Sinn und Zweck von Zuwanderung
- Integration als Pflicht.
- Zuwanderung nur nach Bedarf von Fachkräften.
- Einwanderung nur mit festem Arbeitsvertrag sowie Sicherstellung der Lebenshaltung bei Arbeitslosigkeit.
- Für die ersten 10 Jahre keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
- Keine Alimentierung auf Kosten der Gemeinschaft.
- Ab,- bzw. Ausweisung bei Straftaten jeglicher Größenordnung innerhalb der ersten 10-20 Jahren,
- danach eine Bewährungsdauer, angemessen der Straftat.
- Keine doppelte Staatsbürgerschaft.
- Deutscher frühestens nach 10 Jahren bei angemessenen Lebenswandel.
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