Eine Lisa Dienelt soll damals den Hausmeister über den Schaden informiert haben. Dieser hatte versucht den Wohnungsbewohner zu erreichen, später von einer Nachbarin einen Schlüssel für die Unglückswohnung erhalten. Das alles spielte sich am 7. Dezember 2006 in der Zwickauer Polenzstraße 2 ab. In der Wohnung unter dem Wasserschaden wohnten zu dieser Zeit Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt,
die im Verdacht stehen, die Rechtsterrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gewesen zu sein.
Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im Münchener NSU-Prozess, soll auch auf den Namen
Lisa Dienel gehört haben. Das hatten mehrere Zeugen, die spätere Nachbarn des Trios waren, bereits vor Monaten vor Gericht angegeben. Der Wasserschaden aber wird erst heute die Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht unter Richter Manfred Götzl beschäftigen.
Polizei hatte zufällige Chance, das Trio zu entdecken
Geladen ist ein Ermittler als Zeuge, der nach dem Wasserschaden versucht hatte, eine
Lisa Dienelt zu erreichen. Ihre Handy-Nummer konnte die Polizei nicht ermitteln. Stattdessen aber trafen die Ermittler in der damaligen Wohnung des Trios eine Frau an, die sich als Susann E. ausgab.Danach wäre sie die Ehefrau des in dem Prozess mitangeklagten André E. Diese Susann E. soll den Ermittlern bei einer Vernehmung auf einer Polizeiwache erklärt haben, ihr Spitzname sei "Lise" und manche hielten sie für die
Lisa Dienelt, die Ehefau des Mieters der Wohnung. Allerdings würden sie und ihr Mann sich nur um die Wohnung ihres Freundes Dienetl kümmern, da dieser LKW-Fahrer sei.
Erst beim Abgleichen der Dokumente, welche die angebliche Susann E. bei der Polizei vorgelegt hatte, stellen die Ermittler Abweichungen fest.
Inzwischen erhebt die Bundesanwaltschaft den Vorwurf, dass am 11.01.2007 nicht Susann E. sondern Beate Zschäpe mit einer falschen Identität bei der Polizei erschienen sein könnte und die Beamten genarrt hatte.
Das Gericht will den Zwickauer Beamten nach dieser Panne befragen. Immerhin hätte die Polizisten damals die zufällige Chance gehabt, das Trio zu entdecken. Gegen Uwe Böhnhardt lag Anfang 2007 sogar noch ein Haftbefehl vor, weil er sich durch die Flucht im Januar 1998 während einer Polizeirazzia in Jena auch einer Gefängnisstrafe entzogen hatte, zu der er verurteilt worden war. Die Haftbefehle gegen
Mundlos und Zschäpe nach ihrer Flucht waren dagegen bereits im Jahr 2003 verjährt.