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Umfrageergebnis anzeigen: Sitzt Beate Z. unschuldig im deutschen Gefängnis?

Teilnehmer
42. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!

    33 78,57%
  • Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!

    4 9,52%
  • Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.

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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #20691
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von nachdenkerin Beitrag anzeigen
    ROLAND APEL:

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    Also die Reihenfolge muss man nun auch in dem Sitzungsprotokoll umdrehen, was ich nachfolgend mache.



    Ja was wurde denn angeordnet? Die Telefonnummer schien nicht zu stimmen, sonst wäre diese nicht so hinterfragt worden.




    Zusammenfassung:

    Offensichtlich Abänderung Vorname und Telefonnummer.

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    Zusammenfassung:

    Es wurde per richterlichen Beschluss eine Telefonüberwachung von dem Onkel von Beate Zschäpe durchgeführt. Dabei wurde aber der Vorname und wahrscheinlich die Telefonnummer ausgetauscht, so dass eine ganz andere Person überwacht wurde, die nicht in Verbindung mit Beate Zschäpe stand.



    Dementsprechend heißt der Onkel von Beate Zschäpe ROLAND APEL. Das LKA wurde auf eine falsche Fährte geschickt. Es fragt sich jetzt nur, wem die Garage gehörte.
    Warum wurde der überwacht? Allein wegen der Verwandtschaft, im Vorfeld der Garagen-Razzia (war er der Vermieter?) oder wegen Zschäpes Verbindungen zu Stefan Apel?

  2. #20692
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Ich stolpere noch über LOSt Koeppens "Angebot" einer 10jährigen Haftstrafe; § 311 b StGB gibt es nicht und gab es auch in früheren Fassungen (so weit ich erkennen kann) nicht. § 311 betrifft das "Freisetzen ionisierender Strahlung". Die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlages regelt § 310. Und da wird die Vorbereitung einer Explosion mit Sprengstoff mit maximal 5 Jahren bedroht (§ 310 Abs. 1 Satz 2).
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    26. Januar 1998 Garagenrazzia.
    26. Januar 1998 auch Gesetzesänderung!


    [1. April 1998] § 311b. (weggefallen)

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    Zweites Gesetz vom 26. Januar 1998:
    Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26. Januar 1998,
    Bundesgesetzblatt Teil I 1998 Nummer 6 vom 30. Januar 1998 Seite 164-188
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    Was verfolgte die Thüringer Staatsanwaltschaft nun mit einer Strafandrohung von 10 Jahren bei untauglichen Objekten?

    Verfolgung eines „Wahnverbrechens”*) oder einer PROVO-Aktion?
    Ausgesprochen günstig ist dabei, daß die Polizei sich unmittelbar aus ihrem Versteck locken läßt, wenn wir das wünschen. Wir brauchen uns eben nur auf die Straße zu setzen (die Bombe ist ein handliches und dankbares Demonstrationsobjekt), ein paar Blumen vor ein Denkmal legen, schon kündigen heulende Sirenen das Kommen der Überfallwagen mit ihrer grimmigen Besatzung an.
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    *) Wahnverbrechen (Putativdelikt), die irrige Annahme, daß eine vorgenommene Handlung strafbar sei. Das W. bleibt trotz dieser Annahme straflos. Häufig wird das W. mit dem »untauglichen Versuch« verwechselt. Mit dem Verbrecherwahn hat es nichts gemein.
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  3. #20693
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen
    Häufungen eines Familiennamens (in Abwandlungen) in einer Region sind normal. Wie es bei Ap(p)el im Jenaer Raum aussieht, weiß ich natürlich nicht.
    in Jena gibt es 20 Einträge zu Apel, jedoch sind Leute doppel drin und einer unter seiner Geschäftsadresse
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    kein appelt.

  4. #20694
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    16.33

    Im Anschluss seien die Beamten dann im 2. Objekt gewesen, gegen 10 oder halb 10. In beiden wurde durch die Polizei nichts besonderes gefunden. Anderthalb Stunden nach Beginn sei dort der Name Böhnhardt gefallen, er habe gefragt, “ist das nicht der Mann da unten?”, der sei dann in ein Auto eingestiegen und weggefahren.

    16.30
    Hering bestätigt, dass er am 26. Januar als unbeteiligter Durchsuchungszeuge im Einsatz war, aber “es ist 15 Jahre her, vieles ist nicht mehr hängen geblieben”. Zwischen 7 und 8 Uhr war er in der Richard-Zimmer-Mann-Straße eingesetzt gewesen, er weiss noch dass es ziemlich lange gedauert hat, bis die Garage geöffnet wurde.

