Nur ein paar Fragen wären zu stellen:
Hat ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß des Bundestages nicht durchaus Rechte , die über das höfliche und sogar Zeitvorgaben von Wochen (zum Duschen und Umkleiden des Geladenen ? Oder noch Zeit zu geben Akten zu frisieren?) gebende Laden von "Zeugen" hinausgehen?
Hätte so ein Ausschuß ,bei Vorliegen hinreichenden Tatverdachte in schwerwiegenden Fällen , nicht auch das Recht , beispielsweise
ohne Zeitvorgabe binnen Stunden mittels dann im Auftrage vorgehender Staatsanwaltschaften und Polizeien Haussuchungen vorzunehmen,Akten und Computer und Dateien zu beschlagnahmen, Safes öffnen zu lassen und Unterlagen beschlagnahmen zu lassen usw.?
Wären binnen Stunden auf Initiative solchen Untersuchungsausschusses nicht auch Festnahmen ,Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr, Beugehaft wegen Aussageverschleppungen usw. rechtlich möglich?
(In USA ist das m.W.so -da haben solche Ausschüsse des höchsten Gremiums des Staates,des Parlamentes, solche Rechte wenn sie in wichtigem Falle "verscheißert" werden von "Zeugen".)
Hat nicht die Bundespolizei ,haben nicht die Länderpolizeien Abteilungen zur Ermittlung gegen eigene innerpolizeiliche etwaige Täter?
Sind deutsche Untersuchungsausschüsse zu schwerwiegenden Straftaten in der Bundesrepublik zahnlos ?
Oder wollen die Mitglieder solcher Ausschüsse etwaig gar nicht die ihnen womöglich sogar zustehenden erheblichen Rechte nutzen gegen Beamte und hoheitlich tätige Sicherheitsorgane?
Der Verf. fragt .
Zudem: Für jeden Staatsbürger besteht die Pflicht, bei zufälliger Gewahrwerdung von schweren Straftaten - z.B.: man wird unentdeckter Ohren-und Augenzeuge,z.B. in der Eisenbahn ,wenn sich Täter zu einem Kapitalverbrechen verabreden - dieses Wissen den zuständigen Sicherheitsorganen ,schlicht: auf dem nächsten Polizeirevier, zu melden.
Beamte sind auch Staatsbürger.
Das etwaige Nichtmelden von dienstlich im Amte zur Kenntnis gelangten wichtigen Infos zu Morden ,etwa wegen einer angebl. Geheimhaltungspflicht oder "dem Großen Ganzen der Gesamtaktion " ff., kann doch kein Argument sein bei Kapitalverbrechen.
Da ist doch jedermann -und eben auch Beamte in Sicherheitsorganen (die gerade,die kennen ja den jeweiligen Laden,die Interna, - und die Rechtslage!) - verpflichtet, es ist die
geradlinige Pflicht , (und kein anrüchiges
"whistleblowing"; es war auch bei Assange und dem Soldaten Manning kein "whistleblowing" ,sondern geradlinige Pflicht!!) von jedermann, solches zu melden.
Ist derlei ,weil in Behörden und Ämtern und Polizeien selbst vorhanden, zu finden und besteht die schlüssige Annahme, dass derlei Meldung nicht weiter verfolgt würde (etwa durch Vorgesetzte unterdrückt würde aus Korpsgeist oder weil selbst verwickelt ff.) -dann muß der pflichtgetreu handelnde Bürger/Beamte seine Pflicht (!!) über die Medien,über Zeitungen tun!
Und wenn das so wäre, dass einigen dieser Leute derlei Nichtmelden,Unterdrücken von Meldung,Pflichtwidrigkeit im Handeln usw. etwaig vorzuwerfen wäre - ja dann wären doch nicht höfliche Ladungen und mehrwöchige Zeitvorläufe das Handwerkszeug der Aufklärer ,sondern binnen Stunden dann von den Aufklärern ausgehend dann Haussuchungen, Verhinderung von Verdunkelung und Beweismittelunterdrückung durch U-Haft bei hinreichend Verdächtigen, Beschlagnahme von Unterlagen und Behältnissen jeder Art usw. durch unbestechliche Beamte der Bundespolizei (dafür ist sie da -Leute, Bankräuber fangen die Länderpolizeien!) das einzig wirksame Handwerkszeug zur Aufklärung.
Wie gesagt: Das ist als Frage formuliert,Verf. ist da unsicher ,was der Untersuchungsausschuß alles darf. An sich darf der mehr ,als manche Leute ahnen! Vielleicht wollen die Parteileute im Ausschuß nicht so recht?
Unterstellt sie dürften und sie würden - und es würden zum Abschluß nach Riesenskandal und Prozessen gegen überführte verbeamtete Täter aus Diensten,Polizeien und Ministerialbürokratien usw.,einige vielleicht harte Urteile gesprochen,- man könnte wegen der abschreckenden Wirkung darauf wetten, dass nicht nur die Bediensteten in den involvierten Behörden und Ämtern ,sondern auch in anderen Ämtern und Behörden so arbeiten würden und aufs Jota sich an alle Vorschriften hielten und (wieder) dem Bürger dienen würden über viele Jahre lang ,so als ob der leibhaftige König von Preussen ,der "Soldatenkönig" mit seinem Gehstock hinter denen her wäre. (Der Vater des alten Fritz prügelte schon mal pennende oder in die Tasche wirtschaftende Beamte,die er persönlich erwischte bei Inspektionen, mit seinem Gehstock!)
Es kann nicht sein , dass eine augenscheinliche Fronde aus Beamten aus Diensten,Polizeien,Ministerialbürokratie ihre eigenen Minister und vor allem das Paralament und seine Ausschüsse -also den Bürger der die da hingewählt hat,Herrschaften!- am Nasenring führen und ihr verfahrenstricksendes Wesen treiben mit denen.
Natürlich hat so ein Ausschuß solche Rechte -er muß sie nur anwenden und die Sauställe ausmisten!
Wenn das geschehen wäre-erst dann kann man substantiell darüber nachdenken, welchen Dienst man für das Inland nun wie strukturiert,oder meinethalben auch ihn abschafft. Vorher -ohne
Auszumisten- ist jede Debatte über diese Dienste und Organe witzlos.Der augenscheinlich existierende "Schmutz" der jetzigen würde ja mit in jede noch so schöne Neukonstruktion überführt!