Der Zeuge hatte auch Ermittlungen zum Zustandekommen des Einsatzplans vom 25.4.2007 vorgenommen. Dazu gibt er an: Er habe nach der Tat Kontakt mit der 5. Bereitschaftspolizei-Abteilung in Böblingen aufgenommen, wo sich POK Ho. mit der Einsatzplanung befasse.
Am 16. oder 17. April 2007 sei eine Anfrage zum Einsatz am 25.4.2007, einer Urlaubswoche, hereingekommen, habe der ausgesagt. Ho. habe einen Aushang für Freiwillige, die diese Schicht übernehmen wollten, gemacht und aufgehängt. Kiesewetter habe sich am 19.4. gemeldet und gefragt, ob man sie nicht auf den Einsatzbefehl setzen könne, sie brauche noch Stunden. Sie säße sonst nur sinnlos herum, so könne sie noch ein paar Stunden etwas Sinnvolles machen. Sie habe dann einen Tauschpartner für die an sich volle Schicht gefunden, nämlich den Kollegen Lars De.
Richter Götzl ergänzt aus den Akten: Ho. habe noch nachgefragt, ob Kiesewetter denn nicht nach Hause nach Thüringen fahre. Sie habe das bejaht: übers Wochenende, dann sei sie aber wieder zurück. Deshalb habe ihrem Wunsch nach Einsatz in der Schicht entsprochen werden können. Er will noch wissen, wann diese Einsatzzeiten genau gewesen seien. Der Zeuge sagt: es seien der Einsatzzug 514, und die Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) 524 der BePo Böblingen gewesen an jenem Tag: einmal sei Beginn um 8:30 Uhr und einmal um 11 Uhr gewesen, das hätten die beiden Züge getauscht. Derartige Tausche seien normal, erklärte der Zeuge.
Warum sich die Beamten dort auf der Theresienwiese aufgehalten hätten, fragt Götzl nach. Der Zeuge: Es handele sich um einen Festplatz wie in München. Es sei unter den Einsatzkäften bekannt, dass man dort etwas essen und Pause machen könne. Ermittlungen bei BePo Böblingen hätten ergeben, dass die TW den meisten Einsatzkräften als Pausenplatz bekannt gewesen sei, aber nur wenige wirklich dort Pause gemacht hätten. Was A. und Kiesewetter angehe, so meine er, dass A. zum ersten Mal zum Einsatz in Heilbronn gewesen sei, Kiesewetter wohl schon öfter, er wisse jedoch nicht wie oft.
RA Martinek fragt den Zeugen, wie sich Streifen beim Pause machen verhielten, ob sie sich etwa abmelden würden. Das sei, so der Zeuge, schwierig zu sagen: normal werde während der Streife etwas zum Essen gekauft und konsumiert ohne Abmeldung. Nur wenn Auto verlassen werde, muss das gemeldet werden, um eine ständige Erreichbarkeit sicherzustellen. Da sei eine Abmeldung zwingend.