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Thema: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

  1. #211
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Zitat Zitat von Houseworker Beitrag anzeigen
    hä??? Wenn ich hierzuforum einen Link setze, bin ich ein Penner? Dankeschön!
    Entschuldigung. Ich meine nicht Dich, sondern die Deppen, die 1000 € zahlen wollen.

  2. #212
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Als Unternehmer hatte ich schon öfter in der Vergangenheit Post von Abmahnanwälten im Briefkasten.

    Also was ist zu tun? In diesem Fall speziell......

    1.) Alle Angaben, Personalien und natürlich auch den Vorwurf des Abmahnanwaltes prüfen lassen (Polizei-Adresse/Gericht-Interna) und sofort reagieren und/oder zum örtlichen Gericht oder einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht gehen, oder durch eine Gerichts-Fachkraft diese Post zunächst beantworten helfen lassen.

    Kostet wenig, aber zumeist bekommen solche Anwälte im Nachgang dann noch Post von ihrer Anwaltskammer. Danach zieht Ruhe ein, meistens für immer!

    2.) Treffen Sie aber wie ich auf einen Sturkopf von Abmahnanwalt der es wissen will mit seinem Verdienst, weil - manche leben nur noch davon, und sie trotz allen Bemühens geldlich belangen will, sie aber diesen Vorwurf 100%-tig nicht bestätigen können ziehen sie alle Register und antworten diesen in etwa so.

    3.) Ich habe den letzen Abmahn-Anwalt nur geantwortet, dass er sich bitte sehr intensiv auf den bevorstehenden Prozess vorbereiten möchte und ihn zugleich mitgeteilt, dass ich gleich mehrere Anwälte für Internet-u. Vertragsrecht mit der Klärung seines Vorwurfs gegen mich beauftragt habe. Ich habe ihn auch mitgeteilt, das er noch persönlich Post von diesen Anwälten bekommt, die da sicher noch viele Fragen vorweg beantwortet haben möchten, was die Beweislage anbetrifft.

    Und zum Schluss habe ich nur so nebenbei angemerkt, welcher Schaden nur mir entsteht, sollte es zur Verhandlung kommen bezüglich Reisekosten, Verdienstausfall, entgangener Geschäftsausfall und wie es sich mit der Berechnung der Kosten verhält für die Partei, die ihre Forderung nicht eindeutig belegen, nicht 100%-tig nachweisen kann und letztlich die Prozesskosten alleine zu tragen hat.

    (Bei etwas über 15 T€ habe ich es bei den ersten 2 Verhandlungen belassen, nur so als Kosten-Forderungs-Voranschlag zur Kenntnisnahme durch den Kläger. Natürlich mit Stempel vom Steuerbüro und Anwaltskanzlei drauf, als bestätigt und glaubwürdig, sollte ich meine Unternehmung für diese Zeit geschäftlich schließen müssen.) Die Anwälte die mich vertreten, würden, natürlich unabhängig ihre Leistungen noch zusätzlich in Rechnung stellen, als Vorabinfo für spätere Nachfragen.

    Ich bekam selbst hiernach noch Post, aber die war schon richtig nett, wobei sich dieser Abmahnanwalt fast "flehentlich" entschuldigte und dies mit einem anderen Vorfall, den er gerade bearbeitet, nun in Verbindung brachte.
    Hiernach habe ich dem Abmahnanwalt eine Rechnung von mir für meine Kosten schriftlich per Einschreiben zugesandt. Einschreibekosten, nachgewiesener Einkommensausfall durch berechnete geschäftliche Abwesenheit und Fahrkosten. Zusammen waren es ca. knappe 300 €, die dieser dann später zuerst nicht gleich zahlen wollte.

    Hiernach gab ich ihn 14 Tage Zeit (1.+2.Mahnung) darüber nachzudenken um zu einer Entscheidung seines Handeln zu kommen, den mir daraus entstandenen Schaden zu ersetzen - ich anderenfalls gegen ihn gerichtlich antreten würde, um zu meinen Recht zu kommen. Genügend Beweismaterial lag ja vor.
    Er hat gezahlt und als ich ihn anrief und mich bedanken wollte, hat mir dieser sogar noch telefonisch gedroht. Als ich ihm am Telefon sagte, was meinen sie wer hier neben mir sitzt - mithört und mitschneidet, war Ruhe - bis heute!

    Sicher für den Normalbürger und schwache Gemüter geht so etwas schon an die Nerven, aber der Kläger ist immer in der Beweispflicht. Wer sich sicher ist keine Schuld zu haben, kann den Abmahnanwalt über die Klinge springen lassen bis Vernunft einzieht!

    Man sollte wissen, dass die Anwaltskammern selbst gegen diese Machenschaften vorgehen, um ihren Ruf zu wahren und um nicht selbst in solche Auseinandersetzungen mit hinein gezogen zu werden.

    Keine Angst bei Drohungen von Abmahnanwälten, wenn man unschuldig ist. Geben sie stattdessen volle Breitseite zurück und lassen ihrebn Gegenpart wisen, wie sehr sie sich auf eine Verhandlung vor Gericht freuen!
    Abmahn-Anwälte sind auch nur Menschen die versuchen Geld zu verdienen und ihren Kaffee kochen die auch nur mit Wasser. Es stimmt - einige - die Knallharten - leben allerdings nur noch davon.

