Zitat von
Houseworker
Immer wieder schön zu lesen, daß sich dieses Pack auf unsere Kosten hier einrichtet und zum Dank die Sau rausläßt.
Leider kann man dieses Pack derzeit nicht mal abschieben, weil die damalige Rot-Grüne-Regierung das Staatsbürgerschaftsrecht "reformiert" hat!
Vom Abstammungsprinzip in das Geburtsortsprinzip!!!
Das Geburtsortsprinzip
Erstmalig in der deutschen Rechtsgeschichte wurde im Staatsbürgerschaftsrecht das Abstammungsprinzip ("jus sanguinis") durch Elemente des Geburtsortsprinzips ("jus soli") ergänzt. Abstammungsprinzip heißt: Ein Kind erhält bei der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn es einen deutschen Vater oder eine deutsche Mutter hat - dies bleibt auch so. Geburtsortsprinzip heißt: Ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, erhält neben der Staatsangehörigkeit seiner Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist unter anderem, dass zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und über eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt.
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Bedankt Euch bei den Rot-Grünen für das Geschenk! :knie: