Aus den Seiten der NPD Berlin wurde jetzt diese Strafanzeige gegen den Senat Berlin und die Berliner Bezirksbehörden veröffentlicht.
Auszug:
"Herrn
Generalstaatsanwalt
Beim Landgericht Berlin
Turmstr.91
10559 Berlin
Strafanzeige
gegen die Senats- und Bezirksbehörden Berlins
Roma aus den Balkanländern, insbesondere Rumänien und Bulgarien, können als Touristen unser Land bereisen, aber sie haben weder Arbeitsrecht, Wohnrecht, Bleiberecht und schon gar kein Anrecht auf Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Hartz IV und Krankenschutz. Ein Schulbesuchsrecht gibt es damit ebenfalls nicht.
Dennoch unterlaufen Senat und Bezirksämter die Rechtslage und öffnen über unser liberales Gewerberecht dieser Volksgruppe den Weg in das Sozialsystem.
Vorangegangen ist Bezirksbürgermeister Buschkowski.
Schon seit vergangenem Jahr betreibt er mit Geld, neu eingestelltem Lehrpersonal und der Unterstützung bei der Wohnungssuche trotz fehlender Rechtsgrundlage und katastrophaler Finanzlage des Bezirks die dauerhafte Ansiedlung.
Seine Bildungsstadträtin Franziska Giffey leistet tatkräftige Unterstützung. Sie organisiert den massenhaften Zugang sprachunkundiger, an keinen regelmäßigen Schulbesuch gewöhnter Kinder an die Bildungseinrichtungen. Wenn Neuköllns Schulen das auch noch verkraften, müssen dort geradezu paradiesische Zustände herrschen.
Unser Staat erdreistet sich, die Einrichtung von Briefkastenfirmen bis nach Lichtenstein und die Schweiz zu verfolgen, und nimmt dabei zwischenstaatliche Irritationen in Kauf. Gleichzeitig ein noch schlimmeres, semikriminelles Treiben in unserer Stadt zu genehmigen, lässt an der rechtstaatlichen Praxis zweifeln und nur den Schluss zu, dass die Politik hier systematisch eine neue Volksgruppe ansiedeln will.
Seit Jahrzehnten klagen Einwanderer über die Nichtanerkennung ihrer beruflichen Zeugnisse. Doch im Falle der Roma gibt es offenbar weder Befähigungs- noch Bedürfnisüberprüfungen. Wenn, wie der Tagesspiegel berichtet, allein im März dieses Jahres in Neukölln 2400 Gewerbe und in einem einzigen Mietshaus bis zu 100 Gewerbe angemeldet werden, dann kann es sich nur um Schein- oder Briefkastenfirmen handeln.
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Es entspricht dem „Demokratieverständnis“ unserer politischen Elite, den Souverän und betroffenen Bürger in solchen existenziellen Fragen weder vorab zu informieren, geschweige denn sein Einverständnis einzuholen.
Insgesamt erfüllt die Ansiedlungspolitik von Roma durch die Hintertür des Gewerberechts den Tatbestand
der Untreue nach § 266 StGB,
des Hochverrats nach § 81, Absatz 1, Nr. 2 StGB. Vergleiche dazu Otto Uhlitz, früher Staatssekretär für Justiz in Berlin, in „Aspekte der Souveränität“, Arndt-Taschenbuch 1987, Seite 86/87, und
der Verletzung des Haushaltsrechts."
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