was sagst du dann dazu?[Links nur für registrierte Nutzer]2011 hat die Mitarbeiterin laut einer Aufstellung des Ministeriums 40 Urlaubstage und 26 Tage Freizeitausgleich für geleistete Überstunden in Anspruch genommen.
leider wird nichts über ihr Einkommen verraten! Es dürft wohl auch knapp über dem Mindestlohn liegen!