    16.25

    Nächster Zeuge: Peter Hering, 56, Ruheständler, 1998 Durchsuchungszeuge der Stadt Jena bei der Garagenrazzia.
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    Das "2. Objekt" ist die Garage Nr.5 an der KA Burgau, die "Bombenwerkstatt". Dort soll Böhnhardt in ein Auto eingestiegen sein und weggefahren sein. Und zwar genau dann, als die Feuerwehr dort das Bügelschloss gerade aufknackte.
    Nein, 2. Objekt war die Garage neben der Garage der Familie Böhnhardt! Das Problem war, dass man auf den Schlüsseldienst wartete, bis der sie öffnete.
    Dieser Zeuge bestätigt, dass Uwe Böhnhardt -nach- dem Sprengstoff-Fund in der Klärwerk-Garage abhaute.

  5. #20695
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    26. Januar 1998 Garagenrazzia.
    26. Januar 1998 auch Gesetzesänderung!


    [1. April 1998] § 311b. (weggefallen)

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    Zweites Gesetz vom 26. Januar 1998:
    Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26. Januar 1998,
    Bundesgesetzblatt Teil I 1998 Nummer 6 vom 30. Januar 1998 Seite 164-188
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    Was verfolgte die Thüringer Staatsanwaltschaft nun mit einer Strafandrohung von 10 Jahren bei untauglichen Objekten?

    Verfolgung eines „Wahnverbrechens”*) oder einer PROVO-Aktion?

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    *) Wahnverbrechen (Putativdelikt), die irrige Annahme, daß eine vorgenommene Handlung strafbar sei. Das W. bleibt trotz dieser Annahme straflos. Häufig wird das W. mit dem »untauglichen Versuch« verwechselt. Mit dem Verbrecherwahn hat es nichts gemein.
    § 311 b gab's also doch bis Anfang '98. Okay, danke.

    Edit: Strafandrohung 10 Jahre bezog sich aber auch damals auf Strahlenexplosionen, konventioneller Sprengstoff 5 Jahre.
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    Geändert von brain freeze (30.11.2013 um 16:55 Uhr)

  6. #20696
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Erklärungsversuch:

    - "man" wußte ja schon am 4.11., wen man da im Womo gegrillt hatte, mußte sich aber natürlich noch "dumm stellen", was auch soweit gelang, bis auf den Dummen, der den Kollegen anrief und nach Beatchen fragte ...
    - ab 5.11. wollte man dann so tun, als ob man "gerade eben jetzt" die "furchtbare Wahrheit - das Grauen - den NSU" entdeckt habe, ganz schick und modern "durch DNA-Vergleich"! Die Zeit drängte, man wollte endlich in die Öffentlichkeit mit der Schtorrie! Also am 5.11.: "DNA-Vergleich blablabla!"
    - um für den DNA-Vergleich die erforderliche Originalprobe zu bekommen, schickte man am 6.11. einen Handlanger zu Böhnhardts. Die konnte man dann noch auswerten und VOILA: fertisch (und vollständig!) war der "DNA-Vergleich" - ab damit zu den Akten!

    Denn, wer würde denn später noch nachkontrollieren - wenn das überhaupt möglich ist!? - wann die für einen Vergleich erforderliche Original-Probe ins Labor kam? Na, wer denn? Doch nur staatsfeindliche Verschwörungsticker - NAZIS eben ...

    So denke ich, könnte das am 4., 5. und 6.11. abgelaufen sein.
    Ja, irgendwie so.

  7. #20697
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von bio Beitrag anzeigen
    Nein, 2. Objekt war die Garage neben der Garage der Familie Böhnhardt! Das Problem war, dass man auf den Schlüsseldienst wartete, bis der sie öffnete.
    Dieser Zeuge bestätigt, dass Uwe Böhnhardt -nach- dem Sprengstoff-Fund in der Klärwerk-Garage abhaute.
    Du hast nicht verstanden, was ein Ossi mit "Objekt" meint, nämlich zum Beispiel einen Garagenkomplex, und ausserdem steht da nicht, dass UB nach dem TNT-Fund davonfuhr.

    Ich bin sicher, dass UB VOR dem TNT-Auffinden davonfuhr, nachdem er Mamas Schlüssel brav wieder ans Brett in der Wohnung gehängt hatte. Ich nehme sogar an, dass er Mamas Auto noch brav wieder in die elterliche Garage fuhr.

    Man hätte UB nicht ohne Rücksprache mit dem Staatsanwalt Sbick verhaftet, und den erreichte man erst um 12 Uhr, warum auch immer...

  8. #20698
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Die Frage bei der Garagenrazzia ist doch, warum man einen zu über 2 Jahren Haft Verurteilten nicht einfach verhaftete und in den Knast steckte.
    Wo der jetzt wann mit welchem Auto davon fuhr, das ist nicht wirklich wichtig. "Jetzt bist Du fällig, der Haftbefehl ist unterwegs" kann UB auch als "Haftantritt in einer Stunde" verstanden haben.

    Die Frage nach der Garagenrazzia ist, warum bei Auffinden von 4 Rohrbomben und 1,4 KG TNT UND Kippen mit B&M-DNA in der Garage 2 Tage später auf dem Haftbefehl nicht die Bombenwerkstatt stand, sondern die Lappalie "Theaterbombe".

