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Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!
Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!
Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.
26. Januar 1998 Garagenrazzia.
26. Januar 1998 auch Gesetzesänderung!
[1. April 1998] § 311b. (weggefallen)
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Zweites Gesetz vom 26. Januar 1998:
Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26. Januar 1998,
Bundesgesetzblatt Teil I 1998 Nummer 6 vom 30. Januar 1998 Seite 164-188
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Was verfolgte die Thüringer Staatsanwaltschaft nun mit einer Strafandrohung von 10 Jahren bei untauglichen Objekten?
Verfolgung eines „Wahnverbrechens”*) oder einer PROVO-Aktion?
[Links nur für registrierte Nutzer]Ausgesprochen günstig ist dabei, daß die Polizei sich unmittelbar aus ihrem Versteck locken läßt, wenn wir das wünschen. Wir brauchen uns eben nur auf die Straße zu setzen (die Bombe ist ein handliches und dankbares Demonstrationsobjekt), ein paar Blumen vor ein Denkmal legen, schon kündigen heulende Sirenen das Kommen der Überfallwagen mit ihrer grimmigen Besatzung an.
*) Wahnverbrechen (Putativdelikt), die irrige Annahme, daß eine vorgenommene Handlung strafbar sei. Das W. bleibt trotz dieser Annahme straflos. Häufig wird das W. mit dem »untauglichen Versuch« verwechselt. Mit dem Verbrecherwahn hat es nichts gemein.
Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!
Geändert von brain freeze (30.11.2013 um 16:55 Uhr)
Du hast nicht verstanden, was ein Ossi mit "Objekt" meint, nämlich zum Beispiel einen Garagenkomplex, und ausserdem steht da nicht, dass UB nach dem TNT-Fund davonfuhr.
Ich bin sicher, dass UB VOR dem TNT-Auffinden davonfuhr, nachdem er Mamas Schlüssel brav wieder ans Brett in der Wohnung gehängt hatte. Ich nehme sogar an, dass er Mamas Auto noch brav wieder in die elterliche Garage fuhr.
Man hätte UB nicht ohne Rücksprache mit dem Staatsanwalt Sbick verhaftet, und den erreichte man erst um 12 Uhr, warum auch immer...
Die Frage bei der Garagenrazzia ist doch, warum man einen zu über 2 Jahren Haft Verurteilten nicht einfach verhaftete und in den Knast steckte.
Wo der jetzt wann mit welchem Auto davon fuhr, das ist nicht wirklich wichtig. "Jetzt bist Du fällig, der Haftbefehl ist unterwegs" kann UB auch als "Haftantritt in einer Stunde" verstanden haben.
Die Frage nach der Garagenrazzia ist, warum bei Auffinden von 4 Rohrbomben und 1,4 KG TNT UND Kippen mit B&M-DNA in der Garage 2 Tage später auf dem Haftbefehl nicht die Bombenwerkstatt stand, sondern die Lappalie "Theaterbombe".
Und: Veröffentlichte man die Fahndung erst am 12.2.98, weil man zuerst hoffte, dass die 3 nach wenigen Tagen wieder auftauchen würden, und das ohne vom TNT etc überhaupt zu wissen???
Wenn das so war: Wer steckte ihnen denn das mit dem TNT, damit sie nicht nach ein paar Tagen wieder auftauchten?
2005 gabt es im „Telefonbuch für Deutschland” einen Klaus A. nebst einem Stephan A. in der Jenaer Carolinenstraße. Ist aber zu weit weg vom Garagenkomplex.
Das hier kürzlich gepostete Bild von einem Stephan A. scheint eine Ablenkung zu sein.
Irgend jemand will offenbar den Zusammenhang zwischen dem, auf der spanischen Insel Mallorca in Sicherheit gebrachten, vermutlichen Spitzel aus der Kameradschaft Jena, Zschäpes Säufer-Cousin Stefan A. und dem Garagen Polizisten, verschleiern. Daher geistern amtlicherseits andere „Appelts” und andere Vornamen-As. umher?
Der vermutlich richtige Klaus A. wohnte in der Max-Steenbeck-Str. in Winzerla, gleich um die Ecke von der Schomerusstr., wo Zschäpe gewohnt hatte. Die beiden Anschriften sind näher am Garagenkomplex, wie Böhnhardts Wohnung in der XYZ-Zimmermann-Str.
Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!
K.H. Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen
An die
Kriminalpolizeiinspektion Bamberg
Schildstraße 81
27.11.2013/ho96050 Bamberg
mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Behörde
STRAFANZEIGEN
Hiermit stelle ich,
Karl-Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937
wohnhaft
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Strafanzeige gegen Unbekannt
wegen Mord
und
Strafanzeige gegen die Bundesrepublik Deutschland, in dieser Sache vertreten durch das Bundeskriminalamt
wegen Strafvereitelung.
Sachverhalt:
Am 04.11.2011 wurden in Eisenach die Leichen der unzweifelhaft gewaltsam zu Tode gekommenen deutschen Staatsbürger Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem in Brand gesetzten Wohnmobil aufgefunden.
Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, waren die beiden Männer mit einer Pumpaction-Flinte der Marke Remington aus nächster Nähe durch jeweils einen Schuss in den Kopf getötet worden.
Experten des BKA trafen die sachlich unmögliche, inzwischen auch gutachterlich widerlegte, gleichwohl unverständlicherweise inzwischen gerichtlich anerkannte Feststellung, die beiden Getöteten hätten sich selbst gegenseitig erschossen.
Wäre diese Feststellung korrekt, dann hätte sich, aufgrund der technischen Beschaffenheit der Mordwaffe, am Tatort nur eine einzige leere Patronenhülse befinden dürfen. Tatsächlich wurden aber zwei leergeschossene, aus der Tatwaffe stammende Patronenhülsen am Tatort neben den Leichen gefunden.
Das bedeutet ganz ohne jeden Zweifel, dass sich mindestens eine dritte, bisher unbekannte Person am Tatort befunden haben muss, die die beiden tödlichen Schüsse auf Mundlos und Böhnhardt abgegeben hat, und weitere unbekannte Personen am Tatgeschehen beteiligt gewesen sein könnten.
Dieser Umstand lässt zwingend auf zwei Straftatbestände schließen:
Mord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos durch eine bisher unbekannte Person.
Strafvereitelung, begangen von Ermittlungsbeamten des BKA zu Gunsten eines bisher noch unbekannten Mörders. Strafvereitelung deshalb, weil dem Ermittlungsteam des BKA ausreichend Sachkunde unterstellt werden kann, um sofort erkennen zu können, dass eine gegenseitige Selbsttötung auszuschließen war.
Nun steht neben dem Tatbestand der Strafvereitlung auch die Frage im Raum, aus welchem Grund und welchen Interessen folgend, die Ermittlungen in eine falsche Richtung gelenkt werden sollten, und tatsächlich auch gelenkt wurden.
Ich beantrage, den geschilderten Sachverhalt zum Anlass eines sachgerechten Ermittlungs- und anschließenden Strafverfahrens zu nehmen.
Über den Fortgang des Verfahrens möchte ich informiert werden.
In Anbetracht der Wichtigkeit und des öffentlichen Interesses werde ich die Angelegenheit öffentlich machen.
Hochachtungsvoll
Karl-Heinz Hoffmann
Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.
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