+ Auf Thema antworten
Seite 2 von 33 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 12 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 11 bis 20 von 323

Thema: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

  1. #11
    Mitglied
    Registriert seit
    11.01.2012
    Beiträge
    20.263

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen
    Mittwoch, der 25. April 2012

    Nach Auffassung der 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin verstoßen die Leistungen des SGB II gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Die Kammer hat daher dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungswidrigkeit des SGB-II-Regelbedarfs zur Prüfung vorgelegt. Zwar seien die Leistungen nicht evident unzureichend. Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung des Regelsatzes jedoch seinen Gestaltungsspielraum verletzt. Die Referenzgruppe (untere 15 % der Alleinstehenden), anhand deren Verbrauchs die Bedarfe für Erwachsene ermittelt worden sind, sei fehlerhaft bestimmt worden. Die im Anschluss an die statistische Bedarfsermittlung vorgenommenen Kürzungen einzelner Positionen (Ausgaben für Verkehr, alkoholische Getränke, Mahlzeiten in Gaststätten und Kantinen, Schnittblumen u.s.w) seien ungerechtfertigt. Insbesondere habe der Gesetzgeber dabei den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt. Im Ergebnis seien die Leistungen für einen Alleinstehenden um monatlich rund 36 Euro und für eine dreiköpfige Familie (Eltern und 16-jähriger Sohn) um monatlich rund 100 Euro zu niedrig bemessen.

    Die Kläger, eine gewerkschaftlich vertretene dreiköpfige Familie aus Neukölln, erhoben am 13. Juli 2011 Klage gegen das Jobcenter Berlin Neukölln wegen der Höhe der ab Januar 2011 bewilligten Leistungen. Für den letzten umstrittenen Zeitraum Januar bis Juli 2012 waren ihnen nach Anrechnung von Einkünften aus Erwerbsminderungsrente, Kindergeld und Erwerbseinkommen Leistungen von insgesamt 439,10 Euro bewilligt worden. Das Jobcenter hatte der Leistungsberechnung den gesetzlichen Regelbedarf von 2 x 337 Euro für die Eltern und 287 Euro für den 16-jährigen Sohn zuzüglich Kosten für Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt. Die Kläger trugen vor, dass sie mit dem bewilligten ALG II ihre Ausgaben nicht decken könnten. Trotz größter Sparsamkeit müssten sie regelmäßig ihren Dispokredit und Privatdarlehen in Anspruch nehmen.

    Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin in der Besetzung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterninnen kam heute nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu der Überzeugung, dass die Kläger zwar nach den ab 2011 gültigen SGB II-Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könnten. Diese Vorschriften seien jedoch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Richter haben das Verfahren daher ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen Regelsatzes dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

    Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09)(Externer Link) einen Gestaltungsspielraum zur Bestimmung des Existenzminimums eingeräumt. Das Gesetzgebungsverfahren müsse jedoch transparent erfolgen und methodisch und sachlich nachvollziehbar sein. Insoweit zulässig habe der Gesetzgeber zur Bemessung des Existenzminimums ein Statistikmodell verwandt, das auf einer Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (EVS 2008) beruhe.

    Bereits die Auswahl der unteren 15 % der Alleinstehenden als Referenzgruppe sei jedoch mit massiven Fehlern behaftet. Sie sei ohne nachvollziehbare Wertung und damit willkürlich erfolgt. Es sei nicht begründet worden, wie aus dem Ausgabeverhalten dieser Gruppe auf eine Bedarfsdeckung der Leistungsberechtigten geschlossen werden könne. Die Referenzgruppe enthalte unter anderem auch Haushalte von Erwerbstätigen mit „aufstockendem“ Bezug von existenzsichernden Leistungen sowie Studenten im BAföG-Bezug und Fälle „versteckter Armut“. Es stelle einen unzulässigen Zirkelschluss dar, deren Ausgaben zur Grundlage der Berechnung existenzsichernder Leistungen zu machen. Darüber hinaus lasse das Ausgabeverhalten Alleinstehender keinen Schluss auf die besondere Bedarfslage von Familien zu. Nicht hinreichend statistisch belegt sei zudem, dass es mit den ermittelten Beträgen noch möglich sei, auf langlebige Gebrauchsgüter (Kühlschrank/Waschmaschine) anzusparen.

    Auch der wertende Ausschluss bestimmter Güter und Dienstleistungen aus dem Ausgabekatalog der EVS 2008 sei jedenfalls hinsichtlich der Positionen Verkehr, Mahlzeiten in Restaurants/Cafés und Kantinen, Ausgaben für alkoholische Getränke, Schnittblumen und chemische Reinigung nicht nachvollziehbar begründet. Der Gesetzgeber verkenne insbesondere, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen zu ermöglichen habe. Im Übrigen sei bei einem derart „auf Kante genähten“ Regelbedarf das Statistikmodell seiner Legitimation beraubt. Das Statistikmodell und die Gewährung pauschaler Leistungen beruhten gerade darauf, dass der Gesamtbetrag der Leistung es erlaube, einen überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen. Dieser interne Ausgleich sei durch die umfangreichen Streichungen nicht mehr ausreichend möglich.

