtarbeitende und wenn vorgeschrieben ist, dass Nichtarbeitenden ein Existenzminimum haben, müssen wir irgendwie die Arbeitenden über dieses Existenzminimum hieven.
    Ich habe nicht gesagt das ich den Sozialstaat abschaffen will sondern nur das die Höhe des Existenzminimuns von okönomischen Gegegebnheiten abhängen muss und nicht von irgendwelchen willkürlichen ideologischen Grundsätzen. Ist es das nicht, verlangt man also von der Politik bzw vom Volk die Quadratur des Kreises nur weil die Ideologie sagt "Das muss so sein" macht man sich lächerlich. Die Realität hat sich noch nie auch nur einen cent um die Ideologie geschert (Was auch der Grund war warum der Sozialismus so grandios gescheitert ist).
    DH nur weil man etwas will (bestimmtes willkürliches Existenzminimum und entsprechendes Lohnabstandsgebot) heisst das nicht das man es auch bekommt oder des auch geht....auch nicht irgendwie.

  2. #42
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Ich habe nicht gesagt das ich den Sozialstaat abschaffen will
    Ich habe nicht geschrieben oder unterstellt, dass Du es willst.

    sondern nur das die Höhe des Existenzminimuns von okönomischen Gegegebnheiten abhängen muss und nicht von irgendwelchen willkürlichen ideologischen Grundsätzen. Ist es das nicht, verlangt man also von der Politik bzw vom Volk die Quadratur des Kreises nur weil die Ideologie sagt "Das muss so sein" macht man sich lächerlich. Die Realität hat sich noch nie auch nur einen cent um die Ideologie geschert (Was auch der Grund war warum der Sozialismus so grandios gescheitert ist).
    DH nur weil man etwas will (bestimmtes willkürliches Existenzminimum und entsprechendes Lohnabstandsgebot) heisst das nicht das man es auch bekommt oder des auch geht....auch nicht irgendwie.
    Ich bestreite sowohl, dass es hier um willkürliche, als auch, dass es um ideologische Grundsätze geht.
    Sondern das Bundesverfassungsgericht als zuständige Instanz hat entsprechende Entscheidungen getroffen und die gilt es also umzusetzen.
    Die nötigen Mittel dazu sind überreichlich vorhanden - nur werden sie teilweise an den falschen, an weniger wichtigen Stellen eingesetzt.
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  3. #43
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen
    Mittwoch, der 25. April 2012

    Nach Auffassung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kammer hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt. Zwar seien die Leistungen nicht evident unzureichend. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung des Regelsatzes jedoch seinen Gestaltungsspielraum verletzt. Die Referenzgruppe (untere 15 % der Alleinstehenden), anhand deren Verbrauchs die Bedarfe für Erwachsene ermittelt worden sind, sei fehlerhaft bestimmt worden. Die im Anschluss an die statistische Bedarfsermittlung vorgenommenen Kürzungen einzelner Positionen (Ausgaben für Verkehr, alkoholische Getränke, Mahlzeiten in Gaststätten und Kantinen, Schnittblumen u.s.w) seien ungerechtfertigt. Insbesondere habe der Gesetzgeber dabei den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt. Im Ergebnis seien die Leistungen für einen Alleinstehenden um monatlich rund 36 Euro und für eine dreiköpfige Familie (Eltern und 16-jähriger Sohn) um monatlich rund 100 Euro zu niedrig bemessen.

    Die Kläger, eine gewerkschaftlich vertretene dreiköpfige Familie aus Neukölln, erhoben am 13. Juli 2011 Klage gegen das Jobcenter Berlin Neukölln wegen der Höhe der ab Januar 2011 bewilligten Leistungen. Für den letzten umstrittenen Zeitraum Januar bis Juli 2012 waren ihnen nach Anrechnung von Einkünften aus Erwerbsminderungsrente, Kindergeld und Erwerbseinkommen Leistungen von insgesamt 439,10 Euro bewilligt worden. Das Jobcenter hatte der Leistungsberechnung den gesetzlichen Regelbedarf von 2 x 337 Euro für die Eltern und 287 Euro für den 16-jährigen Sohn zuzüglich Kosten für Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt. Die Kläger trugen vor, dass sie mit dem bewilligten ALG II ihre Ausgaben nicht decken könnten. Trotz größter Sparsamkeit müssten sie regelmäßig ihren Dispokredit und Privatdarlehen in Anspruch nehmen.

    Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin in der Besetzung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterninnen kam heute nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu der Überzeugung, dass die Kläger zwar nach den ab 2011 gültigen SGB II-Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könnten. Diese Vorschriften seien jedoch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Richter haben das Verfahren daher ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Regelsatzes dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

    Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09)(Externer Link) einen Gestaltungsspielraum zur Bestimmung des Existenzminimums eingeräumt. Das Gesetzgebungsverfahren müsse jedoch transparent erfolgen und methodisch und sachlich nachvollziehbar sein. Insoweit zulässig habe der Gesetzgeber zur Bemessung des Existenzminimums ein Statistikmodell verwandt, das auf einer Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (EVS 2008) beruhe.

