Der am 25. Juni ergangene und am Dienstag bekannt gewordene Beschluss des Senats, Wohlleben in der Untersuchungshaft zu belassen, liest sich fast schon wie ein Schuldspruch. Mehr als ein Jahr nach Beginn des Prozesses kommen die Richter in ihrer vorläufigen Bewertung zu dem Schluss, der dringende Tatverdacht gegen Wohlleben habe sich „bislang vor dem Hintergrund des in der Anklageschrift dargestellten, wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen bestätigt“. Das wird die Bundesanwaltschaft als Etappensieg verbuchen.
Ralf Wohlleben schweigt im ProzessDie Richter halten das Geständnis von Carsten S. für glaubwürdig. „Das Beweisergebnis der Hauptverhandlung stützt bislang die Angaben des Angeklagten“, heißt es im Beschluss. Der Strafsenat geht auch davon aus, dass der Angeklagte bereits im Februar 2012 gegenüber der Polizei den Waffentyp Ceska 83 „mit hoher Wahrscheinlichkeit identifiziert hat“. Aus dem Geständnis von Carsten S. ergibt sich für die Richter der dringende Verdacht, Wohlleben habe es „zumindest billigend in Kauf genommen, dass die auf seine Veranlassung besorgte Pistole Ceska 83 zur Tötung von Menschen aus ideologischer Motivation eingesetzt werden würde“.