Zum Thema gibt es einige sehr gute Beiträge von Michael Andrejewski (NPD) im Landtag MV:
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Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!
Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!
Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.
Zum Thema gibt es einige sehr gute Beiträge von Michael Andrejewski (NPD) im Landtag MV:
Ich habe es dir doch mit aller verfügbarer Wortkunst erklärt.
Aus dir wird nie ein Hobbyprofiler, weil du deine Denke in den Vordergrund stellst.
Du mußt aber wie Edathy denken.
Der denkt, das er unschuldig ist und ohne Not seine bürgerliche Existenz durch die Hausdurchsuchung zerstört wurde.
Das hat er aus seiner Sicht nicht verdient, das war eine juristische Hinrichtung und da will er juristisch rehabilitiert werden.
Und da hat er Recht.
Da du meinem Rechtsverstand nichts abgewinnen kannst, hier der Vorsizende Richter Fischer des Bundesgerichtshof.
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Ein ganz starker Artikel zum Rechtsstaat.
Und klare Kritik am auch von dir beklatschtem Grundsatz des Anfangverdachts ohne Straftat.
Was dann folgende Logik haben würde:Wenn nun aber die, die das Erlaubte tun, "nach kriminalistischer Erfahrung" stets auch das Unerlaubte tun und deshalb, gerade weil sie Erlaubtes tun, vorsorglich schon einmal mit Ermittlungsverfahren überzogen werden müssen, hat die Grenzziehung jeden praktischen Sinn verloren. Strafrechtspraktisch befinden wir uns dann wieder im Zustand von Tombstone zu Zeiten von Wyatt Earp und Konsorten, als die Frage, wer Staatsgewalt sei und wer Räuber, noch offen war: Der vernichtenden Gewalt des Redlichen kann nur entkommen, wer sie freudig begrüßt und aktiv unterstützt. Gerechtfertigt wird dies mit der goldenen Regel aller Stammtische: Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten. Ganz ähnlich sieht man das in [Links nur für registrierte Nutzer].
Um es dann schön auf den Punkt zu bringen:Wenn aber dies das Konzept wäre, nach welchem strafrechtlicher Rechtsgüterschutz zu organisieren ist: dann lebe wohl, Rechtsstaat! Ade, Bürgergesellschaft! Aus den Kulissen träten alsbald, mit gleichem Recht, die Bekämpfer der Korruption, der Gewaltverherrlichung, des Völkermords. Denn kriminalistische Erfahrung zeigt ja auch: Wer als Maschinenfabrikant legale Geschäfte in Tansania oder Venezuela macht, macht allemal auch illegale!
Wer straflose FSK-18-Spielfilme bestellt, in denen Menschen zerhäckselt werden, hat gewiss auch strafbare Gewaltverherrlichung auf der Festplatte.
Wer Menschenrechtsverbrechen in Abu Ghraib als "Notwehr" verharmlost, schreckt sicher nicht davor zurück, Taten in Vernichtungslagern Nordkoreas oder des Sudans zu unterstützen, die dann auch nach deutschem Strafrecht verfolgt werden müssen.
Vielleicht sollten diejenigen, ... , vorerst einmal die eigenen Wichsvorlagen zur Begutachtung an die Presse übersenden.
Ach sleepwell ...
Ich finde es immer lustig, wenn sich Leute darüber beklagen auf welch demütigende und kriecherische Weise sie es selbst nach oben geschafft haben - wie Dein schon zum wiederholten Male zitierter Richter.
Der traut sich was!! Und verwendet schlimme Wörter ... Und hält der Gesellschaft einen Spiegel vor. Gähn.
Was Du Mut nennst, nenne ich schlicht Heuchelei und Selbstentlastung. Schön, dass er gerade beim Fall Edathy aufwacht. Der Rechtsstaat, um den er sich Sorgen macht, ist Fiktion und Auslegungssache und das weiß er.
Was Edathy betrifft, hast Du offenbar Schwierigkeiten, die verschiedenen Ebenen seiner Situation auseinanderzuhalten. Edathy braucht juristisch nicht rehabilitiert zu werden. Es gibt kein abgeschlossenes Ermittlungsverfahren (das ohnehin vermutlich ergebnislos eingestellt wird), keine Anklage, kein Urteil. Es gibt wohl eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft von Edathy - so what.
Das KiPo-Verfahren dürfte real Edathys kleinstes Problem sein. Mit der Anzeige der Eröffnung von Ermittlungen war das Kind juristisch in den Brunnen gefallen. Tatsächlich aber bereits, als seine Genossen ihn im Oktober vorigen Jahres ausmusterten.