    Bereits die Auswahl der unteren 15 % der Alleinstehenden als Referenzgruppe sei jedoch mit massiven Fehlern behaftet. Sie sei ohne nachvollziehbare Wertung und damit willkürlich erfolgt. Es sei nicht begründet worden, wie aus dem Ausgabeverhalten dieser Gruppe auf eine Bedarfsdeckung der Leistungsberechtigten geschlossen werden könne. Die Referenzgruppe enthalte unter anderem auch Haushalte von Erwerbstätigen mit „aufstockendem“ Bezug von existenzsichernden Leistungen sowie Studenten im BAföG-Bezug und Fälle „versteckter Armut“. Es stelle einen unzulässigen Zirkelschluss dar, deren Ausgaben zur Grundlage der Berechnung existenzsichernder Leistungen zu machen. Darüber hinaus lasse das Ausgabeverhalten Alleinstehender keinen Schluss auf die besondere Bedarfslage von Familien zu. Nicht hinreichend statistisch belegt sei zudem, dass es mit den ermittelten Beträgen noch möglich sei, auf langlebige Gebrauchsgüter (Kühlschrank/Waschmaschine) anzusparen.

    Auch der wertende Ausschluss bestimmter Güter und Dienstleistungen aus dem Ausgabekatalog der EVS 2008 sei jedenfalls hinsichtlich der Positionen Verkehr, Mahlzeiten in Restaurants/Cafés und Kantinen, Ausgaben für alkoholische Getränke, Schnittblumen und chemische Reinigung nicht nachvollziehbar begründet. Der Gesetzgeber verkenne insbesondere, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen zu ermöglichen habe. Im Übrigen sei bei einem derart „auf Kante genähten“ Regelbedarf das Statistikmodell seiner Legitimation beraubt. Das Statistikmodell und die Gewährung pauschaler Leistungen beruhten gerade darauf, dass der Gesamtbetrag der Leistung es erlaube, einen überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen. Dieser interne Ausgleich sei durch die umfangreichen Streichungen nicht mehr ausreichend möglich.

    Angesichts des Ausmaßes der aufgezeigten Fehler seien die Vorschriften zur Höhe des Regelsatzes (§§ 19, 20, 28 SGB II) verfassungswidrig. Für alleinstehende Personen müsse ab 2012 ein monatlicher Fehlbetrag von 36,07 Euro, für die klägerische Bedarfsgemeinschaft von ca. 100 Euro angenommen werden.

    Quelle: Sozialgericht Berlin - Beschluss vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12)



    Das ist noch immer zu wenig, ursprünglich sollte er bei 511 Euro liegen (so Peter Hartz!),
    dann hätte man aber keinen Niedriglohnsektor schaffen können.

    Also musste man Betrügen, und das taten dann auch alle Parteien!

    mfg
    rutt
    Heutige Grundsicherungsbezieher werden finanziell der Mittelschicht in den Sechzigern gleichgestellt.
    Und diese hat es auch fast geschlossen hinbekommen, ausreichend genährt und ordentlich gekleidet zu sein, ein Obdach zu haben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

  4. #44
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Ich habe nicht geschrieben oder unterstellt, dass Du es willst.


    Ich bestreite sowohl, dass es hier um willkürliche, als auch, dass es um ideologische Grundsätze geht.
    Sondern das Bundesverfassungsgericht als zuständige Instanz hat entsprechende Entscheidungen getroffen und die gilt es also umzusetzen.
    Die nötigen Mittel dazu sind überreichlich vorhanden - nur werden sie teilweise an den falschen, an weniger wichtigen Stellen eingesetzt.
    Es ist unerheblich ob die Mittel vorhanden sind oder nicht. Es ist eine Prinzipienfrage. Die Bestimmung des Existenzminimuns muss an etws ausgerichtet sein was bezug zur Realität hat, sprich zur ökonomischen Situation der Gesellschaft. Ist es das nicht dann ist es eine rein willkürliche Ideologische Festlegung die mit der Realität nichts zu tun hat. Mal ein Extrembeispiel, der moralische Konses der Bevölkerung der sich in der Entscheidung des BVG wiederspiegelt sieht vor das zur Sicherung des Existensminimums für jeden Menschen ein Mercedes eine jährliche Weltreise und ein monatliches Grundeinkommen von 5.000€ beinhalten muss. Einfach nur weil die Menschen das gerne wollen und von der Politik verlangen.
    Du wist mir zustimmen das das nicht machbar ist...... auch nicht irgendwie. DH der Wille allein was das Volk will welche moralischen und ethischen Basisgrundsätze es auch immer haben mag ist nicht zwingend ausschlaggebend wenn es mit den tatsächlichen Realitäten nicht konform geht.

  5. #45
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Geld aus dem Sozialtopf nur für Einheimische, aber dafür doppelt.
    Die Neubürger sollten erst mindestens 10 Jahre eingezahlt haben, bevor sie überhaupt unterstützt werden.
    Weitere Zuwanderung von ungebildeten Türken und Arabern muß sofort zu 100% gestoppt werden.

