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Thema: grundrechtskonformen Rechtsraum

  1. #1
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    Standard grundrechtskonformen Rechtsraum

    Niemand darf weder für das Eigentum, noch für die Schulden bzw. Gläubiger Anderer per Gesetz zuständig erklärt werden. Keine öffentl. Mittel dürfen daran geknüpft werden.
    Daraus resultieren klare, marktwirtschaftlich angelegte betriebl. Vertragsgegenstände, die von ihren Nutzern gegen Usergebühren mit der Managementvorgabe des user value (analog dem shareholder value) individuell leistungsadäquat genutzt werden können und deren damit erzielte Wertschöpfung leistungsgerecht verteilt wird. An die Stelle einer "aktiven Arbeitsmarktpolitik" hat also eine aktive Wertschöpfungspolitik zu treten.
    Der Rechtsraum hat den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit Subjekt, also Zweck seiner Wertschöpfung ist.
    Grunderkenntnis: der Sozialstaat ist eingeführt, einer demokr. Entwicklung das Wasser abzugraben. Er ist daher zu 95 % und der ihn umsetzende und mittels rein jur. Personen zwangsfinanzierte sog. angebl. "öffentl. Dienst" um mind. 80 % abzubauen.

    vG
    pV

  2. #2
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard

    8o




    Was willst du uns mit diesem echt schwer verständlichen Text sagen ?




    Gruss von der Würfelqualle

  3. #3
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    Hallo Würfelqualle, ich sage das, was ich schreibe. Die "Arbeits"- und "Sozial"-"Gesetzgebung" ist grundrechtswidrig, da sie Betriebslose als für das Eigentum und für die Schulden Anderer verantwortlich erklärt.
    Zentral geht es um betriebl. Wertschöpfung, also um die Differenz zwischen betriebl. out- und input - und zwar OHNE Löhne. Die Wertschöpfung ist mental leistungsadäquat zu erwirtschaften und leistungsgerecht zu verteilen. Dafür werden Nutzungsgebühren bezahlt. Genutzt werden staatsferne, selbsteignende, unveräußerliche, abgabenfreie, vernetzbare und marktwirtschaftlich angelegte rein jur. Personen. Damit ist der Souverän Subjekt, also Zweck der Wertschöpfung und kein marginalisierbarer Kostenfaktor seiner Arbeit. So ist immer weiter zunehmende Rationalisierungseffizienz auf immer breiter gestreute Schultern verteilbar.
    Das ist zumutbarkeitsrechtlich grundrechtskonform und marktwirtschaftlich effizient.

    vG
    pV

  4. #4
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Ich muss dir ehrlich sagen, das mir deine Mitteilungen zu hoch sind. Wirtschaftskunde war nicht gerade mein Lieblingsfach in meiner Ausbildung zum Bürokaufmann.

    Mich kannst du zu Themen wie Geschichte, oder zu Tauchen fragen. Zum Thema Geographie kann ich auch noch beitragen. Aber dein Threadbeitrag entzieht sich meiner Interessenbildung und somit kann und will ich dazu nichts beitragen, weil ich mich sonst wegen Unwissenheit lächerlich mache.

    Aber die Interessenverteilung ist in diesem Forum breit gefächert und somit findest du bestimmt irgendeinen, der dir qualifizierte Antworten auf dein Anliegen geben kann.



    Gruss von der Würfelqualle

  5. #5
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    In diesem thread gehts um Wirtschaft und Finanzen, also um Wertschöpfung.
    Und generell hat sich der Staat als grundlegender Vertragsgegenstand des Rechtsraums in der vollständigen positiven, also grundrechtskonformen Individualitätsausprägung Aller selbst zu erbringen.

    Dazu gehören sicher auch Tauchen und Reisen - da das keinesfalls gegen die Grundrechte verstößt und damit z.B. niemand per Gesetz zum Taucher oder Reisenden erklärt wird ;-)

    "zu hoch" ist bei mir wirklich rein gar nix. Unsere Grundrechte sind sicher von grundlegendem Interesse und sollen ja wohl gerade verhindern, sich dadurch lächerlich zu machen, indem man grundrechtswidrige Gesetze akzeptiert.

