Wenn 3 Leute aus Jena Briefbombenattrappen verschicken, dann schicken sie die nicht etwa nach Erfurt ans Ministerium, oder ans LKA Erfurt, sondern schicken die Briefe allesamt an Adressen in Jena.
Wie unauffällig
[Links nur für registrierte Nutzer]Jahreswechsel 1996/1997
Bei der Lokalredaktion Jena der "Thüringischen Landeszeitung", der Stadtverwaltung Jena und der Polizeidirektion Jena gehen insgesamt drei Briefbomben-Attrappen ein. Sie sind jeweils mit Begleitschreiben versehen, in denen unter anderem Innenminister Richard Dewes (SPD) und der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignaz Bubis, bedroht werden. Die Schreiben sind außerdem mit Hakenkreuzen und Runen versehen. Auch hier ermittelt die Staatsanwaltschaft Gera gegen mehrere Rechtsextremisten, unter anderem gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Bei Bubis ZDJ scheint es da eine Verbindung zur Judenpuppe an der A4-Brücke zu geben:
[Links nur für registrierte Nutzer]14. April 1996, Puppentorso mit gelbem Judenstern
Der damalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Ignaz Bubis, besuchte eine ostdeutsche Stadt nach Einladung der Freimaurer Loge. Herr Böhnhardt war über diesen Besuch gut informiert. Er hängte an dem Tag die Puppe …
“… an einer über die Bundesautobahn 4 führenden Brücke bei Jena auf und deponierte zusätzlich eine Bombenattrappe.”
Böhnhardt wusste, dass Bubi an dem Tag die BAB benutzen würde. Die Puppe wurde zwar entdeckt, von Polizisten abgeschnitten, sie sei “später aus ermittlungstaktischen Gründen aber wieder angebracht worden.” ([Links nur für registrierte Nutzer]) Trotzdem konnte sein Fingerabdruck festgestellt werden. Im polizeilichen Verhör verhielt sich Böhnhardt “sehr professionell” . Laut des ermittelnden Polizisten Melzer, war er “sehr von sich überzeugt und hat in einer Art und Weise abgeblockt, als könne er sich seiner Sache sehr sicher sein.”
Böhnhardt wurde daraufhin im Jahr im April 1997 wegen Volksverhetzung (wegen der Puppe wurde er in zweiter Instanz freigesprochen) verurteilt, rechtskräftig wurde das Urteil im Dezember 1997: Zwei Jahre und drei Monate Gefängnis. ([Links nur für registrierte Nutzer])
Wenn man Böhnhardts Fingerabdruck auf der Puppe gefunden hätte, dann wäre er auch verurteilt worden.
Isser aber nich...
Und woher sollte Böhnhardt wissen, dass Bubis da die A4 lang fuhr?
Das sieht mir sehr nach Inszenierung aus...
Ebenso ist nicht nachvollziehbar, warum das LFV die "Bombengarage" observierte und nicht das LKA, es sei denn, das LFV beobachtete seine eigenen Leute...