Soweit sind wir schon, dass der Einschulungsgottesdienst in einer Gelsenkirchener Grundschule in der Moschee abgehalten wird.
Begründung :
In der Antwort der Verwaltung heißt es wörtlich, dass man die Einladung zum Einschulungsgottesdienst in die Moschee gern angenommen habe, „zumal die für den Religionsunterricht angemeldeten christlichen Kinder für einen eigenen Gottesdienst nicht ausreichten.“
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