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Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!
Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!
Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.
@Nereus: Hilfe! Du hattest mal so eine tolle Aufstellung über die Verurteilungen von Böhnhardt gemacht. Kann sie absolut nicht mehr finden.
Ich habe folgendes Problem:
Buch „Heimatschutz“ S. 177Er muß am 13. Juni 1996 vor dem Amtsgericht erscheinen. Die Aktion Rudolstadt, als er mit den anderen Eier und Flugzettel geworfen hat und mit einem Gürtel samt Reichsadler…..erwischt wurde, kommt wieder auf den Tisch. Vor allem der Fund in seinem Zimmer, die Laser Zieleinrichtung….
PUA-Bericht . 79Am 13. Juni 1996 wurde Böhnhardt vom Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Jena unter Einbeziehung des Urteils vom 6. Dezember 1993 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Hiergegen legte Böhnhardt Berufung ein. In der Berufungsverhandlung am 19. Dezember 1996 wurde das Verfahren – aus nicht näher bekannten Erwägungen – nach § 153 Absatz 2 StPO (Geringfügigkeit) eingestellt.
S. 243Wie in einer Zeitschleife muss sich Böhnhardt vorgekommen sein: wie vor einem Jahr sitzt er wieder vor dem Amtsgericht…..Die Einstellung des Verfahrens aus dem Vorjahr in letzter Sekunde wird mit keinem Wort erwähnt – als hätte der jetzige Richter davon nie erfahren.
Buch „die Zelle“ S. 134Thaut ist kein Szenenanwalt, aber er hat in der Vergangenheit bereits Rechtsradikale verteidigt, so auch Böhnhardt in seinem letzte Verfahren 1997
Buch „Heimatschutz“ S. 262Die Berufungsverhandlung für Uwe Böhnardt ist für den 16. Oktober am Landgericht Gera terminiert …..Zudem hat Böhnhardt einen neuen Anwalt, nicht mehr den, der ihm vor einem Jahr gemeinsam mit Richter Neidhardt vor dem Gefängnis bewahrt hat. Sogar das Regional-Fernsehen hat ein Kamerateam in den Gerichtssaal geschickt.
So wie es aufgeführt ist, gab es beim Puppentorsoverfahren einen anderen Anwalt und so wie es den Anschein hat, einen anderen Richter. Außerdem standen danach gem. Schäfer-Gutachten die Akten nicht zur Verfügung.
Es handelt sich um zwei Verfahren die zusammengelegt wurden. Wegen der Puppe wurde er frei gesprochen. Die angebliche Strafe wegen Volksverhetzung blieb bestehen, 2 Jahre und 3 Monate. Wenn es das oben aufgeführte Verfahren betreffen würde, so hätte er aber nicht verurteilt werden dürfen, da in zweiter Instanz das Verfahren bereits eingestellt war. Das könnte auch erklären, warum das Landgericht Gera Revision gegen das Urteil einlegte. Soweit würde alles aufgehen und es wäre schlüssig, neuer Richter, neuer Anwalt, Akten momentan nicht zugänglich -> also keiner weiß von was oder tut zumindest so.
Und nun gibt es einen Sachverhalt, den ich nicht verstehe.
Schäfer-Gutachten S. 33Auf die Berufung Böhnhardts vom 22.04.1997 wurde er mit Urteil vom 16.10.1997 des Landgerichts – Berufungskammer Gera- bezüglich des Geschehens am 13.04.1996 freigesprochen. Die Verurteilung wegen Volksverhetzung bezüglich des Geschehens am 18.06.1996 blieb bestehen. Er wurde unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts – Jugendschöffengericht – Jena vom 06.12.1993, Az 512 Js 56060/93 zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Das Geschehen vom 13.04. ist die Puppe. Ich finde aber in dem Buch „Heimatschutz“ kein Geschehen vom 18.06.1996. Auch nicht im Abschlussbericht des BIM und anderen Unterlagen.
Ich weiß, es gab da die Sache mit den CD’s, aber da sind ganz viele Widersprüche vorhanden, so dass ich daran kaum glauben kann.
Mal sind es Tonbänder, dann wieder CDs. Bei dem einen sind es die Lieder, bei dem anderen wieder ganz andere. Mal hatte er nur eine einzige CD, dann wieder viele. Bei den einen wollte er sie weiterverkaufen, bei den anderen hatte er sie nur für sich selber aufbewahrt. Deshalb bezweifle ich diese Musik-Story.
Ich brauche Deine Aufstellung.
Die Mehrheit d. Menschen denkt: 'egal, es wird schon so weiter gehen'. Fußball, Shopping, Flirts.... sind wichtiger, als über die Konsequenzen des Handelns im betriebl. u. polit. Alltag nachzudenken oder diese zu analysieren. Der übrig gebliebenen Minderheit waren damit die Hände gebunden. So konnte über viele Jahrzehnte Stück für Stück ein System aufgebaut werden, wo es kein zurück mehr gibt. Die Umverteilung ist bereits vollendet.
Genau lesen, mein Gutester! In der BGH-Schrift steht: Freiverfügbare Clips aus dem Internet, und nicht Sammlungen oder Filme aus dem Laden oder dem Internetshop. Ich habe daher nur das Internet abgesucht und ganze Listen hier, welche Clips ab wann im Internet auftauchten und bei der "NSU-Video-Produktion" benutzt wurden. Bei einigen wurden nur Sprachfetzen abkopiert. So eine hat mir Braini mal genannt.
Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!
Immer noch keine Bilder vom Explosionsort.
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Jeder sollte sich nochmal in Ruhe ansehen, was J. Pohl hier Entlarvendes über die Arbeitsweise des BKA bei der Auswertung der "Beweise" schreibt:
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In Wirklichkeit geht es den "Ermittlern" und dem Gericht doch genauso wie uns. Die harten Tatsachen, den kriminalistischen Kern, bekommt keiner zu sehen. Alle arbeiten mit Fotos, lassen sich Gutachten und Hinweise geben.
Die "Ermittlerin" oben bei Pohl hat "Schwarzpulver" bei Wikipedia recherchiert.
Schließlich befanden sich 2 Kilo in einer Glasdose in der ausgebrannten Zwickauer Wohnung, unversehrt.
Das ist alles keine Realität mehr, das ist ein postmoderner Roman.
Die Drohung die Zusammenarbeit zu beenden, falls der Name des Spitzels bekannt würde?
Amis, Briten oder Israelis?
Oder man denke mal an Martin Wiese und den französischen V-Mann Didier Magnien.
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GLADIO als Überbegriff für einen schwerkriminellen geheimdienstlichen Untergrund passt da immer.
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