Der Zeuge, der als Jugendlicher im selben Haus wie das NSU-Trio gewohnt hat, verwickelt sich in Widersprüche, kann sich schlecht erinnern.
Er sagt nicht viel mehr, als dass Beate Zschäpe stets freundlich und hilfsbereit war. Das haben auch schon andere ausgesagt.
Aber wenn man der Bundesanwaltschaft an diesem Tag zuhört, wie sie Patrick K. anfährt, ihm die Glaubwürdigkeit abspricht, ihm droht, dann ist nicht mehr so ganz klar, ob er in diesem Verfahren angeklagt ist oder immer noch Beate Zschäpe und die vier, die mit ihr auf der Anklagebank sitzen.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hat diesen Ton vorgegeben, er schützt den Zeugen nicht. Das fällt an diesem Tag deshalb besonders auf, weil nur eine halbe Stunde zuvor ein anderer Zeuge dazwischen geschoben worden ist, der nicht so lange warten musste.
Viele Zeugen verwickeln sich in Widersprüche
Er ist kein Vertreter der Unterschicht. Er hat an André E., einen der Angeklagten, eine Wohnung vermietet und diese fristlos gekündigt, als ein Polizeikommando die Wohnung durchsucht und dabei „einen gewissen Schaden hinterlassen hatte“. Dieser Zeuge weiß sich, anders als Patrick K., auszudrücken. Aber auch dieser Mann verwickelt sich in einen unauflösbaren Widerspruch.
Er glaubt beim Einzug der Familie von André E. entweder Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos gesehen zu haben. Das sind die beiden Haupttäter des NSU, die sich selbst getötet haben. Aber der Zeuge benennt bei der Polizei den einen Uwe und jetzt vor Gericht mit genau so großer Überzeugung den anderen Uwe als den Umzugshelfer. Nur eines kann stimmen. Richter Götzl verweist diesmal sehr freundlich darauf. Am Ende ist klar, dass nichts klar ist. Götzl verabschiedet diesen Zeugen freundlich. Welch ein Unterschied zu der Kälte, mit der er Patrick K. wegschickt.