Darauf habe ich gewartet.
Genau das ist es nicht.
Es geht um einen konkreten Fall, ein Blogger hatte diese Beleidigung gewählt, die Staatsanwaltschaft hatte ihn dann wegen Gotteslästerung zur Anklage gebracht.
Und diesen Tatbestand sah die Richterin, wie sie auch darlegt, (zurecht, wie ich finde) nicht erfüllt. Beleidigung, ja! Auch laut Richterin.
Aber keine Störung des öffentlichen Friedens durch Gotteslästerung.
Ich sag ja, der verlinkte Artikel ist polemischer Dreck, der den ganzen Sachverhalt falsch rüber bringt.