Rolf Sagt:
07/04/2012 um 17:55
Ich vermisse die eigentliche Begründung für das “kontrollierte Abtauchen lassen” des NSU im Jahr 1998, den Schutz der Abgetauchten durch das LfV Thüringen und Sachsen vor dem Zugriff der Polizei zwischen 2000 und 2002, und den Abbruch der “Operation Rennsteig” durch 4 Dienste im Jahr 2003.
Warum das alles damals?
Nun, es würde Ihnen “wie Schuppen aus den Haaren” fallen, wenn sie sich mal bei Wiki über das NPD-Verbotsverfahren informieren würden. Antrag Jan 2000 beim BVG gestellt, Antrag abgelehnt “wegen zu vieler V-Leute in der NPD” April 2003.
Na, dämmerts, oder ist das nicht genehm?
Der NSU war samt Unterstützerumfeld nichts anderes als ein vom VS erschaffenes “Rechtes Terrornetzwerk” mit V-Leuten.
3 von denen wohnten in Zwickau… und genau DIESE Akten hat das BfV am 11.11.2011 geschreddert.
Darum musste Fromm zurücktreten, und der Thüringes LfV-Chef Sippel ebenfalls.
Und wenn das so ist, und die 3 vom NSU die ganze Zeit unter V-Mann/Geheimdienstkontrolle standen, wie Sie es ja sehr klar dargestellt haben, und ich stimme dem zu(!!!), dann erklären Sie doch dem staunenden Publikum mal, wie in dieser Zeit der totalen Überwachung diese Terroristen die “Dönermorde” begangen haben sollen.
Da bin ich aber mal gespannt.