    Angesichts des Ausmaßes der aufgezeigten Fehler seien die Vorschriften zur Höhe des Regelsatzes (§§ 19, 20, 28 SGB II) verfassungswidrig. Für alleinstehende Personen müsse ab 2012 ein monatlicher Fehlbetrag von 36,07 Euro, für die klägerische Bedarfsgemeinschaft von ca. 100 Euro angenommen werden.

    Quelle: Sozialgericht Berlin - Beschluss vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12)



    Das ist noch immer zu wenig, ursprünglich sollte er bei 511 Euro liegen (so Peter Hartz!),
    dann hätte man aber keinen Niedriglohnsektor schaffen können.

    Also musste man Betrügen, und das taten dann auch alle Parteien!

    mfg
    rutt
    Ach man sollte den Berlinern wie auch den anderen großen städten endlich mal die Subventionen streichen oder drastisch kürzen, wenn sie mit ihren eigenen Geldern Geschenke machen wollen gerne, aber wie alle typische linken deutschen Großstädten geht das immer nur auf Kosten anderer und das ist nie genug, die Gier ist unermesslich.

  2. #12
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
    Registriert seit
    18.06.2006
    Ort
    Freiluftanstalt
    Beiträge
    61.242

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Es ist unglücklich, dererlei Leistungen als "Geschenke" zu betiteln, denn, wie ja auch im Eingangstext steht, gibt es ein "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums".

    Das mag man doof finden oder auch gut oder sonstwas, 's is' halt, wie's is' und die Juristen müssen damit arbeiten.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Was ist denn verfassungswidrig?
    Und warum sind das keine Geschenke?

    Ein Geschenk definiert sich anHand einer Leistung die man erhält wofür man keine Gegenleistung erbringen muss.
    Da die Gegenleistung für H4 so gering ist, dh paar Bewerbungen schreiben oder ein paar Schulungen absitzen könnte man durchaus von einem Geschenk sprechen...
    Zitat Zitat von henriof9 Beitrag anzeigen
    Einspruch !
    Auch wenn es zynisch klingt; in unserem heutigen Sozialstaat sind es quasi Geschenke weil kein Unterschied dabei gemacht wird ob jemand sich seine staatliche Unterstützung erarbeitet hat oder ob eben nicht.

    Das es den Betroffenen dabei immer zu wenig sein wird ist dabei genauso klar wie es bei einigen noch zuviel ist.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #13
    Mitglied
    Registriert seit
    11.01.2012
    Beiträge
    20.263

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Es ist unglücklich, dererlei Leistungen als "Geschenke" zu betiteln, denn, wie ja auch im Eingangstext steht, gibt es ein "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums".

    Das mag man doof finden oder auch gut oder sonstwas, 's is' halt, wie's is' und die Juristen müssen damit arbeiten.
    Wieso unglücklich, beides widerspricht sich doch nicht, dann gibt es eben ein Grundrecht auch Geschenke....

    Und nein das finde ich nicht doof, es ist nur diskussionswürdig wie man "menschenwürdiges Existenzminimum" definiert.
    mM nach gehört da neben Nahrung,Kleidung, Wohnung nurnoch der Zugang zu Information und Bildung hinzu und das wars. Schon allein aus dem Grund da viele Menschen die arbeiten und Familie haben sich auch kaum mehr leisten können.

  4. #14
    Dein schlimmster Alptraum Benutzerbild von Untergrundkämpfer
    Registriert seit
    20.04.2011
    Ort
    Hinter Dir...
    Beiträge
    3.363

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Hose runter, umdrehen!
    http://www.abload.de/img/sigpic123360_8xhkny.jpg

  5. #15
    Freiheitsstatue Benutzerbild von Rutt
    Registriert seit
    25.01.2009
    Beiträge
    829

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Schwarzer Rabe Beitrag anzeigen
    Genau, noch mehr Geld für die Unwilligen zum Schaden der Fleißigen!
    Wenn dir unser richtiges und wichtiges Sozialstaatsgebot in unserem Grundgesetz nicht passt,
    dann suche dir ein anderes Land ohne Sozialstaatsgebot.

    Dann hau einfach ab nach Indien, Afrika oder auch Amerika da geht es dir bestimmt besser.


    Komm erzähle mir doch mal wo die ganzen Arbeitsplätze sind, komm erzähl,
    kannst du nicht, weil es sie nicht für alle gibt.So einfach ist das.

    Frage:
    Bist du Begriffsstutzig ?