Ich sage nichts mehr über begründeten Anfangsverdacht usw. Die juristische Ebene ist nur ein Aspekt. Selbst wenn er juristisch rehabilitiert würde, wäre er politisch weiter erledigt, sozial wahrscheinlich auch. Und wenn ich seine Perspektive einnehme, dann wäre mir das klar. Selbst wenn das Vorgehen Fröhlichs als unrechtmäßig eingestuft würde, könnte mir das höchstens vor meiner verständnisvollen Facebook-Fangemeinde Genugtuung verschaffen und da ist es gar nicht nötig, weil sie mir die Opfernummer sowieso abkaufen.
Edathys problematische Erpressungen/Absicherungen haben doch mit dem juristischen Aspekt Null zu tun. Im Gegenteil, er belastet sich damit juristisch erst recht selbst (Geheimunterlagen).
hätte was. Wird aber nicht passieren.links-konservativ @HateScumbags 1 Std.
Was würde ich laut und schallend lachen wenn der #NSU-Schauprozess ausgerechnet wegen #edathy platzt.
Schäfer-Gutachten S. 109Datum u. Anlass
01.04.98
Weist auf Todesanzeige vom 31.03.98 in TLZ hin; Großvater von Böhnhardt gestorben; Urnenbeisetzung am 02.04.98
Polizeil. Teilnahme; Besch. waren nicht anwesend
Schäfer-Gutachten S. 115Am 2. April 1998 observierte die Zielfahndung des TLKA die Urnenbeisetzung des Großvaters väterlicherseits von Uwe Böhnhardt. Die drei Gesuchten nahmen weder an der Beisetzung teil, noch wurden sie im Umfeld des Friedhofs gesehen.
Merkwürdig, dass die Person schon 2 Tage nach der Anzeige beerdigt wird. Im PUA-Bericht ist, im Gegensatz dazu, aber kein Beerdigungstermin angegeben und offensichtlich hatte das auch einen Grund.
PUA-Bericht S. 325Am 31. März 1998 erschien in der Thüringer Landeszeitung eine Todesanzeige, in der das Ableben eines Otto Böhnhardt und der Zeitpunkt der Beerdigung bekannt gegeben wurden. Ermittlungen ergaben, dass es sich hierbei um den Großvater von Uwe Böhnhardt handelte. 2829 Daraufhin erfolgte eine polizeiliche Überwachung der Trauerfeier.
2829 Telefax der Polizeidirektion Jena an die EG „TEX“ vom 3. April 1998, MAT A TH-1/3, Bl. 320.
Am 3. April ergaben die Ermittlungen zuerst, dass es sich um den Opa handelt, aber schon am 2. April beobachtet die Polizei die Beerdigung. Im PUA-Bericht ist dieses auch „toll“ geschrieben. Die „3.“ auf der einen Zeile und „April“ dann auf der nächsten Zeile“.
Die Mehrheit d. Menschen denkt: 'egal, es wird schon so weiter gehen'. Fußball, Shopping, Flirts.... sind wichtiger, als über die Konsequenzen des Handelns im betriebl. u. polit. Alltag nachzudenken oder diese zu analysieren. Der übrig gebliebenen Minderheit waren damit die Hände gebunden. So konnte über viele Jahrzehnte Stück für Stück ein System aufgebaut werden, wo es kein zurück mehr gibt. Die Umverteilung ist bereits vollendet.
Kein Mitleid.
An meinem Selbstbewußtsein haben sich schon viele zu neuen Erkenntnissen hochgehangelt.
Auch dir steht frei, ein bisschen zu klettern.
Dazu noch mal, Edathy denkt nicht mit deiner Logik, wie du sie wieder abgehandelt hast.
Nenne seine Sicht falsche Wahrheit, wenn es dir hilft, aber tauche ein in seine Welt und versuche sein Handeln aus seiner Welt (Sicht) abzuleiten.
Hobbyprofiler halt, frei nach der alten Marketingregel, der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.
Philosophiere also nicht über Schnitzel am Angelhaken, weil du da anbeißen würdest, fang an über Regenwürmer nachzudenken.
So können wir das nicht angehen.
Es kann nur von dem ausgegangen werden, was einigermaßen gesichert ist.
Bei dem Ausgangspunkt, den du wählst, muß du erst mal begründen
a. was sind die optischen Merkmale einer Stasiwaffe
b. und warum sind sie das
Auch hier, wieso?Die 034673 ist eine Stasi-Ceska
Die 034678 auch.
Oder nur schlechter Ausdruck, weil du meinst, sie wurden im weiteren ausgetauscht?
Im Orignal sind die Nummern Schweizer Ceskas, da muss man schon den Waffenbüchern folgen.
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