Pressemitteilung des Christoferuswerks vom 14. Februar 2012
[Links nur für registrierte Nutzer]Die katholische Kirche darf laut aktuellem Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als "Kinderficker-Sekte" beleidigt werden.
Katholische Christen sind demnach Mitglieder einer Kinderf...-Sekte - und der Papst wäre Chef einer kriminellen Vereinigung.
In Deutschland ist es verboten, Glaubensbekenntnisse, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen öffentlich zu beleidigen. Strafbar ist die Beleidigung allerdings nur dann, wenn sie zudem „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. Das steht in § 166 StGB.
Aufgrund von jenem § 166 StGB hatte die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen den Betreiber einer Internetseite erhoben, der die Römisch-Katholische Kirche eine „Kinderficker-Sekte“ genannt hatte. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah darin keine strafbare Beleidigung.
Es stört also nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten den „öffentlichen Frieden“ nicht, wenn ein Drittel der deutschen Wohnbevölkerung und jeder sechste Mensch auf Erden als Mitglieder einer „Kinderficker-Sekte“, dann also wohl auch als „Kinderficker“, bezeichnet werden.
Den Islam dürfen wir als was.......................... bezeichnen?