    Und: Veröffentlichte man die Fahndung erst am 12.2.98, weil man zuerst hoffte, dass die 3 nach wenigen Tagen wieder auftauchen würden, und das ohne vom TNT etc überhaupt zu wissen???

    Wenn das so war: Wer steckte ihnen denn das mit dem TNT, damit sie nicht nach ein paar Tagen wieder auftauchten?

  9. #20699
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von bio Beitrag anzeigen
    in Jena gibt es 20 Einträge zu Apel, jedoch sind Leute doppel drin und einer unter seiner Geschäftsadresse
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    kein appelt.
    2005 gabt es im „Telefonbuch für Deutschland” einen Klaus A. nebst einem Stephan A. in der Jenaer Carolinenstraße. Ist aber zu weit weg vom Garagenkomplex.
    Das hier kürzlich gepostete Bild von einem Stephan A. scheint eine Ablenkung zu sein.

    Irgend jemand will offenbar den Zusammenhang zwischen dem, auf der spanischen Insel Mallorca in Sicherheit gebrachten, vermutlichen Spitzel aus der Kameradschaft Jena, Zschäpes Säufer-Cousin Stefan A. und dem Garagen Polizisten, verschleiern. Daher geistern amtlicherseits andere „Appelts” und andere Vornamen-As. umher?

    Der vermutlich richtige Klaus A. wohnte in der Max-Steenbeck-Str. in Winzerla, gleich um die Ecke von der Schomerusstr., wo Zschäpe gewohnt hatte. Die beiden Anschriften sind näher am Garagenkomplex, wie Böhnhardts Wohnung in der XYZ-Zimmermann-Str.
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  10. #20700
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    K.H. Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen

    An die
    Kriminalpolizeiinspektion Bamberg
    Schildstraße 81

    27.11.2013/ho
    96050 Bamberg

    mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Behörde


    STRAFANZEIGEN

    Hiermit stelle ich,
    Karl-Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937
    wohnhaft
    Marktplatz 14

    91077 Neunkirchen

    Strafanzeige gegen Unbekannt
    wegen Mord

    und

    Strafanzeige gegen die Bundesrepublik Deutschland, in dieser Sache vertreten durch das Bundeskriminalamt
    wegen Strafvereitelung.

    Sachverhalt:

    Am 04.11.2011 wurden in Eisenach die Leichen der unzweifelhaft gewaltsam zu Tode gekommenen deutschen Staatsbürger Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem in Brand gesetzten Wohnmobil aufgefunden.
    Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, waren die beiden Männer mit einer Pumpaction-Flinte der Marke Remington aus nächster Nähe durch jeweils einen Schuss in den Kopf getötet worden.
    Experten des BKA trafen die sachlich unmögliche, inzwischen auch gutachterlich widerlegte, gleichwohl unverständlicherweise inzwischen gerichtlich anerkannte Feststellung, die beiden Getöteten hätten sich selbst gegenseitig erschossen.
    Wäre diese Feststellung korrekt, dann hätte sich, aufgrund der technischen Beschaffenheit der Mordwaffe, am Tatort nur eine einzige leere Patronenhülse befinden dürfen. Tatsächlich wurden aber zwei leergeschossene, aus der Tatwaffe stammende Patronenhülsen am Tatort neben den Leichen gefunden.
    Das bedeutet ganz ohne jeden Zweifel, dass sich mindestens eine dritte, bisher unbekannte Person am Tatort befunden haben muss, die die beiden tödlichen Schüsse auf Mundlos und Böhnhardt abgegeben hat, und weitere unbekannte Personen am Tatgeschehen beteiligt gewesen sein könnten.

    Dieser Umstand lässt zwingend auf zwei Straftatbestände schließen:
    Mord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos durch eine bisher unbekannte Person.
    Strafvereitelung, begangen von Ermittlungsbeamten des BKA zu Gunsten eines bisher noch unbekannten Mörders. Strafvereitelung deshalb, weil dem Ermittlungsteam des BKA ausreichend Sachkunde unterstellt werden kann, um sofort erkennen zu können, dass eine gegenseitige Selbsttötung auszuschließen war.
    Nun steht neben dem Tatbestand der Strafvereitlung auch die Frage im Raum, aus welchem Grund und welchen Interessen folgend, die Ermittlungen in eine falsche Richtung gelenkt werden sollten, und tatsächlich auch gelenkt wurden.

    Ich beantrage, den geschilderten Sachverhalt zum Anlass eines sachgerechten Ermittlungs- und anschließenden Strafverfahrens zu nehmen.
    Über den Fortgang des Verfahrens möchte ich informiert werden.

    In Anbetracht der Wichtigkeit und des öffentlichen Interesses werde ich die Angelegenheit öffentlich machen.

    Hochachtungsvoll


    Karl-Heinz Hoffmann



    Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.
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