Sinn und Zweck von Zuwanderung
  1. Integration als Pflicht.
  2. Zuwanderung nur nach Bedarf von Fachkräften.
  3. Einwanderung nur mit festem Arbeitsvertrag sowie Sicherstellung der Lebenshaltung bei Arbeitslosigkeit.
  4. Für die ersten 10 Jahre keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
  5. Keine Alimentierung auf Kosten der Gemeinschaft.
  6. Ab,- bzw. Ausweisung bei Straftaten jeglicher Größenordnung innerhalb der ersten 10-20 Jahren,
  7. danach eine Bewährungsdauer, angemessen der Straftat.
  8. Keine doppelte Staatsbürgerschaft.
  9. Deutscher frühestens nach 10 Jahren bei angemessenen Lebenswandel.


[Links nur für registrierte Nutzer]