  3. #213
    Aufklärer der Aufklärung Benutzerbild von zoon politikon
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Zitat Zitat von Thomas1734 Beitrag anzeigen
    Sicher für den Normalbürger und schwache Gemüter geht so etwas schon an die Nerven, aber der Kläger ist immer in der Beweispflicht. Wer sich sicher ist keine Schuld zu haben, kann den Abmahnanwalt über die Klinge springen lassen bis Vernunft einzieht!
    Das hat die Oma, die für das Runterladen eines Hooliganfilms ohne Internetanschluss verurteilt wurde, auch gedacht!

    Die deutschen Richter verhöhnen das Volk, das ihnen ihr Gehalt zahlt - oder es zahlt jemand anderes, was ich schon lange im Verdacht habe.
    CF

  4. #214
    GESPERRT
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Hallo zoon politikon ,....

    Ich hätte nie gedacht, mit welchen geistigen Qualitäten Sie hier im Forum unterwegs sind. Lesen Sie eigentlich noch was Sie selbst schreiben?

    So ein Quatsch, so ein Müll, so ein geistiger Dünnpfiffff:...."Das hat die Oma, die für das Runterladen eines Hooliganfilms ohne Internetanschluss verurteilt wurde, auch gedacht! Die deutschen Richter verhöhnen das Volk, das ihnen ihr Gehalt zahlt - oder es zahlt jemand anderes, was ich schon lange im Verdacht habe."


  5. #215
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Nochmal:

    Warum für viel Geld einen Anwalt bemühen?

    1. Das Schreiben des Abmahnanwalts einfach ignorieren.

    2. Wenn man sich zu sehr genervt fühlt, das Schreiben des Abmahnanwaltes kopieren und mit einer vorformulierten, im Netz downloadbaren Strafanzeige an den Staatsanwalt schicken.



    Etwa so:

    Dieter Deutschmann
    Y-Straße 1

    11111 -A-Stadt


    An die
    Staatsanwaltschaft X-Stadt

    Gerichtsplatz 1
    0815 X-Stadt


    Strafanzeige


    Am 01.01.2012 erhielt ich das als Kopie beiliegende Schreiben der Kanzlei XY in dem ich aufgefordert werde, xxx,yy€ zu zahlen.


    - Ich habe keinerlei vertragliche Beziehungen mit der im Schreiben genannten Firma XYZ. Die angebliche Forderung ist nichtig und könnte einen Betrug darstellen.

    - Es kann davon ausgegangen werden, daß die Kanzlei XY sich meine Adresse unter Mißachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beschafft hat.

    - Durch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahren soll offenbar Druck im Sinne einer Nötigung auf mich ausgeübt werden.

    - Sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die im Schreiben genannten Gebühren vor?

    - Da die Mahnung nicht unterschrieben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Kanzlei gewerbsmäßig derartige Mahnungen verschickt.




    Es wird um schriftliche Bestätigung , Mitteilung des Aktenzeichens und etwaige Sachstandsmitteilungen gebeten.

    Mit freundlichen Grüssen




    Ach ja, ein etwas umformuliertes Schreiben an die zuständige Anwaltskammer des Sitzes der Abmahnkanzlei schicken.

  6. #216
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Post vom Abmahnanwalt - Was tun?

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Nochmal:

    Warum für viel Geld einen Anwalt bemühen?

    1. Das Schreiben des Abmahnanwalts einfach ignorieren.

    2. Wenn man sich zu sehr genervt fühlt, das Schreiben des Abmahnanwaltes kopieren und mit einer vorformulierten, im Netz downloadbaren Strafanzeige an den Staatsanwalt schicken.



    Etwa so:

    Dieter Deutschmann
    Y-Straße 1

    11111 -A-Stadt


    An die
    Staatsanwaltschaft X-Stadt

    Gerichtsplatz 1
    0815 X-Stadt


    Strafanzeige


    Am 01.01.2012 erhielt ich das als Kopie beiliegende Schreiben der Kanzlei XY in dem ich aufgefordert werde, xxx,yy€ zu zahlen.


    - Ich habe keinerlei vertragliche Beziehungen mit der im Schreiben genannten Firma XYZ. Die angebliche Forderung ist nichtig und könnte einen Betrug darstellen.

    - Es kann davon ausgegangen werden, daß die Kanzlei XY sich meine Adresse unter Mißachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beschafft hat.

    - Durch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahren soll offenbar Druck im Sinne einer Nötigung auf mich ausgeübt werden.

    - Sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die im Schreiben genannten Gebühren vor?

    - Da die Mahnung nicht unterschrieben ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Kanzlei gewerbsmäßig derartige Mahnungen verschickt.




    Es wird um schriftliche Bestätigung , Mitteilung des Aktenzeichens und etwaige Sachstandsmitteilungen gebeten.

    Mit freundlichen Grüssen




    Ach ja, ein etwas umformuliertes Schreiben an die zuständige Anwaltskammer des Sitzes der Abmahnkanzlei schicken.
    Auf Grund der rechtlichen Wirkung eine gute Möglichkeit, da die Staatsanwaltschaft gezwungen ist, jeder Anzeige nachzugehen. Das bedeutet, das der Anwalt ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommt, mit der Aufforderung zu Klärung der Sachlage. Abzockanwälte schreckt so etwas ab, da der damit verbundene Aufwand sich nicht mehr rechnet.
    Das Schreiben ist auch so effizient formuliert, das es keinen Angriffspunkt hat, den man als ungerechtfertigte Anzeige auslegen kann.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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