    Viel Spaß mit Tauchen und Geographie
    pV

  6. #6
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard

    Ich eigne mir Wissen zwangsweise ( Schule, Ausbildung ) an.
    Ich eigne mir Wissen interessenhalber ( Studium, Hobby, Volkshochschule ) an.

    Das meinte ich damit.


    Gruss von der Würfelqualle

  7. #7
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: grundrechtskonformen Rechtsraum

    Es hat sich nichts geändert.
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: grundrechtskonformen Rechtsraum

    Odin versteht natürlich, worum es geht.

  9. #9
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    Standard AW: grundrechtskonformen Rechtsraum

    Arbeiten ist anbieten.
    Nachfrager bezahlen alles.
    Kaufkraftmaximierung per Erwerbsphase ist herzustellen.
    Dazu haben teamfähige Managements vernetzungsoptimierte Gruppenintelligenz zu moderieren.
    Der Profit ist damit mental leistungsadäquat zu generieren und leistungsanteilig abzuschöpfen.
    Es erfordert eine AnbieterRechts- und -AbgabenOrdnung, flankiert von aktiver Wertschöpfungspolitik für vollwertige Marktteilnahme per Erwerbsphase.
    Es gibt verflochtene rel. anonyme Finanzkonglomerate ohne jede Erfordernis von InhaberArbeit.
    Genau deswegen können Managements user value völlig analog schareholder value herstellen, sich dafür von den usern quartalsweise entlasten lassen.
    Für neurale Plastizität vernetzungsoptimiert moderierter Gruppenintelligenz.
    ET/NT hat nicht arbeitnehmer-versaut, sondern netzwerk-optimierend zu sein.
    "Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen. Dafür müsste die weltweite Gesellschaft allerdings zur Vernunft kommen." Joseph Weizenbaum
    GmbHler sind RufmordGift, Arbeitsverträge sind Pest, Arbeitsrichter verhöhnen SozialstaatsOpfer.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von henriof9
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    Standard AW: grundrechtskonformen Rechtsraum

    Zitat Zitat von politisch Verfolgter Beitrag anzeigen
    Niemand darf weder für das Eigentum, noch für die Schulden bzw. Gläubiger Anderer per Gesetz zuständig erklärt werden. Keine öffentl. Mittel dürfen daran geknüpft werden.
    Daraus resultieren klare, marktwirtschaftlich angelegte betriebl. Vertragsgegenstände, die von ihren Nutzern gegen Usergebühren mit der Managementvorgabe des user value (analog dem shareholder value) individuell leistungsadäquat genutzt werden können und deren damit erzielte Wertschöpfung leistungsgerecht verteilt wird. An die Stelle einer "aktiven Arbeitsmarktpolitik" hat also eine aktive Wertschöpfungspolitik zu treten.
    Der Rechtsraum hat den Nutzen des gesamten Souveräns zu bezwecken, der damit Subjekt, also Zweck seiner Wertschöpfung ist.
    Grunderkenntnis: der Sozialstaat ist eingeführt, einer demokr. Entwicklung das Wasser abzugraben. Er ist daher zu 95 % und der ihn umsetzende und mittels rein jur. Personen zwangsfinanzierte sog. angebl. "öffentl. Dienst" um mind. 80 % abzubauen.
    vG
    pV
    Also das " Fettgedruckte " habe ich zwar verstanden, aber der Zusammenhang ist mir noch nicht ganz klar. Ich sehe darin eher einzelne Aspekte, welche es mit Recht zu kritisieren gilt.
    Eine Frau macht niemals einen Mann zum Narren;
    sie sitzt bloß dabei und sieht zu, wie er sich selbst dazu macht.


    Leb in der Vergangenheit, wenn du traurig sein willst. Leb in der Zukunft, wenn du ängstlich sein willst.
    Und wenn du glücklich sein willst, dann genieß den Moment.


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