  6. #46
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Möglicherweise schreiben wir aneinander vorbei, denn das, was ich hier in Deinem Beitrage hervorgehoben habe, ist ja das, was auch von Seiten u.a. des BVerfG angemahnt wurde: Dass sich die Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums bemisst an tatsächlichen gesellschaftlichen Gegebenheiten und nicht ohne Not und künstlich heruntergerechnet werden darf - wie es ja wohl verschiedentlich geschah beim ALG 2.

    Wo liegt also jetzt der Dissens?

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Es ist unerheblich ob die Mittel vorhanden sind oder nicht. Es ist eine Prinzipienfrage. Die Bestimmung des Existenzminimuns muss an etws ausgerichtet sein was bezug zur Realität hat, sprich zur ökonomischen Situation der Gesellschaft. Ist es das nicht dann ist es eine rein willkürliche Ideologische Festlegung die mit der Realität nichts zu tun hat. Mal ein Extrembeispiel, der moralische Konses der Bevölkerung der sich in der Entscheidung des BVG wiederspiegelt sieht vor das zur Sicherung des Existensminimums für jeden Menschen ein Mercedes eine jährliche Weltreise und ein monatliches Grundeinkommen von 5.000€ beinhalten muss. Einfach nur weil die Menschen das gerne wollen und von der Politik verlangen.
    Du wist mir zustimmen das das nicht machbar ist...... auch nicht irgendwie. DH der Wille allein was das Volk will welche moralischen und ethischen Basisgrundsätze es auch immer haben mag ist nicht zwingend ausschlaggebend wenn es mit den tatsächlichen Realitäten nicht konform geht.
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  7. #47
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Geklagt hat mit Unterstützung von Gewerkschaften eine dreiköpfige Familie aus Berlin-Neukölln

    (Hassan, Gülmer und Umur K.).


    Die zuständige Arbeitsagentur hatte ihnen die Regelsätze gewährt:
    337 Euro/Monat pro Erwachsenen, die in Gemeinschaft leben; 287 Euro für den 16-jährigen Sohn.

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  8. #48
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Möglicherweise schreiben wir aneinander vorbei, denn das, was ich hier in Deinem Beitrage hervorgehoben habe, ist ja das, was auch von Seiten u.a. des BVerfG angemahnt wurde: Dass sich die Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums bemisst an tatsächlichen gesellschaftlichen Gegebenheiten und nicht ohne Not und künstlich heruntergerechnet werden darf - wie es ja wohl verschiedentlich geschah beim ALG 2.

    Wo liegt also jetzt der Dissens?
    Nun in diesem Fall wenn man das Lohnabstandsgesetz wahren will genügt eine Ausrichtung an gesellschaftliche Gegebenheiten eben nicht aus, sondern eine ausrichtung an ökonomische Gegebenheiten und das bedeutet das das Existenzminimum eben unetr dem liegen muss was ein normaler Arbeiter verdient. Tut es das nicht ist das eine klare benachteilung der erbeitenden Bevölkerung oder man muss eben Mindestlöhne einführen mit all seinen negativen Auswirkungen auf den Gesamtwohlstand der Bevölkerung - dadurch würde dann übrigends aucgh ddas ged´samte gesellschaftliche Wohlstandslevel abgesenkt sodass sich das Existenzminimum wenn es sich nach gesellschaftlichen Ggegebenheiten ausrichtet ebenfalls reduziert werden müsste. Den Weg könnte man sich sparen - die Realität und die Ökonomie lässt sich nunmal nicht austrixen, auch nicht mit "gut gemeinten" Gesetzen.

  9. #49
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Möglicherweise schreiben wir aneinander vorbei, denn das, was ich hier in Deinem Beitrage hervorgehoben habe, ist ja das, was auch von Seiten u.a. des BVerfG angemahnt wurde: Dass sich die Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums bemisst an tatsächlichen gesellschaftlichen Gegebenheiten und nicht ohne Not und künstlich heruntergerechnet werden darf - wie es ja wohl verschiedentlich geschah beim ALG 2.

    Wo liegt also jetzt der Dissens?
    Nun in diesem Fall wenn man das Lohnabstandsgesetz wahren will genügt eine Ausrichtung an gesellschaftliche Gegebenheiten eben nicht aus, sondern eine ausrichtung an ökonomische Gegebenheiten ist notwendig, und das bedeutet das das Existenzminimum eben unter dem liegen muss was ein normaler Arbeiter verdient. Tut es das nicht ist das eine klare Benachteilung der arbeitenden Bevölkerung oder man muss eben Mindestlöhne einführen mit all seinen negativen Auswirkungen auf den Gesamtwohlstand der Bevölkerung - dadurch würde dann übrigends auch das gesamte gesellschaftliche Wohlstandslevel abgesenkt sodass sich das Existenzminimum wenn es sich nach gesellschaftlichen Gegebenheiten ausrichtet, ebenfalls reduziert werden müsste. Den Weg könnte man sich sparen - die Realität und die Ökonomie lässt sich nunmal nicht austrixen, auch nicht mit "gut gemeinten" Gesetzen.

  10. #50
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    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    DH nur weil man etwas will (bestimmtes willkürliches Existenzminimum und entsprechendes
    Wo wird das willkürlich festgelegt?

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