Um 17.45 Uhr geht es weiter mit dem Zeugen Jürgen Lä. aus Jena. Der 41-Jährige gibt an, “ab und zu mal” Tauchlehrer zu sein. Zuerst möchte Lä. nicht seine Adresse nennen, weil Presse da sei. Götzl verliest dann die Adresse und Lä. bestätigt sie. Lä. sagt,
sein Anwalt Thomas Jauch habe ein Schreiben ans Gericht geschickt, der Anwalt könne aber nicht hier sein, weil er ihn nicht finanzieren könne. Es gehe darum, dass Oberstaatsanwalt Weingarten ihm bei der Vernehmung in Jena gesagt habe, dass “das irgendwie” verjährt sei. Er habe zunächst einen anderen Anwalt gehabt, mit dem sei er nicht so zufrieden gewesen. Sein neuer Anwalt habe ihm aber gesagt, dass es nicht verjährt sei, weil es um eine Waffe mit Schalldämpfer gehe.
Götzl erläutert, dass das Waffendelikt verjährt wäre.
Wenn es um Beihilfe zu einem Tötungsdelikt gehe, dann wäre das eventuell nicht verjährt. Eine Aussageverweigerung würde aber voraussetzen, dass sich Lä. strafbar mache, so Götzl. Lä. sagt, er habe schon Aussagen bei der Polizei gemacht, eine mit und eine ohne Unterschrift.
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RA Klemke sagt, dem Zeugen stehe ein umfassendes, dem Zeugnisverweigerungsrecht gleichstehendes Aussageverweigerungsrecht zu. Andreas Sch. solle im Ermittlungsverfahren ausgesagt haben, dass er die Waffe mit Schalldämpfer von dem Zeugen erhalten habe. Die BAW gehe im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass eine Waffe mit Schalldämpfer ausschließlich zum “proaktiven Töten” verwendet werden könne und stütze u.a. darauf den Vorwurf der Beihilfe gegen seinen Mandanten. Gleiches müsse auch für den Zeugen gelten. ...
Die Vernehmung des Zeugen wird unterbrochen.