    Auch du profitierst auf irgendeine Art und Weise vom Sozialstaat.
    Wir alle profitieren mehr oder weniger davon, weißt du was du für mich bist:

    F E I G E und D U M M

    Tritt doch mal nach oben, traust du dich nicht oder was ? Bah, Feigling!

    So ich habe jetzt Feierabend, jetzt trinke ich mir erst einmal eine schöne Flasche Warsteiner - Pils!

    P R O S T

    RÜLPS




    mfg
    rutt
    Johann Christoph Friedrich von Schiller 10. November 1759 - † 9. Mai 1805
    "Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen"

    Mitglied der Linksfraktion

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
    Registriert seit
    16.02.2007
    Ort
    Freier Staat Sachsen
    Beiträge
    34.787

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Was ist denn verfassungswidrig?
    Und warum sind das keine Geschenke?

    Ein Geschenk definiert sich anHand einer Leistung die man erhält wofür man keine Gegenleistung erbringen muss.
    Da die Gegenleistung für H4 so gering ist, dh paar Bewerbungen schreiben oder ein paar Schulungen absitzen könnte man durchaus von einem Geschenk sprechen...
    Du gehst davon aus, daß Alle H4-Empfänger niemals in die Sozialsysteme eingezahlt haben und das ist falsch.
    Ab einem gewissen Alter kannst du da schneller landen, als dir lieb ist. Auch nach 30 Jahren Arbeit und mehr.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  7. #17
    GESPERRT
    Registriert seit
    23.05.2010
    Ort
    RS
    Beiträge
    5.260

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Libero Beitrag anzeigen
    Wann bekomme ich endlich das was mir zusteht?
    Bald, mein Freund, bald.

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Kater
    Registriert seit
    18.01.2012
    Ort
    Rhein-Main-Gebiet
    Beiträge
    6.904

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Rutt Beitrag anzeigen

    Das ist noch immer zu wenig, ursprünglich sollte er bei 511 Euro liegen (so Peter Hartz!),
    dann hätte man aber keinen Niedriglohnsektor schaffen können.
    Systemarschkriecher und die Schoßhündchen der Bosse haben dafür etwas zum Jubeln. Faulen kann man überdies auch anderweitig und gezielter in den Allerwertesten treten. Das muss nicht dadurch geschehen, dass man nach dem Gießkannenprinzip eine Unterversorgung für unbestimmt viele Betroffene in Kauf nimmt. Und ist es des altersdiskriminierten Arbeitssuchenden Schuld, wenn jeder Kameltreiber oder Zigeuner auch gleich an die Fleischtöpfe heran darf?

    Allerdings: Mit Schnittblumen habe ich so meine Probleme - die hätten da meiner Meinung nach wirklich nicht hineingehört.

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Kater
    Registriert seit
    18.01.2012
    Ort
    Rhein-Main-Gebiet
    Beiträge
    6.904

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Und nein das finde ich nicht doof, es ist nur diskussionswürdig wie man "menschenwürdiges Existenzminimum" definiert.
    mM nach gehört da neben Nahrung,Kleidung, Wohnung nurnoch der Zugang zu Information und Bildung hinzu und das wars.
    Es gibt Foren, da vertreten einige User - nach eigenen Angaben erfolgreiche Selbständige oder Top-Jobber, die allerdings seltsamerweise oft den ganzen Tag über schreiben - die Auffassung, dass eigentlich ein Schlafplatz in einem Schlafsaal und Versorgung aus der Gulaschkanone sowie ab und zu mal etwas Kleidung zum Existenzminimum ausreichen: Jeder habe ein Dach über dem Kopf, niemand braucht zu hungern und keine brauche zu frieren.

    Zweifellos gibt es bei den Betroffenen eine Klientel, für die das gerade ausreicht: Einwanderer ins Sozialsystem und Arno Dübels, die selbst zum Stinken noch zu faul sind. Für den größten Teil der Hartzer ist das jedoch nur noch zynisch und menschenverachtend.

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von Kater
    Registriert seit
    18.01.2012
    Ort
    Rhein-Main-Gebiet
    Beiträge
    6.904

    Standard AW: Berliner SG - Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Rutt, Du bist der Beste. Genau so und nicht anders muss man mit arschkriechenden Michels umgehen!

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Geheimgremium zur Euro-Rettung überwiegend verfassungswidrig
    Von SAMURAI im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 36
    Letzter Beitrag: 04.03.2012, 21:57
  2. Der Regelsatz
    Von GG146 im Forum Freie Diskussionen
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 30.09.2010, 07:42
  3. Hartz-IV-Sätze für Kinder sind verfassungswidrig
    Von Misteredd im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 220
    Letzter Beitrag: 14.02.2009, 19:07
  4. Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420 Euro
    Von kordzen im Forum Parteien / Wahlen
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 07.01.2008, 21:03
  5. Hartz IV verfassungswidrig ?
    Von Drosselbart im Forum Deutschland
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 22.12.2007, 15:37

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben