Ja, sowohl atomare als auch chemische und biologische Waffen
Nur atomare und chemische Waffen
Nur atomare und biologische Waffen
Nur chemische und biologische Waffen
Nur atomare Waffen
Nur chemische Waffen
Nur biologische Waffen
Die Bundeswehr soll nicht über ABC Waffen verfügen
Ich weiß das Wikipedia keine Quelle ist. Aber aus Gründen der Einfachheit zitiere ich mal hieraus.
Quellen hierzu sind:Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger resp. Rechtsnachfolger. Damit wird eine zum Teil staatsrechtliche Kontinuität und die völkerrechtliche Identität – durch das Völkerrechtssubjekt »Deutschland«[8] vertreten und verdeutlicht –, die 1871 mit dem Deutschen Kaiserreich und vorausgehend 1867 mit dem Norddeutschen Bund begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.
Diese Ansicht wird durch die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft sowie internationale Verträge – u. a. das Reichskonkordat – gestützt. Davon bleibt aber unberührt, dass, von einer politisch-historischen Perspektive aus betrachtet, das Reich mit der Niederlage im Zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 untergegangen, das heißt „institutionell zusammengebrochen“ war.
Das Deutsche Reich im Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 wurde jedoch bis zum Abschluss des Warschauer Vertrages 1970 sowie bestätigend (u. a. der deutschen Ostgrenze) durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag – letztendlich 1990 einhergehend mit der Deutschen Einheit – begrifflich mit Deutschland gleichgesetzt und auch so bezeichnet (vgl. auch „Deutschland als Ganzes“)[9].
Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch Inkrafttreten der Abschließenden Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags am 15. März 1991 wurde die (erweiterte) Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was zuvor bereits das Deutsche Reich (von 1871) gewesen war: ein gesamtdeutscher Nationalstaat beziehungsweise der gegenwärtige föderale[10][11] und föderative[12] Bundesstaat, der (als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung) die Nachkriegsordnung mit seinen Grenzen anerkannt hat.
Der Begriff [Links nur für registrierte Nutzer] macht also schon deutlich das es sich hier um ideologische Auffassungen handelt, die nicht unumstritten sind.↑ als „Deutsches Reich“ niedergelegt in den Reichsverfassungen von 1871 und 1919
↑ aufgrund der nach herrschender Meinung als provisorisch betrachteten Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland bis 1990, da bis zu dem Zeitpunkt weder ein Friedensvertrag zwischen den Siegermächten und Deutschland, noch eine deutsche Gesamtregierung bestand; erst ab dann auch amtliche Kurzform der Staatsbezeichnung für die Bundesrepublik Deutschland – Lingen Lexikon Bd. 4, F. A. Brockhaus, Wiesbaden, S. 70 ff.
↑ Axel Metzger, Extra legem, intra ius: Allgemeine Rechtsgrundsätze im europäischen Privatrecht, Band 89, in: Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Mohr Siebeck, 2009, ISBN 3-16-149795-3, S. 221.
↑ Bernhard Schäfers, Wolfgang Zapf (Hrsg.), Handwörterbuch zur Gesellschaft Deutschlands, 2. Aufl., Leske + Budrich, VS Verlag, 2001, ISBN 3-8100-2926-2, S. 245.
↑ Edin Šarčević, Das Bundesstaatsprinzip: eine staatsrechtliche Untersuchung zur Dogmatik der Bundesstaatlichkeit des Grundgesetzes, Band 55, in: Jus Publicum, Mohr Siebeck, 2000, ISBN 3-16-147263-2, S. 42.
Das glaube ich nicht. Sonst hätte man uns längst erklärt, dass dieser Verstoß gegen den Atomwaffen-Sperrvertrag - der auch die "Herstellung im Auftrag" verbietet - natürlich gerechtfertigt ist. Und zwar durch die besondere Verpflichtung Deutschlands zum Schutz der Existenz der "einzigen rechtsstaatlichen Demokratie" in Nahost
Gawen, man könnte jetzt über diese Behauptung diskutieren, jedoch spielt es keine Rolle. Es geht schon aus den Formulierungen des Postdamer Abkommens hervor, das eine Rückgabe der Ostgebiete nie geplant war. Es heißt darin nämlich, das die früher deutschen Gebiete ...... unter polnische Verwaltung kommen und nicht, das die deutschen Gebiete unter polnische Verwaltung kommen.
Es ist klar ersichtlich, das die Alliierten schon zu diesem Zeitpunkt die Ostgebiete nicht mehr als Teil Deutschlands sahen.
Selbst wenn der 2+4 Vertrag keine friedensvertragliche Regelung/Friedenvertrag wäre und ein Friedensvertrag noch ausstehen würde, er würde bezüglich der Ostgrenze Deutschlands und den Ostgebieten keine andere Regelung enthalten, wie sie der 2+4 Vertrag in Verbindung mit dem deutsch polnischen Grenzvertrag enthält.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Und es ist noch klarer ersichtlich, dass ich als Deutscher darauf scheissen darf, wass irgendein Alliierter irgendwann irgendwie sah.
Alliierten-Analraupen finde ich immer wieder belustigend!
Und wenn "früher", dann bitte im Kontext.
"Der Präsident des Nationalrates Polens und die Mitglieder der Polnischen Provisorischen Regierung der Nationalen Einheit sind auf der Konferenz empfangen worden und haben ihre Auffassungen in vollem Umfange dargelegt. Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.
Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie,..."
Welche Friedenskonferenz fand denn statt?
Geändert von Gawen (22.04.2012 um 19:16 Uhr)
Diese ganzen hochverräterischen Verträge sind für das Aufgrund der fortdauernden Besetzung durch Feindstaaten noch immer handlungsunfähige Deutsche Reich nicht bindend und wurden nicht von einer souveränen Nation abgeschlossen. Sie sind damit hinfällig. Makulatur. Nicht das Papier wert auf dem sie stehen.
Zum Thema: was will der Kasperleverein Bundeswehr, der mittlerweile nur noch eine abartige Beleidigung der deutschen Militärtradition darstellt, mit ABC-Waffen? Sie Israel schenken? Dagegen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
"Jede stationierende Vertragspartei kann im Benehmen mit den anderen Vertragsparteien durch schriftliche Anzeige unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren von diesem Abkommen zurücktreten. Die Bundesrepublik kann dieses Abkommen im Benehmen mit den anderen Vertragsparteien in bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien durch schriftliche Anzeige unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden."
Im Benehmen mit den anderen Vertragsparteien. Was die wohl sagen würden ?(
Es klingt zugegebenermaßen schön und einfach. Ich würde es aber nicht darauf ankommen lassen. Die Wirksamkeit der Klausel würde sich aber erst in einem solchen Falle beweisen oder eben widerlegen lassen, da ich nicht der Chef bin hier, und das Abkommen nicht kündigen kann, muss ich Dir in dem Falle den Beweis tatsächlich schuldig bleiben.
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